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Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG

Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, allen Anspruchsberechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Die notwendigen Zugangsdaten für die Beantragung der Einmalzahlung wie Zugangscode und eine eventuelle PIN erhalten Sie ab dem 15.03.2023 im  HIS-Portal der Frankfurt UAS. Die Einmalzahlung beantragen Sie im Portal antrag.einmalzahlung200.de.

Bitte informieren Sie sich auch über die Hinweise zum Datenschutz des Landes Hessen.

Laut EPPSG sind alle Studierenden, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler anspruchsberechtigt, die zum Stichtag 01.12.2022

  • an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und
  • ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  1. Ab dem 15.03.2023 stehen allen Studierenden, die am 01.12.2022 an der Frankfurt UAS immatrikuliert waren, der für die Antragstellung erforderliche Zugangscode und die evtl. erforderliche PIN (bund.ID niedriges Vertrauensniveau)  im HIS-Portal zum Download zur Verfügung.
     
  2. Wenn Sie zudem Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dürfen Sie über folgenden Link den Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale stellen.
     
  3. Bereits vor dem 15.03.2023 sollten Sie das erforderliche bund.ID-Konto beantragen.

Der Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.

Informationen zum Datenschutz des Landes Hessen

Studierende, die am 01.12.2022 eingeschrieben waren, aber zwischenzeitlich exmatrikuliert wurden, können dennoch auf das HIS-Portal zugreifen und dort den erforderlichen Zugangscode und die PIN abrufen. Der Zugriff auf das HIS-Portal mit Ihren bisherigen Login-Daten wird bis September 2023 möglich sein. Sollten Sie Ihre Login-Daten für das HIS-Portal vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Kundencenter des Studienbüros.

Fordern Sie über das Kundencenter des Studienbüros ein neues HIS-Passwort an.

Sämtliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter einmalzahlung200.de.

Dort finden Sie auch Antworten zu der Frage, ob Sie die Einmalzahlung beantragen können, wenn Sie

- ausländischer Studierender sind,
- als Studierender ein Auslandssemester absolviert haben oder
- das Studium in Teilzeit absolvieren, gerade sich im Urlaubssemester befinden oder einen dualen Studiengang absolvieren.

Siehe auch:

Zentrale WebredaktionID: 12127
letzte Änderung: 14.04.2023