Gäste aus 8 Nationen diskutierten Ende April an der Frankfurt UAS über die Zukunft der International Commercial Courts.
Gegenwärtig gelten die staatlichen Gerichte als zu schwerfällig, um internationale Handelsstreitigkeiten bewältigen zu können. Der Instanzenzug dauere zu lange, die Geheimhaltungsinteressen der Parteien seien nicht hinreichend geschützt und insbesondere müsse das Verfahren zwingend auf Deutsch durchgeführt werden, obwohl doch die dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Verträge meist auf Englisch verfasst seien. Deswegen bevorzugen Parteien heute eine Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte.
Ein neuer Vorstoß aus der Politik will hier Abhilfe schaffen und die staatlichen Gerichte für internationale Verfahren mit Millionenstreitwerten attraktiver machen. Durch eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen neue Spezialkammern an den Land- und Oberlandesgerichten eingeführt werden, die zukünftig nach vereinfachten Regel Verfahren komplett in englischer Sprache führen können. Der Vorschlag fand bei den Rednern und dem Publikum große Unterstützung.
Wir danken allen Referentinnen und Referenten aus Praxis und Wissenschaft für die Darlegung der verschiedenen Perspektiven, die fachliche Expertise sowie die wertvollen Erkenntnisse aus den geführten Diskussionen, und freuen uns auf einen weiterhin aktiven Austausch, so Prof. Dr. Olaf Meyer.
Unsere Referentinnen und Referenten:
Prof. Jeroen van der Weide, Prof. Michel Cannarsa, Prof. Chen Lei, Prof. Dr. Thomas Riehm, Dr. Felix Bergmeister, Dr. Markus Burianski, Prof. Dr. Stefan Huber, Dr. Judith Sawang, Dr. Johannes Willheim, Dr. Wilhelm Wolf, Prof. Dr. Felix Maultzsch, Dr. Larissa Thole, Prof. Dr. André Janssen