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Einschreibung für NC-Bachelor, alle Master und höhere Fachsemester

Sie können sich einschreiben, wenn Sie sich erfolgreich beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben.

Dann folgen Sie den drei Schritten zu Ihrer Einschreibung.

Und nun Schritt für Schritt zu Ihrer Einschreibung ...

Schritt 1

Zahlung des Semesterbeitrages

Sie überweisen den Semesterbeitrag in Höhe von € 396,47 und senden die Immatrikulationsunterlagen an das Studienbüro. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt den folgenden Verwendungszweck an.

Bankverbindung für Ihre Überweisung

Empfänger

Frankfurt University of Applied Sciences

Bank

Frankfurter Sparkasse
Neue Mainzer Str. 47 – 53, 60311 Frankfurt am Main

IBAN

DE81 5005 0201 0200 0164 66

SWIFT-BIC

HELADEF 1822

Verwendungszweck

Bewerbungsnummer* / 20231 / Vorname Nachname

* Die Bewerbungsnummer finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid oder auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation oben rechts.

Muss die Einschreibung abgelehnt werden, wird der Beitrag auf Antrag erstattet.

Schritt 2

Immatrikulationsunterlagen zusammenstellen

Für eine erfolgreiche Immatrikulation müssen Sie zunächst die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal durchführen.

  • Bitte achten Sie auf die Richtigkeit Ihrer Kontaktdaten. Sie erhalten nach Ihrer Immatrikulation sowohl per E-Mail als auch im Bewerbungsportal wichtige Informationen zu Ihrem Studienstart.
  • Bitte drucken Sie den "Antrag auf Immatrikulation" aus und reichen diesen unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist postalisch im Studienbüro ein.

Mit Ihrem Antrag auf Immatrikulation bestätigen Sie die Kenntnisnahme der:

Bitte fügen Sie unbedingt eine einfache Kopie Ihres Zulassungsbescheids bei.

 

Den Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags schicken Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen an das Studienbüro. Hier können Sie sich über die Zusammensetzung des Semesterbeitrags informieren.

Bei der Einschreibung überprüfen wir Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Wir benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses (siehe hierzu ►):

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife
    Falls Ihre Fachhochschulreife aus einem schulischen und praktischen Teil besteht, der zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht abgeschlossen ist, fügen Sie zusätzlich zu Ihren Unterlagen folgende Nachweise bei:
    • Beglaubigte Kopie des schulischen Teils
    • Nachweis des praktischen Teils mit Vermerk der Praktikumsstelle über die Beendigung spätestens bis Vorlesungsbeginn
  • Modellversuch
    Im Rahmen des Modellversuchs dürfen Sie sich nur einschreiben, wenn Sie über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Bitte drucken Sie die Studienvereinbarung zweimal aus. Reichen Sie beide Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Immatrikulationsunterlagen im Studienbüro ein.
  • Zweitstudium (Sie haben bereits ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen):
    Bitte senden Sie uns eine beglaubigte Kopie Ihres ersten Hochschulabschlusses sowie eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

Amtlich beglaubigte Kopien:
Beglaubigte Kopien erhalten Sie beispielsweise im Sekretariat Ihrer ehemaligen Schule oder im Bürgerbüro Ihrer Stadt.

Für die Einschreibung in einen Master-Studiengang senden Sie bitte 

  • eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Hochschulabschlusses (Bachelor oder Diplom) zu.

Liegt Ihnen zum Zeitpunkt der Einschreibung das Bachelor-Zeugnis noch nicht vor, reichen Sie eine vollständige Leistungsübersicht oder eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes ein. Aus der Bescheinigung muss die aktuelle Gesamtnote und das Datum der letzten Prüfung hervorgehen. Einen Nachweis über Ihren Bachelor-Abschluss legen Sie dem Studienbüro bis spätestens 27.10.2022 vor.

Bei Absolvent*innen der Frankfurt UAS ist als Nachweis eine Leistungsübersicht aus dem HIS-Portal ausreichend.

Bitte kopieren Sie Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses!

Ohne den Nachweis über Ihre Krankenversicherung ist eine Einschreibung nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte: Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für die Frankfurt University of Applied Sciences" an. Diese Meldung wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an die Hochschule übermittelt. Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus.

Privatversicherte: Bitte stellen Sie einen "Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für die Frankfurt University of Applied Sciences" bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse. Nach Überprüfung Ihres Antrags und Erteilung der Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Meldung elektronisch an die Hochschule.

Versicherte mit einer "Europäischen Krankenversicherungskarte": Bitte kontaktieren Sie eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse und beauftragen diese mit der Übermittlung Ihres Krankenversicherungsstatus an die Frankfurt University of Applied Sciences. Nach Überprüfung  übermittelt die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Meldung elektronisch an die Hochschule.

Zur Erleichterung der Übersendung der elektronischen Meldung geben Sie bitte bei der Krankenversicherung die Absendenummer "H0001610" für die Frankfurt University of Applied Sciences" an.

Informationen zum Studenten-Meldeverfahren finden Sie hier.

Haben Sie einen Dienst (z.B. Wehr- und Zivildienst, FSJ, FÖJ, Entwicklungszeit) angegeben, fügen Sie die entsprechenden Nachweise in einfacher Kopie dem Immatrikulationsantrag bei.

Bitte fügen Sie den Nachweis Ihrer Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bei:

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind nachgewiesen durch
a) IELTS-Zertifikat oder
b) TOEFL-Zertifikat (internet based) oder
c) ein Zeugnis der allg. Hochschulreife mit Englisch als fortgeführter Fremdsprache bis zum Abitur (entspr. mind. B2 des GER für Fremdsprachen)
Bewerber, die über eine Fachhochschulreife verfügen, müssen sich das Niveau B 2 von ihrer Schule bescheinigen lassen oder einen entsprechenden Sprachtest nachweisen
d) andere Sprachnachweise, die eine Sprachkompetenz von mind. B2 des vom Europarat empfohlenen GER bescheinigen

Auf den Nachweis wird verzichtet, falls
- die Hochschulzugangsberechtigung im englischen Sprachraum erworben wurde oder
- ein mindestens einjähriger Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderen Institution erfolgreich absolviert wurde.

Nachweis von Spanischkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

1. Bitte fügen Sie den Nachweis der fachpraktischen Vorerfahrung bei:
Nachweis berufspraktischer Vorerfahrungen durch Vorlage einer Bescheinigung über einen Freiwilligendienst entsprechend § 11 Bundesfreiwilligendienstgesetz oder ein Abschlusszeugnis einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, oder den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem einschlägigen, staatlich anerkannten Beruf der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens.

2. Bitte fügen Sie ebenfalls den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse bei:

Entweder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2:

  • ein vom GER anerkannter Sprachtest (z. B. IELTS, TOEFL, Cambridge u. ä.)
  • ein entsprechender Vermerk auf der Hochschulzugangsberechtigung
  • der Nachweis von Englischunterricht als fortgeführte Fremdsprache bis zur allgemeinen Hochschulreife
  • ein Nachweis, dass die Hochschulzugangsberechtigung im englischen Sprachraum erworben wurde.

Oder Sprachkenntnisse in der englischen und zusätzlich einer weiteren Fremdsprache, beide auf dem Niveau B1

  • ein vom GER anerkannter Sprachtest (z. B. IELTS, TOEFL, Cambridge u. ä.)
  • ein entsprechender Vermerk auf Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse durch Vorlage von jeweils mindestens 4 Jahren erfolgreich absolvierten Sprachunterrichts in weiterführenden Schulen
  • ein Nachweis, dass die Hochschulzugangsberechtigung in einem Land der nachzuweisenden Sprache erworben wurde

 

Bitte fügen Sie den Nachweis Ihrer Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bei:

Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch:

  • Ein Sprachzeugnis der vom GER aufgeführten Sprachtests, z.B. Toefl, IELTS, etc, nicht älter als 3 Jahre. (Nicht anerkannt werden: Selbsttests, Placement Tests, Sprachtests privater Bildungsträger, Schulenglisch, der Toefl Essentials-Test.
    Einzelne Sprachmodule - auch mit Niveauangabe – sind nicht ausreichend.)
  • DAAD-Test (mit Angabe des erreichten Niveaus von mindestens B2, nicht älter als 3 Jahre)
  • Nachweis, dass der vorausgehende Bachelorabschluss im englischen Sprachraum oder an einer bilingualen Ausbildungsstätte erworben wurde
  • Wenn Sie einen Abschluss von der Frankfurt University of Applied Sciences in den Bachelorstudiengängen „Informatik“ (B.Sc.), „Wirtschaftsinformatik“ (B.Sc.), „Engineering Business Information Systems“ (B.Sc.) oder „International Business Information Systems“ (B.Sc.) haben, benötigen Sie keinen Englischnachweis
  • Nachweis, dass in einem erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mindestens 25 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht wurden (durch Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch und Markierungen im Leistungsnachweis)

Bitte beachten Sie auch die Übersicht der akzeptierten Englischnachweise.

Einzureichende Unterlagen

Waren Sie schon einmal an einer Hochschule eingeschrieben?
Dann muss Ihre gesamte Studienvergangenheit im Antrag auf Immatrikulation enthalten sein. Reichen Sie für jeden Studiengang die entsprechenden Nachweise (Studienverlaufs- oder Exmatrikulationsbescheinigung) ein.
Aus der Bescheinigung müssen der Studiengang und die Studienzeiten hervorgehen.

  • Waren Sie schon einmal in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben?
    • Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule
    • Aktueller vollständiger Leistungsnachweis, ausgestellt von Ihrer Hochschule, mit allen bestandenen, nicht bestandenen und angemeldeten Prüfungen
  • Waren Sie schon einmal in einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang eingeschrieben?
    • Aktueller vollständiger Leistungsnachweis, ausgestellt von Ihrer Hochschule, mit allen bestandenen, nicht bestandenen und angemeldeten Prüfungen

Studierende der Frankfurt UAS reichen nur den vollständigen Leistungsnachweis aus dem HIS-Portal ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung in den gewünschten Studiengang abgelehnt werden kann, wenn Sie in demselben oder einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang eine Leistung endgültig nicht erbracht haben, die an der Hochschule für den Abschluss des angestrebten Studiengangs erforderlich wäre. Ob ein Weiterstudium möglich ist, entscheidet der Prüfungsausschuss für den Studiengang.

Fügen Sie bitte das Formular für Ihren STUDY-CHIP mit aufgeklebtem Foto, ausgefüllt und unterschrieben bei.

Ein biometrisches Foto ist nicht erforderlich. Fotos in gescannter Form können leider nicht verwendet werden.

Bitte beachten Sie mögliche zusätzliche Auflagen in Ihrem Zulassungsbescheid.

Schritt 3

Unterlagen digital an das Studienbüro senden

Zusendung Ihrer Immatrikulationsunterlagen:

  • Senden Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen als PDF-Datei per E-Mail an: studienbuero@fra-uas.de  
  • Geben Sie den folgenden Betreff in Ihrer E-Mail an: Digitale Einschreibung KNR
  • Fügen Sie das Foto zur Erstellung Ihres Study-Chip bitte als JPG-Datei bei

Bitte senden Sie uns die Unterlagen vollständig zu. Gehen die vollständigen Unterlagen oder der Semesterbeitrag erst nach Ablauf der Frist im Studienbüro ein, ist eine Einschreibung nicht mehr möglich.

Nach der Immatrikulation

Sie erhalten innerhalb von ca. drei Wochen nach Zusendung Ihrer Immatrikulationsunterlagen Informationen zum Studienbeginn sowie zur Abholung Ihres Study Chips (Studierendenausweis).

Wir bitten von Rückfragen nach dem Status Ihrer Einschreibung abzusehen.

 

StuPort - Student Support and ServicesID: 10581
letzte Änderung: 30.03.2023