Der Weg zum Studienplatz!
Alle guten Dinge sind drei:
- Bitte überprüfen Sie die fachlichen Voraussetzungen
- Absolvieren Sie den Studierfähigkeitstest
- Anmeldung
- Durchführung
- Bewerben Sie sich um den Studienplatz
Die Vergabe der Studienplätze für den zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt auf Basis einer Verfahrensnote. Diese berechnet sich zu 60 % aus der Bachelor-Note sowie zu 40 % aus dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests.
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Weitere Informationen für ...
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Ihr Weg zum Studienplatz
Anmeldung zum Studierfähigkeitstest
Informationen zum Auswahlverfahren
Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist zulassungsbeschränkt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Qualifikations- und Zugangsvoraussetzungen.
Zum Master-Studium Wirtschaftsingenieurwesen kann nur zugelassen werden, wer
- die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) abgeschlossen hat, in dem ein ingenieurwissenschaftlicher Anteil von mindestens 120 ECTS-Punkten (Credit Points) enthalten ist und nicht mehr als 30 ECTS-Punkte (Credit Points) wirtschaftswissenschaftlicher Module enthalten sind, oder
- das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn
- ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) erworben wurde oder
- ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) erworben wurde.
- Zur Orientierung finden Sie die Liste der zulassungsfähigen Studiengänge für diesen Studiengang.
- Die Bewerbung erfordert den Nachweis von Sprachkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Wichtig: Bewerber mit einem Abschluss als Wirtschaftsingenieur-Bachelor erfüllen nicht die Zulassungskriterien, da sie bereits mehr als 30 ECTS wirtschaftswissenschaftlicher Module erworben haben.
Details regelt die Prüfungsordnung. Diese ist bindend. Die Inhalte der Prüfungsordnung sind hier verkürzt wiedergegeben.
Die Eignungsfeststellung erfolgt durch einen Online-Eignungstest. Der Online-Eignungstest soll Aufschluss über die fachspezifische Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers geben. Dazu wird die besondere fachliche Qualifikation auf der Basis fachspezifischer Fragestellungen aus den Bereichen
- quantitative Kenntnisse,
- Anwendung von Methoden des Projektmanagements und
- Aufgaben eines Wirtschaftsingenieurs
in Form einer elektronischen Prüfung ermittelt. Der Online-Eignungstest wird in deutscher Sprache durchgeführt und dauert 60 Minuten.
Die Bewerberin oder der Bewerber erhält eine Bescheinigung über das Ergebnis des Online-Eignungstests mit der auf eine Stelle hinter dem Komma ausgewiesenen Note. Der Online-Eignungstest ist bestanden, wenn er mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet ist.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erklären schriftlich, dass der Online-Eignungstest selbstständig und ohne Nutzung unerlaubter Hilfsmittel durchgeführt wurde. Diese schriftliche Erklärung muss zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Ein bestandener Online-Eignungstest kann nicht wiederholt werden. Ein nicht bestandener Online-Eignungstest kann frühestens im folgenden Kalenderjahr wiederholt werden.
Der Online-Eignungstest wird dreimal im Kalenderjahr, am 19.06., 12.07. und 15.07. angeboten und kann von der Bewerberin oder dem Bewerber auf Antrag an den Prüfungsausschuss auch in den Räumlichkeiten der Hochschule durchgeführt werden.
Die Teilnahme am Online-Eignungstest setzt eine Anmeldung zur Teilnahme bis 18.06. (für den Termin am 19.06.), 11.07. (für den Termin am 12.07.) und 14.07. (für den Termin am 15.07.) voraus.
Die Anmeldung zum Eignungstest erfolgt über ein Webformular.
Zur Durchführung des Online-Eignungstests gelten die folgenden Regelungen:
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer meldet sich für den Test hier an.
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erhält einen (verborgenen) Link zur Anmeldung auf der Online-Plattform Moodle von der Hochschule.
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer meldet sich auf der Online-Plattform Moodle mit ihrer oder seiner bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse an.
- Der Prüfungsausschuss weist die Teilnehmerin oder den Teilnehmer manuell dem Moodle-Kurs zu.
- Der entsprechende Moodle-Kurs ist an den Online-Eignungstest-Tagen von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr für die Durchführung des Tests freigeschaltet. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann eigenständig beginnen. Der Test dauert 60 Minuten. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist der Test automatisch abgeschlossen.
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erhält ein Formular, auf dem sie oder er schriftlich versichert, dass der Online-Eignungstest selbständig und ohne die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel durchgeführt wurde. Das Formular muss, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erhält das Ergebnis des Online-Eignungstests.
- Die Ergebnisse der Teilnehmenden an dem Online-Eignungstest finden als Bestandteil des Auswahlverfahrens Berücksichtigung im Zulassungsverfahren.
- Kommt es während des Online-Eignungstests zu einem Ausfall der Hard- und/oder Software, die zur Durchführung des Online-Eignungstests erforderlich ist, gilt der Online-Eignungstest als nicht absolviert. Ein Ersatztermin wird nur dann angeboten, wenn der Ausfall in der Verantwortlichkeit der Hochschule lag.
Sie können den Test auch vor Ort bei uns an der Hochschule durchführen. Hierzu müssen Sie sich mit uns (email) abstimmen und Ihre Verfügbarkeit an dem Testtag komplett angeben. Wir teilen Ihnen dann eine Startzeit zu und teilen Ihnen den Raum mit.
Es handelt sich hier um eine verkürzte Darstellung aus der Prüfungsordnung und Auswahlsatzung. Für Details bitte dort informieren.
Sie müssen sich parallel zu dem Studierfähigkeitstest bis zum 14.7. für den Studienplatz bewerben.
Nutzen Sie diesen Link
Englischkenntnisse müssen wie folgt nachgewiesen werden:
Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen ausreichende englische Sprachkenntnisse. Diese sind durch Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Zulässige Sprachzeugnisse sind die vom GER aufgeführten Sprachtests. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach Satz 2 kann entfallen,
- wenn ein erfolgreicher Abschluss eines Studiengangs vorliegt, in dem mindestens 30 ECTS-Punkte (Credit Points) in englischsprachigen Modulen erbracht wurden oder
- wenn der Nachweis über mindestens fünf Lernjahre Englisch an allgemeinbildenden Schulen bis zum Abschluss der zum Hochschulzugang berechtigenden Ausbildung erbracht wurde, wobei die Abschluss- oder die Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts in Englisch mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen müssen.
Anstatt des Bachelor-Zeugnisses müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamts vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie das Studium in diesem Semester aller Voraussicht nach beenden werden und mindestens 80 % der erforderlichen ECTS-Punkte, die im Studium erlangt werden, bereits erbracht haben. Gleichfalls muss die aktuelle Durchschnittsnote angegeben werden, die für das komplette Zulassungsverfahren bindend ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
FAQ:
- Der Nachweise von 30 ECTS für Logistik etc. kann nur in einem Bachelor oder Master Programm erbracht werden. Berufliche Erfahrung ist im Sinne der Zulassung irrelevant.
- Bitte senden Sie keine CV´s, Zeugnisse etc. per Mail an die Hochschule. Bewerber mit einem nicht-deutschen Abschluss müssen sich über Uni-Assist bewerben und dort die Unterlagen hochladen.
- Bei Uni-Assist dauert die Prüfung der Zeugnisse bis zu 8 Wochen. Wir empfehlen dringend, die Unterlagen daher möglichst frühzeitig (Mai) hochzuladen.
- Die Bewerbungsphase endet für das Wintersemester am 15. Juli. Die Vorlesungen starten Mitt Oktober.
- Die neue Bewerbungsphase beginnt jeweils ca. am 1. Mai.
- Wir wählen die neuen Studierenden ausschließlich auf Basis der Bachelor-Note sowie der Bewertung beim Studierfähigkeitstest aus.
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Die Informationen auf dieser Website werden nach bestem Wissen dargestellt. Es gelten, unter Umständen abweichend von Informationen auf dieser Website, die einschlägigen und veröffentlichten Prüfungsordnungen, Satzungen und sonstige Regelungen in der jeweils gültigen Fassung.