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ERASMUS+ Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Kommission für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Eine der Programmlinien von Erasmus+ sind die Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT), i. A. auch „Personalmobilitäten“ genannt.

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulmitgliedern durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an
(a) einer Partnerhochschule im ERASMUS-Raum oder
(b) bei einer sonstigen, im ERASMUS-Raum ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Förderfähig innerhalb dieser Linie sind haupt- und nebenberuflich tätige Hochschulmitglieder, deren Beschäftigungsverhältnis mit der entsendenden Hochschule ein Jahr oder länger besteht. Diese können aus allen Arbeitsbereichen der Hochschule stammen, z. B.:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • Forschung
  • Lehre
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studienberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung

Förderbedingungen

Gefördert werden können:

  • Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken an ausländischen Partnerhochschulen in teilnehmenden Erasmus-Staaten (programme countries); dazu zählen neben allen EU-Staaten die Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, und Mazedonien (FYROM).
    Wichtig: Sollte das zu fördernde Hochschulmitglied seinen Wohnsitz im Ausland haben, so ist eine Förderung in dasjenige Land ausgeschlossen!
  • Aufenthalte an in teilnehmenden Erasmus-Staaten (programme countries) ansässigen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.
  • Wichtig: die Schweiz hat ihren Status als programme country verloren; somit sind Personalmobilitäten mit ERASMUS+ dorthin nicht mehr förderbar. Trotzdem ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, eine Personalmobilität in die Schweiz bezuschussen zu lassen. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte das International Office!
  • Aufenthalte von mindestens zwei Tagen (exklusive An- und Abreisetag) und bis zu einer Woche Dauer (nur in begründeten Ausnahmefällen längere Mobilitäten).
    Die Dauer des Aufenthalts wird bestätigt durch eine während der Mobilität ausgestellte Bestätigung der Gasthochschule bzw. Einrichtung.

Wie bewerbe ich mich für eine Personalmobilität?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Personalmobilität im Ausland durchzuführen:

  1. Selbstorganisierte Aufenthalte
    Der klassische Weg ist die Organisation eines Aufenthalts, der auf die persönlichen Anforderungen und Vorstellungen abgestimmt ist. Das International Office unterstützt Sie dabei. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Personalmobilität planen oder Fragen zum Programm oder Antragsverfahren haben. Wir begleiten Ihren Antrag bei allen Schritten.
  2. Teilnahme an organisierten Personalwochen/ Staff Training Weeks/ International Weeks
    Zahlreiche Partnerhochschulen der Frankfurt UAS bieten sogenannte "Staff Training Weeks" mit einem vorher festgelegten Programm an. Zum Teil haben diese Angebote einen fachlichen Schwerpunkt. Sobald wir von unseren Partnern über derlei Angebote informiert werden, veröffentlichen wir diese auf unseren Seiten.

Bitte informieren Sie das International Office, falls Sie die Teilnahme an einer solchen Staff Training Week vorhaben! Da in der Regel die Plätze begrenzt sind und mit der Anmeldung ein Auswahlprozess einhergeht, beraten wir Sie auch hier gerne. Die benötigten Formulare für eine Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildungszwecken finden Sie in Confluence.

Hier finden Sie die Übersicht über momentan ausgeschriebene Staff Training Weeks unserer Partnerhochschulen, von denen wir in Kenntnis gesetzt wurden.

Kontakt

Dipl.-Übersetzerin
Susanne A. Demmer
Koordinatorin Mobilitäten zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Erasmus+
Gebäude 1, Raum 14
Fax : +49 69 1533-2748
International OfficeID: 3401
letzte Änderung: 22.03.2024