Bewerbung für das Deutschlandstipendium
Bewerbungszeitraum
Bewerbungen sind wieder im September 2021 für das WS 2021-2022 / SS 2022 ausschließlich über das Bewerbungsportal möglich.
Noten
Die Note ist neben Regelstudienzeit, Engagement, Motivation ein sehr wichtiger Bestandteil der Bewerbung.
Welche Note wird gewertet?
Welche Unterlagen sind einzureichen ?
Schüler/-innen:
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur)
und Immatrikulationsbescheinigung
Bachelorstudierende im 1. und 2. Fachsemester
mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten:
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsbescheinigung
alle anderen Bachelorstudierenden:
Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote
(arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten) aller bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen
Masterstudierende im ersten und zweiten Fachsemester
mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten:
Note Bachelorzeugnis
alle anderen Masterstudierenden:
Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten) aller bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen
Bei ausländischen Zeugnissen ist eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem einzureichen.
Immatrikulationsbescheinigung
- Bachelorstudierende im 1. und 2. Fachsemester mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsbescheinigung
- alle anderen Bachelorstudierenden: Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten) aller bisher erbrachten
Modulprüfungsleistungen,
- Masterstudierende im ersten und zweiten Fachsemester mit weniger als 30 erreichten
ECTS-Punkten:
Note Bachelorzeugnis
- alle anderen Masterstudierenden:
Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten) aller bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen.
Bei ausländischen Zeugnissen ist eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem einzureichen.
Wichtige Informationen:
- Vorsätzlich gemachte unwahre Angaben führen zum Ausschluss aus der Stipendienvergabe.
- Stipendiaten und Stipendiatinnen sind nach §10 Abs. 2 StipG verpflichtet, alle Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums relevant sind, unverzüglich der Vergabestelle der Hochschule mitzuteilen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Deutschlandstipendiums.
- Die Vergabe der Stipendienplätze erfolgt gemäß Satzung der Frankfurt UAS und vorbehaltlich der Finanzierung und den Vorgaben der Förderer.