Studieren im Ausland
Hier informieren Sie sich, wenn Sie im Ausland an einer Partnerhochschule studieren möchten – dabei unterscheiden wir zwischen den europäischen Partnerhochschulen mit Eramsus+ und Partnerhochschulen weltweit (Non-EU Ausland mit USA etc.):
- Partnerhochschulen Europa (Erasmus+),
- Partnerhochschulen Non-EU mit USA,
- Erfahrungsberichte,
- Bewerbungsablauf und Auswahlverfahren,
- Learning Agreement,
- Fristen,
- Anrechnung von Prüfungsleistungen,
- Finanzierungsmöglichkeiten.
Bewerben Sie sich für ein Auslandssemester SoSe 2024/25
Frist für die Einreichung der Online-Bewerbung und zusätzlicher Dokumente:
15. Januar 2024
Erasmus+ ist ein Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union mit dem Ziel die Mobilität Lernender zu fördern und sie dabei zu unterstützen beschäftigungsrelevante und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Im Rahmen des Programms können Sie zurzeit in 31 verschiedenen europäischen Ländern an Partnerhochschulen studieren. Sie erhalten finanzielle und organisatorische Unterstützung, müssen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen und Ihre Studienleistungen können auf Ihr Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences angerechnet werden. Mehr
Fristen
Für Outgoings
Erasmus+ Studienaufenthalt im WiSe 2023/24 und SoSe 2024
Einreichung der Unterlagen in Mobility Online für die Vorauswahl am Fachbereich bis 15.01.2023
Bewerbungsfrist für Partnerhochschulen weltweit
Die Bewerbungsfrist ist je nach Land unterschiedlich. Die Fristen und den Bewerbungsablauf finden Sie auf den Seiten des International Office.
Praktikum im Ausland:
Ein Auslandspraktikum bietet die Chance, weltweit Berufserfahrung zu sammeln und fremde Arbeitswelten und Kulturen kennenzulernen. Die Erweiterung der Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie der interkulturellen Kompetenz erleichtern den späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Eine Übersicht über Praktikastellen finden Sie im Career Center. Zudem lohnt es sich, mal im Career Center bei Marcela Jednat vorbeizusehen. Hier gibt es eine Adressliste von Firmen im Ausland, wo schon einmal Studierende vor Ihnen ihr Praktikum absolviert haben.
Person/Fachbereich 3
Weitere Personen/International Office
Europa
Dienstags | |
---|---|
10:00 – 12:00 Uhr | |
Donnerstags | |
13:00 – 15:00 Uhr | |
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten. Die Sprechstunde findet ohne Anmeldung in Präsenz statt. |
Weltweit
Offene Sprechzeiten: | |
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Dienstag | |
13:00 – 15:00 Uhr | |
Donnerstag | |
10:00 – 12:00 Uhr | |
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der offenen Sprechstunde nicht ans Telefon gehen können. | |
Am Donnerstag, den 30.11.2023 findet die Sprechstunde von 9 -10:30 Uhr statt. |
Nicht alle Praktika im Ausland sind vergütet oder decken nur einen Teil der Kosten ab. Weitere Informationen für finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten unseres International Office.
Doppelabschlussprogramm
Im Rahmen Ihres Studiums am Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht haben Sie die Möglichkeit einen Doppelabschluss in Betriebswirtschaft BA, in Kooperation mit der Y SCHOOLS, zu erlangen. Dieser Doppelabschluss wird von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert.
Auch im Studiengang International Business Administration können Sie an ausgewählten Partnerhochschulen im Rahmen Ihres Austauschstudiums einen Doppelabschluss absolvieren.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren für das Auslandssemester
Im Hinblick auf die Förderungsmöglichkeiten und das Bewerbungsverfahren unterscheiden sich die europäischen (Erasmus+) und die weltweiten Partnerhochschulen.
Für beide sollten Sie folgendes recherchieren:
- Semesterzeiten der Partneruniversität
- Kursangebot und ECTS
- Vorgaben für Ihren Studiengang (festgelegt in der Prüfungsordnung)
- Bewerbungsverfahren (weltweit und Erasmus+) und Fristen
Zur persönlichen Beratung steht Ihnen das International Office und für fachliche Fragen (Prüfungsordnung Vorgaben, Kurswahl, Learning Agreement etc.) die Mitarbeiterin für Internationale Angelegenheiten am Fachbereich zur Verfügung. Spätestens ein Jahr im Voraus sollten Sie die persönliche Beratung in Anspruch genommen haben.
Es wird empfohlen sich schon im ersten Semester über ein Auslandsstudium zu informieren und anfangen sich vorzubereiten. Ein Auslandsstudium hat auch Auswirkungen auf Ihr Studium hier vor Ort – z.B. welche Sprachen Sie wählen und wie Ihr persönlicher Studienverlauf, insbesondere Ihre Modulzusammenstellung aussieht. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben des jeweiligen Studiengangs und die lange Vorlaufzeit und Fristen für die Bewerbungen – die über ein Jahr vorausliegen können.
Allgemeines Infomaterial findet sich auch beim DAAD, wie z.B. eine Checkliste, die bei der Planung helfen kann. Ausgiebige Informationen zur Vorbereitung finden Sie auf den Seiten des International Office. Bitte halten Sie auch die Augen offen für Informationsveranstaltungen vom IO und dem Fachbereich!
Die Vorauswahl für die Erasmus+Plätze erfolgt für Studierende in Wirtschaft und Recht am Fachbereich.
Die Bewerbungsfrist ist Mitte Januar für das Auslandsstudium im darauffolgenden Winter- und Sommersemester. Im Juli erfolgt nur eine Restplatzvergabe für das darauffolgende Sommersemester. Bitte beachten Sie die genauen Fristen.
In diesem Kurs finden Sie weitere Informationen zum Auslandsstudium, Bewerbungsverfahren und Leitfäden, z.B. zur Erstellung des Learning Agreements. Das Moodle Kurs-Passwort für den Kurs "Fachbereich 3 - Internationales" können Sie per Mail mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und Studiengang bei der Ansprechpartnerin (unter Kontakte zu finden) beantragen.
Bitte bewerben Sie sich über Mobility Online, die Datenbank des International Office bis zur Deadline der Vorauswahl. Bitte reichen Sie alle benötigten Unterlagen bis zur Deadline der Vorauswahl ein. Eine Liste der Unterlagen finden Sie auf den Seiten des International Office.
Das Learning Agreement können Sie nach der Zuteilung hochladen.
Bitte bewerben Sie sich nur dann für ein Auslandssemester, wenn Sie dazu fest entschlossen sind. Dies gilt auch für die Wahl Ihrer Präferenzen. Stellen Sie davor sicher, dass die Hochschule auch genügend anrechenbare Kurse anbietet. Nicht jede Partnerhochschule ist für jeden Studiengang geeignet. Geben Sie eine Alternative nur an, wenn Sie auch diesen Platz gerne annehmen. Ein Platztausch nach Zuteilung ist ausgeschlossen und ein späterer Rücktritt ist für alle Seiten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Bedenken Sie insbesondere, dass Sie im Zweifelsfall einer anderen Bewerberin/einem anderen Bewerber einen Platz wegnehmen, der später nicht mehr besetzt werden kann! Bei erneuter Bewerbung nach einem Rücktritt werden Sie erst am Ende berücksichtigt.
Nach Ablauf der Frist findet das Auswahlverfahren statt. Die Platzvergabe findet unter der Berücksichtigung der Reihenfolge der Präferenzen, des Motivationsschreibens und des Lebenslaufs statt. Plätze, die keinem bestimmten Studiengang, sondern allen Studierenden des Fachbereichs (Fachbereichsplätze) zur Verfügung stehen, werden erst nach Zuteilung der Plätze für bestimmte Studiengänge vergeben. Bei der Vergabe von Fachbereichsplätzen werden alle Studierende berücksichtigt, die keinen Studiengangsplatz erhalten haben. Allerdings können Studierende, die bereits im Auswahlverfahren für Studiengangsplätze teilgenommen haben, nicht mehr für einen Platz an einer Hochschule, für die sowohl Studiengangsplätze als auch Fachbereichs Plätze verfügbar sind, berücksichtigt werden.
Sie werden per E-Mail über ihren zugeteilten Platz informiert. Sollte Ihnen kein Platz an einer präferierten Hochschule zugeteilt werden können, werden wir Ihnen einen anderen offenen Platz zur Auswahl anbieten. Bitte bestätigen Sie uns die Platzannahme innerhalb einer vorgegebenen Frist. Diese werden dann dem International Office weitergegeben. Ein Tausch des zugeteilten Platzes ist ausgeschlossen.
Nachdem Ihnen ein Platz zugeteilt wurde, erstellen Sie bitte ein Learning Agreement und stimmen dieses ab.
Bitte laden Sie das Learning Agreement in Mobility online hoch und reichen das unterschriebene Erasmus Bewerbungsformular beim International Office bis zur Erasmus Deadline (unter den Fristen zu finden) ein.
Für das Auslandsstudium Overseas bewerben Sie sich direkt beim International Office.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des International Office über die jeweiligen Deadlines und benötigten Bewerbungsunterlagen und lassen sich beraten.
Damit Ihnen die im Ausland erbrachten Kurse später angerechnet werden können, müssen Sie ein Learning Agreement bei den Bewerbungsunterlagen mit einreichen.
Wenn Sie an eine Hochschule im Ausland möchten mit der keine Partnerschaft besteht, können Sie sich in der Regel für den Aufenthalt direkt an der Hochschule bewerben und den Aufenthalt selbst organisieren.
Studierende, die ihr Auslandsstudium nicht über ein Austauschprogramm mit Partnerhochschulen verbringen, sondern den gesamten Aufenthalt selbst organisieren, werden oft als oft "Freemover" oder "Study abroad" bezeichnet.
Hier gelten die Bewerbungsfristen der Hochschulen. Die anfallenden Studiengebühren müssen Sie in diesem Fall selbst zahlen. Nicht alle Hochschulen nehmen Freemover auf - einige nehmen nur Austauschstudierende von Partnerhochschulen an. Dies können Sie im Regelfall auf der jeweiligen Webseite der Hochschule nachlesen.
Ein selbstorganisiertes Auslandsstudium beeinflusst die Regelungen für die Anerkennung nicht. Bitte denken Sie jedoch daran in jedem Fall ein Learning Agreement zu vereinbaren.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Heimat- und der Gasthochschule über die Kurse, die Sie im Ausland belegen und was Sie sich im Rahmen Ihres Studiums dafür anrechnen lassen können. Das Learning Agreement können Sie in Mobility Online vom International Office herunterladen. Nachdem die Partnerhochschule für Sie feststeht, stimmen Sie bitte das LA zeitnah ab.
Die Ansprechpartner/-innen für das Learning Agreement sind die Mitarbeiterin für Internationale Angelegenheiten und Ihr/re Studiengangsleiter/-in.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin und senden Sie vorher einen Vorschlag welche Kurse im Ausland Sie für welche Kurse hier anrechnen lassen möchten (am besten ergänzt mit Links zu den Seiten der Hochschule auf denen die Kurse beschrieben sind). Für die Prüfung auf mögliche Anrechnung bringen Sie bitte die Unterlagen zu den gewünschten Kursen mit. Nur wenn auch eine Beschreibung und die ECTS-Punkte der geplanten Kurse im Ausland vorliegen, kann ein LA geschlossen werden.
Das inhaltlich abgestimmte LA, als auch alle weiter benötigten Unterlagen, werden direkt im International Office abgegeben.
Bitte beachten Sie auch:
- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für International Business Administration und
- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für alle anderen Studiengänge.
Änderungen
Es kann passieren, dass Sie vor Ort feststellen, dass Sie Kurse ändern wollen, z.B. wenn ein Kurs doch nicht angeboten wird oder es zu Überschneidungen kommt. In diesem Fall stimmen Sie bitte die Änderungen mit Ihrer/Ihrem Studiengangsleiter/-in zu Beginn des Auslandssemesters per E-Mail ab. Für Erasmus+ müssen diese Änderungen im Changes Formular festgehalten werden innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn. Austauschstudierende weltweit und Freemover bitten wir ein neues LA auszufüllen.
Je nach Partnerhochschule wird das Transcript Ihnen direkt oder unserem International
Office zugesendet.
Zur Anrechnung benötigen wir das Original Transcript von Ihnen persönlich oder als PDF
Datei über das International Office. Bitte reiche Sie das Original-Transcript of Grades
mit einer Kopie, bei der Mitarbeiterin für Internationale Angelegenheiten ein. Im LA sind
die anzuerkennenden Kurse der Frankfurt University of Applied Sciences von
Studiengangsleiter/Ansprechpartner mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt worden.
Für diese Kurse werden nun die Noten auf dem Transcript of Records umgerechnet
Summer Schools
Ein Auslandsstudium während Ihrer Semesterferien bieten die sogenannten Summer Schools.
Finanzierungsmöglichkeiten
Inzwischen gibt es einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Welche, das lesen Sie hier.
Sprachen
Nicht nur Englisch ist möglich, sondern an einigen Partnerhochschulen können Sie auch einige oder alle Module in der Landessprache studieren, so können Sie Kurse auch auf Französisch, Spanisch oder Chinesisch belegen! Bitte informieren Sie sich über das Kursangebot auf den Webseiten der Partnerhochschulen. Sprachkurse zur Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester können Sie beim Fachsprachenzentrum belegen. Auch wenn man in Englisch studiert, sollte man zumindest Grundkenntnisse der Landessprache erlernen.
Kontakt
Fachbereich 3
Mitarbeiterin für ausreisende Austauschstudierende
Sprechzeiten
Dienstag, 09:00 - 12:00 Uhr
nach Vereinbarung per E-Mail