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Gesetzlicher Schutz von Beschäftigtendaten

Prof. Dr. Anne Riechert und Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt UAS in Beirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit berufen

Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie schreitet der digitale Wandel in der Arbeitswelt rasant voran. Damit rückt auch das Thema Datenschutz stärker in den Fokus. Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher „Beirat Beschäftigtendatenschutz“ des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird sich nun mit der Frage beschäftigen, ob ein neues Gesetz den Schutz von Beschäftigtendaten regeln sollte – diese Möglichkeit räumt die europäische Datenschutz-Grundverordnung EU-Ländern ausdrücklich ein. In den vierzehnköpfigen Beirat, der seit Mitte Juni besteht, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auch zwei Lehrende der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) berufen: Prof. Dr. Anne Riechert, Professorin für Datenschutzrecht und Recht in der Informationsverarbeitung, und Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft. Leiten wird den Beirat die ehemalige Justizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin.

„Professor Wedde und ich freuen uns sehr, einen Beitrag zur Arbeit des Beirats leisten zu können“, betont Riechert und erklärt weiter: „Der Schutz von Beschäftigtendaten ist eine wichtige Aufgabe unseres Rechtssystems. Die Diskussion darüber, ob ein eigenständiges Gesetz notwendig und sinnvoll ist, um den Schutz dieser Daten gewährleisten zu können, muss mit Sorgfalt und Weitblick geführt werden.“ Wedde ergänzt: „In Zeiten von Big Data und Künstlicher Intelligenz erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten heute unter ganz anderen Vorzeichen als bisher. Die praktische Bewältigung aktueller technischer Entwicklungen erfordert angepasste und differenzierte juristische Regelungen. Der interdisziplinäre Beirat wird das Thema umfassend aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchten und Lösungsvorschläge machen.“

Artikel 88 der EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt es EU-Mitgliedstaaten frei, spezifische Vorschriften zum Schutz der „Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext“ zu erlassen. Beispielhaft nennt die Verordnung etwa Daten, die bei der Einstellung und während der Beschäftigung von Arbeitnehmern erfasst werden oder die dem Arbeitgeber zur Planung und Organisation der Arbeit dienen. Der Beirat Beschäftigtendatenschutz soll die Möglichkeit der Nutzung dieser sogenannten „Öffnungsklausel“ bis Ende 2020 prüfen. In einem Abschlussbericht werden die Expertinnen und Experten konkrete Empfehlungen zum gesetzlichen Schutz von Beschäftigtendaten aussprechen.

Zu den Personen:
Prof. Dr. Anne Riechert ist Professorin für Datenschutzrecht und Recht in der Informationsverarbeitung an der Frankfurt UAS am Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften. Sie ist Mitglied im Center for Applied European Studies (CAES) mit dem Forschungsschwerpunkt „Datensouveränität“. Riechert war bereits als Datenschutzbeauftragte sowie im Konzerndatenschutz tätig und hat Unternehmen zu Fragen des Datenschutzrechts beraten. Seit 2016 hat sie außerdem die wissenschaftliche Leitung der Stiftung Datenschutz inne. Sie ist Vorstandsmitglied des Netzwerks AI Frankfurt Rhein-Main e.V. sowie stellvertretende Gründungsdirektorin des Hessischen Kompetenzzentrums für verantwortungsbewusste Digitalisierung.

Prof. Dr. Peter Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt UAS am Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften. Er war Datenschutzbeauftragte der Frankfurt University und ist seit mehr als zehn Jahren Mitglied in den Datenschutzbeiräten zweier großer deutscher Konzerne. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie Daten- und Beschäftigtendatenschutz. Er ist Herausgeber von juristischen Fachkommentaren zum Individualarbeits-, Betriebsverfassungs- und Datenschutzrecht sowie Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Onlinepublikationen. Als Referent vertritt er seine Schwerpunktthemen regelmäßig auf Fachkonferenzen und in Praxisforen.

Gerne stehen Prof. Dr. Riechert und Prof. Dr. Wedde für Interviews, Fragen und weitere Statements rund um das Thema zur Verfügung.

Kontakt

Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften
Prof. Dr. Anne Riechert
Tel.: +49 171 4897527
riechert(at)fb2.fra-uas.remove-this.de
Prof. Dr. Peter Wedde
Tel.: +49 171 3802499
wedde(at)fb2.fra-uas.remove-this.de


Weitere Informationen zum Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften unter: www.frankfurt-university.de/fb2.

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