Bachelorstudium
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben oder das Studienkolleg absolviert haben, Absolvent einer deutschen Partnerschule im Ausland sind oder bereits ein Studium in Deutschland aufgenommen haben und die Hochschule wechseln möchten, informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über unser Studienangebot, über den Hochschulzugang und über weitere Zulassungskriterien. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie sich bei uns bewerben können und welche Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden.
Auf nachfolgender Seite finden Sie Informationen
- Zur Hochschulzugangsberechtigung
- Zu Beglaubigungen und Übersetzungen
- Zu besonderen Anforderungen bestimmter Länder
Für alle Bachelor-Studiengänge sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Unter folgendem Link finden Sie die einzelnen Sprachanforderungen, sowie unser Angebot für vorbereitende Deutschkurse:
Deutsche Sprachkenntnisse und Anmeldung für Vorbereitungskurse.
Die Frankfurt UAS bietet offene Studiengänge, sowie zulassungsbeschränkte Studiengänge an.
In zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen wird, sobald die Anzahl der Bewerbungen die Platzkapazität übersteigt, ein Auswahlverfahren durchgeführt. Es erfolgt anhand der 10%-Quote für ausländische Studienanfänger*innen die Zulassungsentscheidung nach den gesetzlichen Vorschriften. Da die Rangliste und eine Zulassungsentscheidung erst nach Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt werden kann, erhalten Sie ca. 4 bis 6 Wochen nach Bewerbungsschluss vom International Office der Frankfurt UAS schriftlichen Bescheid.
In offenen, also nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen, erhalten Sie in jedem Fall einen Studienplatz und können sich immatrikulieren, wenn Ihre Bewerbung frist- und formgerecht gestellt wurde und Sie alle Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen.
Studiengang | Studienbeginn | Zulassungstyp | Fachbindung | Zulassungs- / Immatrikulationsvoraussetzungen |
Sommer- u. Wintersemester | NC | T | Verpflichtende Teilnahme an einem Vorgespräch | |
Sommer- u. Wintersemester | NC | T | ||
Sommer- u. Wintersemester | NC-frei | T | ||
Infrastruktur und Umwelt (B.Eng.) | Wintersemester | NC-frei | T | Englischkenntnisse Niveau B1 |
Wintersemester | NC | T/W | ||
Wintersemester | NC | T | ||
Stadtplanung (B.Eng.) | Wintersemester | NC | T | Englischkenntnisse Niveau B1 |
Studiengang | Studienbeginn | Zulassungstyp | Fachbindung | Zulassungs- / Immatrikulationsvoraussetzungen |
Wintersemester | NC-frei | T/M | ||
Sommer- u. Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | Spanischkenntnisse (B1) | |
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T | ||
Wintersemester | NC-frei | T/W | ||
Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) | Wintersemester | NC | T/W | Englischkenntnisse (B2) |
Wintersemester | NC-frei | T/W |
Studiengang | Studienbeginn | Zulassungstyp | Fachbindung | Zulassungs- / Immatrikulationsvoraussetzungen |
Sommer- u. Wintersemester | NC | W | ||
Sommer- u. Wintersemester | NC | W | Englischkenntnisse (B2, TOEFL ibt 87 Punkte, IELTS 6.0) | |
Sommer- u. Wintersemester | NC | W | Englischkenntnisse (B2, TOEFL ibt 87 Punkte, IELTS 6.0) | |
Wintersemester | NC | W | ||
Sommer- u. Wintersemester | NC | W |
Studiengang | Studienbeginn | Zulassungstyp | Fachbindung | Zulassungs- / Immatrikulationsvoraussetzungen |
Sommersemester | NC-frei | Keine Fachbindung | Abgeschlossene Berufsausbildung, sowie einjährige berufspraktische Erfahrung | |
Wintersemester | NC-frei | Keine Fachbindung | Abgeschlossene Berufsausbildung | |
Sommer- u. Wintersemester | NC | G/W | ||
Sommer- u. Wintersemester | NC | G/W | Englischkenntnisse (B2), sowie der Nachweis über berufspraktische Vorerfahrung |
Auswahlverfahren
Für jeden NC-Studiengang wird mit allen Bewerbern und Bewerberinnen eine Rangliste gebildet. Für Studienbewerber*innen aus nicht EU-Ländern, die den Deutschen nicht gleichgestellt sind, stehen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung Studienplätze nur im Umfang von bis zu 10% der festgesetzten Zulassungszahlen nach der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung.
Grundsätzlich werden in NC-Auswahlverfahren Studienanfänger*innen im Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt, d.h. Bewerber*innen, die noch nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Diese Verwaltungspraxis ist durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auch für zulässig und richtig erkannt worden (Aktenzeichen V/1 G 2299/92).
Die Auswahlgrenzen des aktuellen und der vergangenen Semester finden Sie in der hinterlegten PDF.
Ausnahme: Bewerber*innen mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit, sowie Bewerber*innen aus Drittstaaten, die mit einem bzw. einer EU/EWR-Bürger*in verheiratet sind, werden nicht über die 10%-Quote für Ausländer zugelassen, sondern nehmen am deutschen Vergabeverfahren teil. Die Zulassungsentscheidung erhält diese Bewerbergruppe vom Studienbüro. Die Auswahlgrenzen finden Sie hier.
Kontakt
Internationale Zulassung
Offene Bürosprechstunde (ohne Termin) | |
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Mittwoch | 09:30-12:00 Uhr |
Am Mittwoch, dem 29.03.2023, findet keine Sprechstunde der Internationalen Zulassung statt.
Gerne können Sie sich für unsere Fragestunde International am Donnerstag, dem 30.03.2023 (11:00-12:00 Uhr) anmelden.
Info-Center der Frankfurt UAS
Sie erreichen das Info-Center der Frankfurt UAS telefonisch unter +49 69/ 1533 - 0 und über das Ticketsystem.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.