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Urkunden-Service

Auf dieser Seite informieren wir Sie zu unseren Service-Leistungen rund um das Thema beglaubigte Kopien, Vor-Beglaubigung und Zweitschriften. Bitte beachten Sie, dass wir nur Dokumente der Frankfurt UAS ausstellen und beglaubigen.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich selbst, welche Art von Dokument Sie benötigen. Insbesondere für Dokumente zur Vorlage im Ausland gilt: Die Stelle, an der Sie das Dokument vorlegen müssen, trifft die Entscheidung darüber, ob ein Dokument akzeptiert wird. Wir können Sie deshalb hierzu nicht beraten.

Terminbuchung für beglaubigte Kopien, Vor-Beglaubigungen und Zweitschriften

Vereinbaren Sie einen Termin über unser Terminbuchungstool. Bitte informieren Sie sich vorab auf dieser Website, welche Dokumente Sie genau benötigen.

Beglaubigte Kopie mit Beglaubigungsstempel

Sie erhalten eine beglaubigte Kopie. Ein Stempel auf der Rückseite der Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Dokuments wird durch Dienstsiegel und Unterschrift bestätigt. Dokumente mit mehreren Seiten werden zusammengetackert und rückseitig durch ein Dienstsiegel verbunden.

I. d. R. ist diese Beglaubigung zur Vorlage innerhalb Deutschlands ausreichend.

Beglaubigte Kopien erhalten Sie vor Ort oder postalisch.

Sie benötigen:

  • Alle Originale, für die Sie eine beglaubigte Kopie benötigen
  • Personalausweis
  • EC-Karte (Alternative: Zahlung per Überweisung)

Kosten: 5 € pro Dokument (auch dann, wenn das Dokument mehrere Seiten hat)

Zur Vorlage im Ausland

Sie erhalten eine beglaubigte Kopie, an die ein Kopie-Vermerk als separate Seite angefügt wird. Der Kopie-Vermerk bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nennt den Zweck der Beglaubigung. Als Zweck ist i. d. R. „zur Vorlage bei den Behörden in“ und das Zielland angegeben. Auf Anfrage ist auch der Zweck „zur eigenen Verwendung“ möglich.

Dokument und Kopier-Vermerk werden zusammengetackert und rückseitig durch ein Dienstsiegel verbunden.

Das Dokument mit Kopier-Vermerk müssen Sie zur Ausstellung einer Apostille bzw. Legalisation beim Regierungspräsidium Darmstadt vorlegen.

Sie benötigen:

  • Alle Originale, für die Sie eine beglaubigte Kopie mit Kopier-Vermerk benötigen
  • Personalausweis
  • EC-Karte

Kosten: 5 € pro Dokument (auch dann, wenn das Dokument mehrere Seiten hat). Jedes Dokument mit eigener Überschrift ist separat zu bezahlen.

Sie erhalten eine Vor-Beglaubigung zu Ihrem Dokument. Eine Vor-Beglaubigung ist eine separate Seite, die die Echtheit von Dienstsiegel und Unterschriften auf Ihrem Original bescheinigt.

Die Vor-Beglaubigung kann auf 2 unterschiedliche Arten an das Dokument angefügt werden. Informieren Sie sich vorab bei den Behörden im Zielland oder dem Regierungspräsidium Darmstadt, wie die Vor-Beglaubigung ausgestellt werden soll:

  1. beigelegt: Original und Vor-Beglaubigung sind 2 separate Dokumente.
  2. angesiegelt (Endbeglaubigung): Original und Vor-Beglaubigung sind verbunden. Sie sind zusammengetackert und rückseitig durch ein Dienstsiegel verbunden.

Das Original mit der Vor-Beglaubigung müssen Sie zur Ausstellung einer Apostille bzw. Legalisation beim Regierungspräsidium Darmstadt vorlegen.

Hinweis: Eine Endbeglaubigung ist i. d. R. notwendig für die Staaten Afghanistan, Bangladesch, Burkina Faso, Irak, Iran (außer für Hochschulzeugnisse), Jordanien, Kambodscha, Katar, Laos, Libanon, Mali, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwan, Togo, Vereinigte Arabische Emirate.

Sie benötigen:

  • Alle Originale, für die Sie eine Vor-Beglaubigung benötigen.
  • Personalausweis
  • EC-Karte

Kosten: 10 € pro Dokument (auch dann, wenn das Dokument mehrere Seiten hat). Jedes Original mit Unterschrift(en) und Siegel ist separat zu bezahlen.

Sie erhalten das notwendige Dokument gesiegelt und unterschrieben. Teilen Sie uns unbedingt mit, dass Sie das Dokument zur Vorlage im Ausland benötigen, damit wir das Dokument korrekt vorbereiten können.

Das Original mit Unterschrift und Siegel müssen Sie zur Ausstellung einer Apostille bzw. Legalisation beim Regierungspräsidium Darmstadt vorlegen.

Hinweis: Viele Bescheinigungen für deutsche Behörden können Sie direkt im FranCa-Portal herunterladen.

Kosten: keine

Zweitschrift

Sie dürfen nur dann eine Zweitschrift beantragen, wenn Ihnen das Originaldokument nicht mehr vorliegt. Wenn Sie das Originaldokument noch besitzen, fertigen wir gerne eine beglaubigte Kopie an (siehe oben).

Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung einer Zweitschrift einige Zeit in Anspruch nimmt. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Sie die Zweitschrift abholen können. Gerne übersenden wir Ihnen die Zweitschrift auch postalisch.

Reichen Sie für die Beantragung der Zweitschrift folgende Dokumente ein:

  • schriftliche eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Originalurkunde
  • Scan Ihres Personalausweises

Zudem benötigen wir:

  • genaue Angabe, welches Dokument Sie benötigen (z. B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records)
  • Ihre aktuelle Postadresse (sofern Sie die Zweitschrift postalisch erhalten wollen)

Kosten: 55 €

Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto, nachdem Sie die Zweitschrift beantragt haben:

Empfänger: Frankfurt University of Applied Sciences 
IBAN: DE 10 5005 0000 0001 0064 85 
BIC: HELA DE FF XXX 
Verwendungszweck: 973 20 003, Zweitschrift, Name und Vorname 

Kann eine andere Person mein Dokument für mich abholen?

Sie können eine andere Person zum Abholen Ihrer Unterlagen bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss folgende Dokumente vorlegen:

  • Das ausgefüllte Vollmachtsformular
  • Eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis)
  • Eine Kopie des Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihr originales Ausweisdokument vorlegen.

Kontakt

Studienbüro, ID: 16235, 
letzte Änderung: 01.10.2026