Menü

Am 20. Januar 2020 fand zwischen Dr. Péter Györkös, Botschafter von Ungarn in Berlin, und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a. D. und stellv. Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, ein Streitgesprächam Center for Applied European Studies (CAES) zum Thema „,Illiberale Demokratie' in der EU – Widerspruch in sich?“ statt. Der Geschäftsführende Direktor des CAES Prof. Dr. Dr. Michel Friedman führte die Diskussion.
 

Der Präsident der Frankfurt UAS Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich fasste in seiner Begrüßung die durch den EU-Vertrag festgelegten Werte zusammen, wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Da sich einige Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet fühlten, diese Werte einzuhalten, stellte Dievernich die Fragen: „Wie belastbar ist Demokratie? Wann ist eine Demokratie keine Demokratie mehr?“

Der Geschäftsführende Direktor des CAES Prof. Dr. Dr. Michel Friedman erinnerte in seiner Begrüßung daran, dass Demokratie im EU-Aufnahmeverfahren eine sehr große Rolle spiele. Einige Mitgliedsstaaten würden bei heutiger Prüfung dieses Aufnahmeverfahren nicht mehr bestehen. Er betonte die Notwendigkeit, in der EU in eine Verhandlung zu folgenden Fragen miteinander zu treten: „Was ist Demokratie? Wer wird von den Menschenrechten geschützt? Wer gehört zum „Wir“? Wie kontrollieren wir uns gegenseitig?“

Der Botschafter von Ungarn in Berlin, Dr. Péter Györkös, erklärte in einem Impulsreferat, dass Ungarn eine solide Demokratie und ein Rechtsstaat sei, in dem Presse- und Medienfreiheit vorhanden seien. Darüber hinaus äußerte er sich zum Thema Migration mit der Meinung, dass die EU-Außengrenzen zu schützen und Hilfe vor Ort zu leisten sei. Im Hinblick auf Antisemitismus gab der Botschafter an, dass die ungarische Regierung versuche, Juden ein sicheres Leben in Ungarn zu gewährleisten. Nationalismus untermauere in Ungarn lediglich das Bedürfnis, nicht „entheimatet“ sein zu wollen: „Für viele ist die Zugehörigkeit zu einer Nation auch der Grundpfeiler der Zugehörigkeit zu Europa.“ Auch eine negative Konnotation von Populismus stellte er in Frage. Da Art. 2 des EU-Vertrags nicht explizit das Attribut „liberal“ vor „Demokratie“ anführe, sei es für Györkös legitim, wenn in Ungarn Demokratie nicht zwangsläufig als liberal gesehen werde.

 

 

Zu Beginn des Streitgesprächs bat Friedman Leutheusser-Schnarrenberger um die Klärung der Frage, um was es bei der illiberalen Demokratie genau gehe. Laut Leutheusser-Schnarrenberger werde hier je nach politischen Vorstellungen zwischen denen differenziert, die dazugehören und denen, die es nicht tun. „Es geht also auch um die Bedeutung des Kollektivs. Welche Stellung hat das Kollektiv [ ] im Spannungsfeld zu dem Einzelnen? [ ] Demokratie ist die berechtigte Teilhabe aller.“ In Art. 2 des EU-Vertrags stehe tatsächlich nicht „liberal“, jedoch führten die dort verankerten Werte wiederum zu Liberalität. Für Leutheusser-Schnarrenberger gelte die Presse- und Wissenschaftsfreiheit in Ungarn als klar eingeschränkt, wodurch es auch zum Strafverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrags gekommen sei. Der Botschafter betonte wiederum, dass es in Ungarn Presse- und Wissenschaftsfreiheit gebe und eine eingeschränkte Pressefreiheit noch nicht durch ein Urteil im EU-Verfahren widerlegt sei.

Friedman bat um Stellungnahme zu Timothy Garton Ash’s Beschreibung des ungarischen Staats als „hybrid regime, neither democracy nor dictatorship“. Györkös wies Ash These mit den Worten zurück: „Er spricht über liberal und illiberal und nur liberal kann demokratisch sein und kann gut sein und wir bestreiten das. Timothy Garton Ash steht auf der anderen Seite des Denkens.“ Leutheusser-Schnarrenberger stellte an dieser Stelle infrage, ob Ungarn dann zur EU gehöre. Der Botschafter wiederholte seine auf Statistiken und eigenen Erfahrung beruhende Einschätzung, dass es eindeutig Medien- und Pressefreiheit sowie Gewaltenteilung in seinem Land gebe. So würden die beschränkten Kompetenzen des Verfassungsgerichts aufgehoben, sobald die Staatsverschuldung wieder unter 50 % liege.

Friedman thematisierte Orbans Vorstellung eines christlichen Ungarns im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage. Während Leutheusser-Schnarrenberger an die in Art. 4 unserer Verfassung verankerte Religionsfreiheit erinnerte, nahm Györkös mit der Aussage Stellung, dass der Islam nicht in Ungarn zu Hause sei. Jeder EU-Mitgliedsstaat solle selbst sein Gesellschaftsmodell gestalten. Auf Friedmans abschließende Frage nach den kulturellen Freiheitsvorstellungen und christlichen Moralstandards Ungarns, entgegnete Györkös, dass die ungarische Verfassung bemüht sei, die Familie und Ehe als tragende Pfeiler der Nation zu fördern, was in die nationale Kompetenz falle.

Videoaufzeichnungen

CAES-TeamID: 7817
letzte Änderung: 18.02.2022