Menü

FAQ zum CampusSport

Allgemeine gilt: Die Preise für jedes Kursangebot finden sich auf der entsprechenden Kursseite im rechten Spaltenbereich bzw. auf der Buchungsmaske. 

Der Status Studierende gilt nur für Studierende der Frankfurt UAS und der Goethe-Universität, alle Studierenden anderer Hochschulen haben den Status Gäste & Alumni.

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.

​​​​​​Die Kursgebühr für die „normalen Kurse“ wird i.d.R. in der Mitte des Semesters abgebucht. Bevor dies geschieht, erhältst du eine Woche vorher eine automatisch generierte Erinnerung per E-Mail. Die ZPP-Kurse werden i.d.R. erst nach Ende des Kurses und somit des Semesters abgebucht. 

  • Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences und der kooperierenden Goethe-Universität.
  • Beschäftigte der Frankfurt University of Applied Sciences.
  • Personen, die keiner der oben genannten Gruppen zuzuordnen sind. 

Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung, Verlust des Studienplatzes, etc.) behält sich der CampusSport aus Kulanzgründen eine Ausnahmeregelung vor.

Jeweils zum Vorlesungsbeginn, also Mitte April / Mitte Oktober.

Der Beginn der Anmeldung wird auf unserer Homepage bekannt gegeben. Grundsätzlich gibt es kein Enddatum für die Anmeldung. Man kann sich, wenn noch Plätze frei sind, jeder Zeit anmelden. Die Kosten verringern sich dadurch jedoch nicht.

Die Teilnehmer/-innen melden sich verbindlich per Online-Buchung an und verpflichten sich zur Zahlung des angegebenen Entgelts. Bei jedem Kurstermin wird die bei der Anmeldung ausgegebene Anmeldebestätigung kontrolliert.

Online-Anmeldung:
     1. Kurs aussuchen
     2. Button betätigen
     3. Anmeldeformular ausfüllen
     4. Daten kontrollieren und abschicken
     5. Ticket ausdrucken oder als pdf auf dem Smartphone speichern

Bei der Online-Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Zwecke der Kursverwaltung erforderlich sind und ausschließlich dafür verarbeitet werden.

Bei Verlust des Tickets gilt die Anmeldung weiterhin. Ein erneuter Ausdruck kann im Sportbüro erstellt werden. Es wird aber angeraten, den Nachweis zur Teilnahmeberechtigung auf dem Smartphone zu speichern.

Bei den Kursen ist eine Entschuldigung / Krankmeldung nicht notwendig, du kannst uns aber gerne per E-Mail informieren.

Für das Ferienprogramm ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich. Der Anmeldezeitraum für das Ferienprogramm wird rechtzeitig auf unserer Webseite bekannt gegeben.

Ja. Für alle Kurse ist eine Anmeldung erforderlich, unabhängig ob das Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig ist.

Eine Anmeldung über unser Buchungssystem ist für die Hochschulteams nicht möglich, hierfür bitte an den / die Trainer*in wenden oder eine E-Mail an den CampusSport mit entsprechenden Qualifikationen verfassen.

Sollte dein Kurs einmal nicht stattfinden oder sich etwas in der Zeit verschieben, dann wirst du darüber in der Regel von uns per E-Mail informiert. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass du bei deiner Anmeldung deine E-Mail-Adresse angibst

Ein Kursplatztausch/-weitergabe an eine andere Person ist leider nicht möglich und nicht zulässig! Die Buchung ist stets personengebunden und somit nicht übertragbar.

Die Halle befindet sich im Erdgeschoss im Gebäude 10. Um in die Halle zu kommen, bitte den Weg über die Umkleide (Treppe runter) nutzen, nicht die Türen im Erdgeschoss.

Leider besteht in allen Sportstätten Diebstahlgefahr, besonders im Bereich der Umkleideräume. Es wird daher empfohlen, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen bzw. keine Wertsachen bei den Kursen mitzuführen, da keine Haftungsansprüche gegenüber dem CampusSport geltend gemacht werden können.

Für Beschäftigte und Studierende gelten die Unfallversicherungsbestimmungen der Unfallkasse des Landes Hessen:

  1. Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences und der kooperierenden Goethe Universität sind über die Unfallkasse des Landes Hessen unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des CampusSport während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht somit kein Versicherungsschutz.
  2. Beschäftigte der Frankfurt University of Applied Sciences sind bei der Teilnahme am CampusSport dann gesetzlich unfallversichert, wenn der Sport einen Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Hochschulangehörige beschränkt ist, der Sport regelmäßig stattfindet und Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang stehen.
  3. Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des CampusSport nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge. Ein privater Versicherungsschutz wird daher allen Beschäftigten dringend empfohlen.
  4. Gäste, die an den Angeboten des CampusSport teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung ist selbst Sorge zu tragen.

Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem CampusSport schriftlich anzuzeigen.

Fundsachen können in die Fundsachenkiste gelegt werden. Diese steht neben der Treppe, die zu den Umkleiden führt (Geb. 10). Wertsachen können im Sportbüro (Geb.10 Raum E05) abgegeben werden. Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.    

Bei Beschwerden oder Hinweisen kannst du dich immer an CampusSport@fra-uas.de wenden. Ein*e Mitarbeiter*in wird mit dir in Kontakt treten.

 

Für Exkursionen gelten darüber hinaus bzw. abweichend die folgenden Allgemeinen Exkursionsbedingungen:

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme der am CampusSport der Frankfurt UAS – nachfolgend CampusSport genannt – angebotenen Exkursionen.

(2) Sie gelten nicht für solche Exkursionen, die nicht von CampusSport, sondern einem externen Dritten veranstaltet werden. Für diese gelten alleine die allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Dritten. Der Vertrag kommt zwischen dem Dritten und dem Teilnehmenden zustande. Solche Exkursionen sind auf der Internetseite der Frankfurt UAS besonders kenntlich gemacht. Mit der Anmeldung zu einer solchen Exkursion über CampusSport willigt der/die Teilnehmende gegenüber CampusSport in die Weitergabe seiner persönlichen Daten an den externen Anbieter der Exkursion ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung ein.

(3) Durch die Anmeldung und Buchung einer Exkursion erkennt der/die Teilnehmende diese Exkursionsbedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und CampusSport.

(1) Die Anmeldung zu den Exkursionen erfolgt je nach Kursangebot über die Internetseite von CampusSport.

(2) Mit der Anmeldung gibt der/die Teilnehmende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages an CampusSport ab, welches CampusSport mit Versendung der Anmeldebestätigung annimmt.

(3) Mit der Anmeldung zur Exkursion wird je nach Kursangebot eine Anzahlung in Höhe von Euro 150,- € bis 250,- € fällig. Die Restzahlung ist spätestens 6 bis 8 Wochen vor dem Beginn der Exkursion zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.

(4) Mit der Anmeldung ermächtigt der/die Teilnehmende CampusSport widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Die Einzugsermächtigung umfasst sowohl die Abbuchung der Anzahlung als auch die Restzahlung.

(5) Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende zu, dass während der Exkursion Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen von Teilnehmergruppen angefertigt werden dürfen. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt von CampusSport bzw. der Frankfurt UAS veröffentlicht werden. Sollten einzelne Teilnehmer fotografiert oder gefilmt werden, so wird die dafür erforderliche Einwilligung separat schriftlich eingeholt. Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelaufnahmen oder Videos kann durch die abgebildete Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden, die gesetzliche Regelung aus § 23 KUG bleibt davon unberührt. Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Exkursionen von CampusSport ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der CampusSport-Leitung und mit ausdrücklicher schriftlich erteilter Einwilligung der betroffenen Personen (Übungsleitenden und Teilnehmenden) zulässig.

(5) Eine individuelle Abrechnung bei Verzicht auf Teilleistungen ist nicht möglich.

(6) Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen. Der CampusSport behält sich vor, die Anmeldung zur Exkursion zu stornieren und dem Teilnehmenden die Berechtigung zur Teilnahme zu entziehen.

(1) Der vertragliche Leistungsumfang der Exkursionen ergibt sich grundsätzlich aus der gültigen Ausschreibung von CampusSport.

(2) Sollten für die Teilnahme an der Exkursion zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sein, wird CampusSport auf diese in der Ausschreibung ausdrücklich hinweisen. Zusätzliche Voraussetzungen können insbesondere, aber nicht abschließend, Gesundheitsnachweise oder Segelscheine, etc. sein.

(3) Soweit die An- und Abreise im Exkursionspreis inbegriffen ist, so ist sie obligatorisch. Sollte die An- bzw. Abreise nicht wahrgenommen werden oder privat erfolgen, besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf anteilige Rückvergütung. Ebenso stellt diese keinen Rücktrittgrund dar.

(4) Soweit die An- und Abreise nicht im Exkursionspreis inbegriffen ist, erfolgt die Organisation durch den Teilnehmenden selbstverantwortlich.

(4) CampusSport ist berechtigt, Preiserhöhungen, die sich nach Anmeldung des Teilnehmenden für die Beförderung (bspw. Gebührenerhöhung oder starker Anstieg der Treibstoffkosten) ergeben, anteilig auf alle Teilnehmenden umzulegen.

(1) Der angemeldete Teilnehmer kann von der Exkursion zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber CampusSport schriftlich erklärt werden.

(2) Im Falle des Rücktritts wird unabhängig vom Zeitpunkt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

(3) Erfolgt der Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Exkursionsbeginn, so wird der Erstattungsbetrag um weitere 30 %, ab drei Wochen vor Exkursionsbeginn um 50 % und ab zwei Wochen vor Exkursionsbeginn um 80 % gekürzt. Erfolgt der Rücktritt weniger als eine Woche vor Exkursionsbeginn ist eine Erstattung des Exkursionsbeitrages nicht möglich.

(4) Die Rücktrittserklärung muss schriftlich beim CampusSport eingehen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim CampusSport.

(5) Bei Nichterscheinen wird die gesamte Exkursionsgebühr einbehalten.

(6) Bei einer vorzeitigen Abreise des Teilnehmers erfolgt diese auf Kosten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

(7) Bis zum Beginn der Exkursion kann der Teilnehmende CampusSport schriftlich vorschlagen, dass ein Dritter an seiner statt in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. CampusSport kann diesem Vorschlag widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Voraussetzungen für die Exkursion nicht entspricht oder andere wichtige Gründe gegen den Eintritt des Dritten sprechen. Im Falle der Vertragsübernahme haften der Ersatzteilnehmer (Dritte) und der ursprünglich Teilnehmende dem CampusSport für die Zahlung des Exkursionsbeitrages sowie etwaige aus der Vertragsübernahme entstehenden Kosten gesamtschuldnerisch.

CampusSport behält sich vor, Exkursionen aus zwingenden Gründen, wie z.B. Witterungsverhältnisse, höhere Gewalt, Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, Fehlkalkulation, etc. abzusagen. In diesem Falle wird die Anmeldung storniert und die bereits eingezogene Exkursionsgebühr zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch gegenüber CampusSport bzw. der Frankfurt UAS besteht nicht.

(1) Die Teilnahme an den Exkursionen von CampusSport erfolgt auf eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche im Rahmen der angebotenen Exkursionen können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Haftung von CampusSport bzw. der Frankfurt UAS, ihrer Mitarbeiter oder Exkursionsleiter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Den Teilnehmern an Exkursionen wird empfohlen, zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich wird den Teilnehmern von Exkursionen der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

(2) CampusSport übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.

(3) Bei Schlechtwetter, Betriebsstillstand oder Elementarereignissen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

Jeder Teilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Exkursion durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. Sämtliche Ansprüche aus Versicherungen sind vom Teilnehmer unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.

Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Landes einhält. Etwaige Gebühren, die dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Einhaltung entstehen, hat dieser selbst zu tragen. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmende hat hierfür alle Kosten zu tragen.

(1) Der Teilnehmende wird sich mit den Sitten und Gebräuchen des Gastlandes vor der Exkursion vertraut machen und diese während der Exkursion respektieren.

(2) Sollte der/die Teilnehmende grob gegen ein erwartetes Verhalten oder gegen Anweisungen seitens CampusSport oder seiner beauftragten Personen verstoßen oder die Reisegruppe oder den Reiseablauf stören, so kann er ohne Erstattung der Exkursionsgebühr vom weiteren Verlauf der Exkursion ausgeschlossen werden. Hierdurch entstehende Kosten, wie z.B. für die außerplanmäßige Rückreise, gehen alleine zu Lasten des Teilnehmenden.

CampusSport, ID: 3422, 
letzte Änderung: 24.09.2026