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Symposium: Presse- und Medienfreiheit in der EU – ein bedrohtes Grundrecht?

Mittwoch, 16. Januar 2019, 16-20 Uhr
Gebäude 1, Raum 625

 

Streitgespräch mit Prof. Dr. Dr. Michel Friedman, Prof. ord. Dr. habil. Andrzej Przyłębski und Prof. Dr. Christian Schertz (v.l.n.r.)

 

Am 16. Januar 2019 diskutierten die Expertinnen und Experten Prof. Dr. Ulrike Ackermann (John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung), Michael Hanfeld (FAZ), William Horsley (University of Sheffield), Paul F. Nemitz (Europäische Kommission), Prof. ord. Dr. habil. Andrzej Przyłębski (Botschafter Republik Polen) und Prof. Dr. Christian Schertz (Kanzlei Schertz Bergmann) am Center for Applied European Studies (CAES) zum Thema „Presse und Medienfreiheit in der EU – ein bedrohtes Grundrecht?“.

Der Präsident der Frankfurt UAS, Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich, verwies auf die Aktualität des Themas hinsichtlich der anstehenden Europawahl und des möglichen Einflusses sozialer Medien. Insbesondere als Hochschule müsse man über die Gefährdung dieser Grundrechte diskutieren, denn „freie Lehre und Forschung sind ohne freien Zugang zu Informationen und freie Meinungsbildung und -äußerung undenkbar“, so Dievernich. Der Geschäftsführende Direktor des CAES Prof. Dr. Dr. Michel Friedman mahnte, dass es mittlerweile einige EU-Länder gebe, die die Presse- und Medienfreiheit mit Füßen treten, darunter seien beispielsweise Malta, Polen oder Ungarn. Er stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die EU es sich leisten könne, diese Mitgliedsländer sanktionsfrei zu lassen.

Ein journalistischer Impuls zu den Widersachern der Presse- und Medienfreiheit erfolgte von Michael Hanfeld, Online-Ressortleiter der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Er bezog sich auf das weltweite Ranking der Pressefreiheit von Reporter Ohne Grenzen und betonte, dass sich die Situation im letzten Jahr in keiner anderen Region so drastisch verschlechtert habe wie in Europa. Er zählte hierbei unter anderem die Morde an der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta 2017 oder an dem Investigativreporter Jan Kuciak 2018 auf, wie auch die zunehmende Begegnung der Presse mit Hetze und Zensur. In Deutschland komme es aktuell zu einem Anstieg tätlicher Übergriffe gegen Medienschaffende in Zusammenhang mit rechten und rechtsextremen Demonstrationen. Einen weiteren Widersacher sah Hanfeld in Konzernen wie Amazon, Google oder Youtube. „Diese Konzerne wirken […] auf die Meinungs- und Willensbildung, auf Demokratie und Gesellschaft ein, ohne dass es für sie eine demokratische Kontrolle und ein funktionierendes System von Kritik und Selbstkritik gebe“, so Hanfeld.

Es folgten Prof. Dr. Ulrike Ackermanns Ausführungen zur Meinungsfreiheit als konstitutives Element für die Demokratie. Der Ausgangspunkt liege in der Aufklärung, Ackermann bezog sich auf den Aufruf Kants zur Selbstbefreiung der Bürger aus politischer, geistiger und religiöser Vormundschaft. „Das Aufbegehren der Bürger war immer verbunden mit dem Kampf für die Freiheit der Meinung und des Wortes“, so Ackermann. Die vertraute bürgerliche Öffentlichkeit verflüchtige sich jedoch heute zwischen Blogs und anderen Plattformen im Internet. Ackermann betonte, dass gerade die Neigung in Deutschland, den Diskurs zu moralisieren, die Meinungs- wie auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit bedrohe. Gerade in Anbetracht der aktuellen Debatten zu Rede- und Diskussionsverboten an Hochschulen plädierte Ackermann für die Rückeroberung des öffentlichen Raums, für Debatten von Angesicht zu Angesicht, und forderte „Mut zur Kontroverse, zum lebendigen Streit ohne Denkverbote, ohne Tabuisierung, ohne Moralisierung“.

Prof. Dr. Christian Schertz zeigte sich besorgt im Hinblick auf die Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seitens Bürger/-innen und Vertreter/-innen der Exekutive in Europa. Schertz teilte seine aktuellen praktischen Erfahrungen als Rechtsanwalt mit dem Publikum, insbesondere im Hinblick auf die Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit in Polen und der Türkei. Beispielsweise berät er gegenwärtig die deutsche Produktionsfirma UFA, die vor dem Bezirksgericht Krakau angeklagt wurde, in der ZDF-Produktion „Unsere Väter, unsere Mütter“ unberechtigte Andeutungen in Bezug auf die angebliche Mitwirkung am Holocaust sowie antisemitische Haltungen der polnischen Heimatarmee gemacht zu haben. Ein derartiges Gesetz, wie dieses über das Institut des nationalen Gedenkens in Polen, oft als Holocaust-Gesetz bezeichnet, das als Geschichtsgesetz zum Schutze des guten Rufes Polens wirke, sei mit dem deutschen Verfassungsverständnis nicht in Einklang zu bringen, so Schertz. Es besorge ihn daher, dass dieses Gesetz nach EU-Recht durch die nationalen Justizbehörden vollstreckt werden könne. Insbesondere die Kunst- und Deutungsfreiheit des Regisseurs sehe er hierdurch gefährdet.

Der Botschafter der Republik Polen in Berlin Prof. Dr. Andrzej Przyłębski beklagte aktuell die Eintönigkeit deutscher Print- und Rundfunkmedien. „Im Vergleich zu Deutschland herrscht in Polen ein wahrer Pluralismus der Medien“, so der Botschafter. Als Negativbeispiele regierungskritischer Medien hob er die Zeitungen „Gazeta Wyborcza“, entstanden aus der Solidarność Bewegung, und „Fakt“, des Axel Springer Verlags, hervor. „Sie dürfen ungestraft die Anhänger der Regierung bleidigen, beschimpfen, sogar bedrohen, auch dank der Sympathie der Gerichte“, so Prof. Przyłębski. Insgesamt seien zahlreiche Medienkonzerne Polens in ausländischer und davon über 70 Prozent in deutscher Hand, dies führe dazu, dass Kritik an der polnischen, jedoch nie an der deutschen Regierung geübt werde. Der Botschafter plädierte abschließend für ein Gesetz zur „Repolonisierung der Medien“, dass gegenwärtig von der Europäischen Kommission verhindert werde.

Im anschließenden von Prof. Friedman moderierten Streitgespräch zwischen dem Botschafter und Prof. Dr. Christian Schertz nahm der Botschafter Stellung zum Holocaust-Gesetz. Der Botschafter war der Überzeugung, dass das Gesetz weder geschichtliche Debatten noch die Kunstfreiheit einschränke, sondern nur gegen pauschale Verurteilungen des polnischen Volkes hinsichtlich einer Beteiligung am Holocaust vorgehe. Schertz entgegnete, dass dies nicht der Praxis entspreche, da es sich im dargelegten Fall lediglich um fiktionale Szenen handle und somit die Kunstfreiheit im Vordergrund stehen müsse.

Im anschließenden Teil referierte Paul Nemitz zu Maßnahmen seitens der EU-Institutionen. Er erläuterte zunächst die Grenzen der EU-Verträge im Kontext von Demokratie und Grundrechtsförderung. In Bezug auf Presse- und Medienfreiheit erklärte Nemitz, dass es aktuell keine umfassende EU-Politik gebe, die Union allerdings in einer Vielzahl von Bereichen, die direkt oder indirekt die Arbeits- und Produktionsbedingungen des Journalismus beeinflussen, wie geistiges Eigentum oder der Schutz von Whistleblowern, aktiv sei. Auch nicht-rechtliche Tätigkeiten wie die Beobachtung des Pressepluralismus oder ein Kodex zum Vorgehen gegen Fake News würden verfolgt. Besorgt zeigte sich Nemitz hinsichtlich der zunehmenden Kontrolle neuer Technologien über den Diskursraum und der Schaffung von Diskussionsformen, die dem Verallgemeinernden, dem Populismus, zuträglich seien.

William Horsley wies auf die außerordentliche Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Sicherheit von Journalisten hin. Hierzu stellte er beispielsweise den „Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit“ sowie die 2014 geschaffene Internetplattform des Europarats, die das weltweit erste, kontinentweite Echtzeit-Alarmsystem für Angriffe auf die Presse und die Sicherheit Medienschaffender bietet, vor. Im vergangenen Jahr wurden dort beinahe 400 Warnmeldungen registriert. Journalisten seien heute Angriffsziele und die Medienlandschaft ein Schlachtfeld der Demokratie, so Horsley.

 

 

 

Zentrale Werte und Fundament der Demokratie sind die Meinungs- und Informationsfreiheit, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Artikel 11 festgeschrieben sind: „(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben; (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

Die digitale Welt ist eine Herausforderung dieser Freiheiten. Die Vielfalt von digitalen Medienplattformen fördert grundsätzlich das pluralistische Informations- und Meinungsangebot. Gleichzeitig ist die politische Kultur durch neue Medien gefährdet. In sozialen Netzwerken kann jede Meinung veröffentlicht und politische Kultur manipuliert werden. Dies geschieht entweder durch den Einsatz von Algorithmen, den social bots, oder durch fake news, das Vertreiben von bewusster Falschinformation.

Wie müssen Journalismus, Politik, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit auf nationaler und auf EU-Ebene auf diese Veränderungen der Medienlandschaft reagieren? Neben digitalen Veränderungsprozessen wird Medienfreiheit innerhalb der EU durch politisch unterschiedliche Systeme angreifbar. Die Einführung umstrittener Mediengesetze in manchen Mitgliedsländern lässt Fragen der Zensur aufkommen und objektive Berichterstattung wird durch staatliche Kontrolle unmöglich.

Ein bedrohtes Grundrecht? Die Bedrohung der Presse- und Medienfreiheit innerhalb der EU scheint vielfältig und fordert maßgeschneiderte Handlungs- und Sanktionsmechanismen. Das Symposium hat zum Ziel analytisch und reflektiv mit Vertretern aus Medien, Politik und Wissenschaft Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

ERÖFFNUNG | 16:00

Begrüßung
Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich Präsident Frankfurt University of Applied Sciences

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Eröffnung
Prof. Dr. Dr. Michel Friedman Geschäftsführender Direktor Center for Applied European Studies

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TEIL I | 16:20

Medienfreiheit und ihre Widersacher
Michael Hanfeld – Online-Ressortleitung Frankfurter Allgemeine Zeitung

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Ist Meinungs- und Pressefreiheit konstitutiv für die Demokratie?
Prof. Dr. Ulrike Ackermann – Direktorin John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung

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TEIL II | 17:00

Presse- und Medienfreiheit in Europa in Gefahr – eine Bestandsaufnahme
Prof. Dr. Christian Schertz – Rechtsanwalt für Medienrecht Kanzlei Schertz Bergmann

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Presse- und Medienfreiheit in Polen
Prof. ord. Dr. habil. Andrzej Przyłębski – Botschafter der Republik Polen in Berlin

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Streitgespräch
Prof. ord. Dr. habil. Andrzej Przyłębski
Prof. Dr. Christian Schertz
moderiert von Prof. Dr. Dr. Michel Friedman

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Diskussion mit dem Publikum
anschließend Pause

 

TEIL III | 18:45

Im Zangengriff von künstlicher Intelligenz und Populismus? – Demokratie und vierte Gewalt in Europa
Paul F. Nemitz – Hauptberater Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Europäische Kommission

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Why has the EU become a more hostile environment for journalists?
William Horsley – International Director Centre for Freedom of the Media (CFOM), University of Sheffield

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Diskussion mit dem Publikum

 

GET-TOGETHER | 20:00

 

 

 

 

Wann und wo

Mittwoch, 16. Januar 2019, 16–20 Uhr
Gebäude 1, Raum 625
Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich an unter www.frankfurt-university.de/caes-anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Mit Ihrem Kommen erklären Sie sich mit Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einverstanden.

 

Anfahrt

www.frankfurt-university.de/lageplan
Besucherparkplätze befinden sich in der Tiefgarage Zufahrt Nibelungenallee.

 

Weiterbildung

In Kooperation mit der Abteilung KompetenzCampus wird das Symposium als Weiterbildungsveranstaltung angeboten. Auf Anfrage vor Ort erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

 

Kontakt

Das Team des CAES erreichen Sie unter:

Telefon: +49 69 1533-3363

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Gebäude BCN, Raum 1027

Vanessa Cascante CarballoAssistenz School of Personal Development and Education
CAES-TeamID: 5301
letzte Änderung: 07.03.2022