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Bewerbung für eine Professur am Fachbereich 3 – Wirtschaft und Recht

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Professur an unserem Fachbereich interessieren. Nachfolgend geben wir Ihnen viele gute Gründe an die Hand, warum eine Professur bei uns so attraktiv ist. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Schritte bei Ihrer Bewerbung zu beachten sind. Vielleicht dürfen wir Sie ja bald als neue Kollegin oder neuen Kollegen in unserer Mitte willkommen heißen!

Profil des Fachbereichs

Der Fachbereich Wirtschaft und Recht gehört mit rund 3.400 Student*innen zu den etablierten wirtschafts- und rechtwissenschaftlichen Fachbereichen in der deutschen Hochschullandschaft. Jährlich werden von uns mehr als 800 Studierende in 18 Studiengängen aufgenommen.

Die stetige Weiterentwicklung der Lehre ist bei uns von größter Bedeutung. Daher legen wir besonders großen Wert auf moderne, praxisorientierte und motivierende Methoden. So wird in einem hervorragenden Betreuungsverhältnis, sprich: in kleinen Gruppen, in Form von seminaristischen Veranstaltungen, Projekt- und Fallstudien sowie Planstudien mit und nah an den Studierenden gearbeitet. Betriebliche Praxisphasen runden das bewährte Lehrkonzept ab. Zudem sind wir in ausgewählten Kompetenzfeldern fachlicher Partner des „Lebenslangen-Lernens“ und bieten seit vielen Jahren Unternehmen der Region Unterstützung im Bereich Weiterbildungen an. Des Weiteren sind wir ein geschätzter Partner im Rahmen der angewandten Forschung. Hier bündeln wir unsere Aktivitäten vornehmlich in den drei Forschungsschwerpunkten „Mobilität und Logistik“, „Management und Leadership“ sowie „Digitalisierung und Recht“. Durch Symposien, Seminare und Publikationen transferieren wir unser Wissen auch in die Gesellschaft.

Einen kleinen Einblick in den Alltag eines HAW-Professors am Fachbereich 3 gibt Ihnen das nachfolgende Video:

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  • gezielte Förderung von jungen Menschen z. B. durch die Lehre in kleinen Gruppen in den Bachelor- und Masterprogrammen
  • selbstbestimmtes Arbeiten mit einem großen zeitlichen und inhaltlichen Gestaltungsspielraum
  • Interdisziplinarität (z. B. interdisziplinäres Studium Generale, School of Personal Development and Education ScoPE)
  • ein kooperatives und kollegiales Umfeld bei der Durchführung gemeinsamer Lehr- und Forschungsprojekte
  • Verbindung von Theorie und Praxis in Lehre, Forschung und Kooperationen mit der Wirtschaft
  • Möglichkeit zur internationalen Lehre und Forschung 
  • regelmäßige Forschungsfreisemester zur Durchführung der eigenen Forschungsprojekte
  • Unterstützung bei der Erstellung von Forschungsanträgen
  • Verbeamtung auf Lebenszeit nach 3-jähriger Probezeit in Besoldungsgruppe W2 (nach HBesG)

Unabhängig davon, ob Sie sich bereits auf eine Professur bei uns beworben haben oder es vielleicht noch planen, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Aufgaben, die Sie bei uns an der Frankfurt UAS erwarten.

  • Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen von 18 SWS im Bachelor- und Masterprogramm des Fachbereichs und ggf. im Studium Generale
  • Erstellen von Klausuren sowie Bewertung der entsprechenden Prüfungsleistungen
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Beteiligung an den internationalen Aktivitäten der Hochschule, einschließlich Lehre in englischer Sprache
  • Einbringen in die akademische Selbstverwaltung durch z. B. Beteiligung an Gremien wie Fachbereichsrat oder Prüfungsausschüssen, die Übernahme einer Studiengangsleitung, Mitwirken in Berufungskommissionen etc.
  • Anwendungsorientierte Forschungs- und Publikationstätigkeit, möglichst unter Einwerbung von Drittmitteln
  • Gender- und diversitätssensibles Handeln und aktiver Einsatz für Chancengleichheit

Zugangsvoraussetzungen für eine HAW-Professur sind lt. Hess HG:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium
  2. Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion
  3. mind. 5 Jahre Berufspraxis nach Abschluss des Studiums, davon mindestens 3 Jahre außerhalb einer Hochschule auf einem Gebiet, das der fachlichen Ausschreibung entspricht
  4. Pädagogische Eignung, nachgewiesen durch Lehrerfahrung und/oder didaktische Weiterbildungen
  • Motivationsschreiben
  • Curriculum Vitae/ Bewerbungsprofil mit
    • Angaben zur berufspraktischen Erfahrung
    • Angaben zum akademischen Werdegang
    • Angaben zur bisherigen Lehrtätigkeit
    • Angaben zur bisherigen Forschungstätigkeit
    • Angaben zu Projekten
    • Publikationsverzeichnis
  • Nachweise der Promotion und akademischen Abschlüsse
  • Nachweise berufspraktischer Erfahrungen (Arbeitszeugnisse)
  • Nachweise Lehrtätigkeiten (Themen, falls vorhanden Lehrevaluationen)
  • Lehrkonzept
  • Forschungskonzept
  • Konzept zur Einwerbung von Drittmitteln

Eine Checkliste mit diesen Punkten zum Ausdrucken finden sie hier

Anmerkung für Bewerber*innen mit ausländischen Abschlüssen:

Sofern Sie einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung eine Zeugnisbewertung beizufügen.

 

Ihr Lehrkonzept sollte zwei bis drei Seiten umfassen und Ihre Schwerpunktthemen beschreiben. Dabei führen Sie bitte aus, wie Sie Ihre Lehrveranstaltungen didaktisch vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Stellen Sie bitte zudem dar, wie Sie neue Medien in die Lehre integrieren, Studierende motivieren und die Praxis in Ihre Lehre einfließen lassen. Beschreiben Sie außerdem, wie Sie Ihre Rolle als Lehrende/Lehrender in der Zukunft sehen. Darüber hinaus möchten wir erfahren, welche weiteren Fachgebiete Sie abdecken können und ob Sie bereits über Erfahrungen in der Lehre und dem Prüfungswesen verfügen. Möglicherweise haben Sie bereits Ideen, wie Sie sich in der akademischen Selbstverwaltung einbringen können – wenn ja, freuen wir uns, wenn Sie dies ebenfalls kurz darlegen. Eventuelle Lehrevaluationen Ihrer Veranstaltungen fügen Sie bitte dem Anhang bei.

Das Forschungskonzept sollte ebenfalls zwei bis drei Seiten umfassen und insbesondere Ihre aktuellen sowie geplanten Forschungsschwerpunkte enthalten. Weiterhin sollten die veröffentlichten oder demnächst einzureichenden wissenschaftlichen Publikationen, Kooperationen etc. dargestellt werden. Auch sollten Sie beschreiben, wie sich das Forschungsfeld weiterentwickelt und wie Sie sich darin positionieren. Hier sollten Hinweise auf mögliche Kooperationen und Synergieeffekte an der Hochschule herausgearbeitet werden. Was ist Ihre langfristige Vision? Wo wollen Sie publizieren? Welche Konferenzen möchten Sie besuchen oder organisieren? An welchen Instituten oder akademischen Fachrichtungen, ggf. auch außerhalb der Hochschule, möchten Sie mitwirken? Wie passen Ihre Forschungsthemen zum Fachbereich?

Eng verbunden mit dem Forschungskonzept ist das Konzept zur Einwerbung von Drittmitteln. Dieses sollte ca. ein bis zwei Seiten umfassen und darlegen, wie Sie das Einwerben von Drittmitteln in Zukunft gestalten wollen und/oder welche Projektmittel Sie bislang bereits eingeworben haben. Welche Aktivitäten planen Sie? Was für Programme sind angedacht? Welche Kooperationspartner würden Sie ansprechen wollen? Auch das Thema Transfer, verbunden mit der Frage: “Wie wurden und werden Sie sichtbar?“, ist uns wichtig. Hier beschreiben Sie bitte, was Sie tun würden, um Sichtbarkeit in z. B. auch nichtwissenschaftlichen Medien zu erlangen. Gerne kann hier auch erläutert werden, welche Maßnahmen bislang bei Ihnen zum Erfolg geführt haben.

Ein Berufungsverfahren ist ein komplexer Prozess, in dem die Schritte genau einzuhalten sind. Einen Überblick, wie es nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen weitergeht, finden Sie nachfolgend.

  1. Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch die Berufungskommission, Prüfung der Berufungsfähigkeit und Festlegung einer Einladungsliste auf Basis der Passung zur Ausschreibung
  2. Probelehrveranstaltung und Bewerbungsgespräch
    Die Probelehrveranstaltung dient dazu, die didaktischen und kommunikativen Fähigkeiten der Bewerber*innen einschätzen zu können. Die Berufungskommission wird Ihnen hierzu ein Thema zukommen lassen. Die Probelehrveranstaltungen sind hochschulöffentlich, sodass sich auch Studierende bereits ein Bild von den Kandidat*innen machen können, von denen sie möglicherweise in den kommenden Semestern unterrichtet werden. Anhand eines standardisierten Fragebogens evaluieren die Studierenden die Lehrveranstaltung.
    Im anschließenden Gespräch, welches als strukturiertes Interview durchgeführt wird, haben die Bewerber*innen und die Mitglieder der Berufungskommission jeweils die Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen, Fragen zu klären und sich über gegenseitige Erwartungen auszutauschen.
  3. Berufungsliste erstellen
    Nach den Probelehrveranstaltungen sowie den Bewerbungsgesprächen erstellt die Berufungskommission eine Liste mit Personen, die berufen werden können.
  4. Externe Gutachten einholen
    Für diese Kandidat*innenwerden dann in der Regel je zwei externe Gutachten eingeholt.
    Basierend auf diesen Gutachten erstellt die Berufungskommissionen eine gestaffelte Dreierliste (Berufungsvorschlag).
  5. Berufung in Gremien abstimmen
    Der Berufungsvorschlag wird im Fachbereichsrat und anschließend im Senat zur Abstimmung gestellt.
  6. Professorin/Professor berufen
    Die Berufung der neuen Kollegin/des neuen Kollegen erfolgt durch den Präsidenten der Frankfurt UAS.

Aufgrund der Komplexität und der vielen Abstimmungsschritte im Prozess, kann ein Berufungsverfahren von der Bewerbung bis zur Berufung bis zu einem Jahr dauern.

Webteam Fachbereich 3ID: 5772