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Hochschulzugangsberechtigung

Folgende Vorbildungsnachweise berechtigen zum Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife 1
  • Meisterprüfung
  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte, Verordnung hier als Download
  • Elf-Länder-Vereinbarung
  • Das Zeugnis der Fachoberschule

Hinweis: Nicht alle Varianten sind in der Aufzählung angegeben.

In der Fassung des Gesetzes vom 20.12.2004 (GVBl. I S. 466).

Das korrekte Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung

Das Datum Ihres Zeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung – HZB) ist für die Ermittlung Ihres Ranglistenplatzes im Zulassungsverfahren in den NC-Studiengängen sehr wichtig!
Wenn Sie sich für einen NC-Studiengang bewerben, beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse folgende Hinweise:

  1. In der Regel finden Sie das HZB-Datum am Ende Ihres Zeugnisses (z. B. Allgemeine Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife).
  2. Es sei denn: Ihr Zeugnis setzt sich aus zwei Teilen zusammen und Sie verfügen noch nicht über ein endgültiges Zeugnis bzw. Ihre Schule stellt kein endgültiges Zeugnis aus.

In diesem Fall ergibt sich das Datum des Erwerbs der Fachhochschulreife aus dem zuletzt erworbenen Teil.
Beispiel: Ihr Zeugnis besteht aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und dem anschließend abzuleistenden praktischen Teil. Das Datum der HZB ist das Datum des praktischen Teils.
Sollten Sie nicht sicher sein, welches Ihr korrektes Zeugnisdatum ist, senden Sie Ihre Zeugnisunterlagen zur Prüfung bzw. Ermittlung des korrekten HZB-Datums als PDF-Datei an studienbuero(at)fra-uas.de. Eine Prüfung ist nur bis eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist möglich.

Fachhochschulreife aus Bundesländern außerhalb Hessens

Es gibt zahlreiche Zeugnisse der Fachhochschulreife, die nur zu einem Studium an Hochschulen bzw. Fachhochschulen in dem Bundesland berechtigen, in dem sie erworben wurden.
Informieren Sie sich rechtzeitig, ob eine Anerkennung Ihrer Fachhochschulreife für Hessen notwendig ist.
Wenn Ihr Zeugnis der Fachhochschulreife einen Vermerk enthält wie z.B.:
"Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wurde die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in z. B. Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz erworben" ist Ihr Zeugnis möglicherweise nicht für Hessen gültig.
Wenn Ihr Zeugnis keinen weiteren Hinweis darauf enthält, dass es "in allen Ländern der Bundesrepublik zum Studium an Hochschulen berechtigt", wenden Sie sich bitte für eine Anerkennung Ihrer Fachhochschulreife für Hessen an das Staatliche Schulamt in Darmstadt.

Kontakt:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/fachhochschulreife


Wenn Sie eine Allgemeine Hochschulreife (Abitur) haben, ist Ihr Zeugnis für Hessen gültig, ganz gleich in welchem Bundesland es erworben wurde.

Die Fachhochschulreife kann erworben sein durch

  • das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule.
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder einem Abendgymnasium des Landes Hessen. Der schulische Teil der Fachhochschulreife alleine genügt nicht. Aus dem Zeugnis der Fachhochschulreife muss hervorgehen, dass die erforderlichen schulischen Leistungen für den Erwerb der Fachhochschulreife erbracht und die berufliche Tätigkeit nachgewiesen wurde.
  • das Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für: Wirtschaft, Sozialpädagogik, Hauswirtschaft oder Technik, jeweils in Verbindung mit dem Zeugnis über die bestandene Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. (Bewerberinnen und Bewerber mit einem dieser Vorbildungsnachweise müssen ihrer Bewerbung eine Bescheinigung der Schulleitung beifügen, aus der die jeweiligen Endnoten der Zusatzfächer hervorgehen).
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife-Lehrgänge Technik, Wirtschaft oder Sozialpädagogik an Bundeswehrfachschulen oder
  • das Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs "Verwaltung" der Bundeswehrfachschulen oder
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Abschlussprüfung des Lehrgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an den Grenzschutzfachschulen.
  • Bildungsgänge, die in der 'Anlage der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege' - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.1981 - genannt sind. Diese Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk der ausstellenden Schule oder des betreffenden Landes.

Weitere vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildungen

  • Das frühere Versetzungszeugnis nach Klasse 13 eines hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens einjährigen ununterbrochenen Berufs- bzw. Praktikantentätigkeit (die Verordnung vom 13.05.2004 finden Sie hier).
  • Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Sozialpädagogik oder Hauswirtschaft (erworben vor dem 01.10.1975).

Elf-Länder-Vereinbarung

über die Anerkennung der Fachhochschulreife – aus den Bundesländern: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife, erworben auf der gymnasialen Oberstufe der vorgenannten Bundesländer, wird in Hessen unter der Voraussetzung einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit als Zugang zum Fachhochschulstudium anerkannt. Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung (z.B. Berufsfachschule) oder
  • eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf; auf die Tätigkeit sind der abgeleistete Wehr- oder Zivildienst in Höhe von sechs Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst in Höhe von zwölf Monaten anzurechnen.

Bei Zeugnissen aus Rheinland-Pfalz ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung erforderlich.

Zeugnisse aus den Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen

Zeugnisse über die "Besonderen Lehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife nach § 23c     Abs. 2 des Schulgesetzes für Berlin" in Verbindung mit den Abschlusszeugnissen öffentlicher    oder staatlich anerkannter zweijähriger Fachschulen für Technik oder Wirtschaft in Berlin, die auf einer beruflichen Erstqualifikation und einer weiteren einschlägigen beruflichen Tätigkeit    von mindestens einem Jahr aufbauen, werden als der Fachhochschulreife gleichwertig         anerkannt.

In Hessen werden die folgenden in Baden-Württemberg erworbenen Bildungsnachweise als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt:

  • Das Zeugnis der Fachhochschulreife, ausgestellt aufgrund des früheren Versetzungszeugnisses nach Klasse 13 eines öffentlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums in Verbindung mit der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens einjährigen ununterbrochenen praktischen Tätigkeit [hierunter fallen nicht Zeugnisse der neugestalteten gymnasialen Oberstufe],
  • das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Eignungsprüfung zum Studium an einer Fachhochschule nach Besuch eines Vorbereitungskurses bei Fachhochschulen und dem Nachweis einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit,
  • das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer zweijährigen auf dem mittleren Bildungsabschluss aufbauenden Berufsfachschule [z.B. chemisch-technische, physikalisch-technische, elektrotechnische und landwirtschaftlich-technische Assistenten] nach Teilnahme an einem Beiprogramm zur Assistentenausbildung und dem erfolgreichen Abschluss einer Zusatzprüfung zur Assistentenabschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie den Nachweis einer Abschlussprüfung oder einer mindestens halbjährigen ununterbrochenen praktischen Tätigkeit in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf,
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbauenden kaufmännischen Berufsfachschule - Steuerfachklasse sowie dem Nachweis einer mindestens einjährigen ununterbrochenen praktischen Tätigkeit in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf,
  • das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer Fachschule für Technik [Technikerschule] und die Teilnahme an einem Beiprogramm zur Technikerausbildung in Verbindung mit dem Zeugnis bzw. Zeugnisvermerk über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife,
  • das Zeugnis über den entsprechenden Abschluss einer Fachschule für Betriebswirtschaft [Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt] sowie einem entsprechenden Zeugnisvermerk über den Erwerb der Fachhochschulreife,
  • das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Textilarbeit, einer Fachschule für Sozialpädagogik und die Teilnahme an einem Beiprogramm zu dieser Ausbildung in Verbindung mit dem Zeugnis bzw. Zeugnisvermerk über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife,
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife des Telekollegs II,
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife durch Versetzung nach Klasse TO2 einer öffentlichen Technischen Oberschule in Verbindung mit der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife, erworben an dem einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife, sofern das Zeugnis einen Vermerk enthält, dass Sie zum Studium an einer Fachhochschule in der BRD berechtigt sind,
  • das durch Zusatzprüfung im Zusammenhang mit dem Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs II erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens sechsmonatigen ununterbrochenen praktischen Tätigkeit in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf,
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife durch Versetzung nach Klasse 02 der Berufsoberschule, Fachrichtung Wirtschaft, in Verbindung mit der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Die an zweijährigen Fachschulen in Niedersachsen erworbene Fachhochschulreife wird als Zugangsberechtigung zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen anerkannt soweit
  • bei Aufnahme in die zweijährige Fachschule der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand nachgewiesen und
  • die Fachhochschulreife durch Teilnahme am Zusatzangebot bzw. zusätzliche Leistungsnachweise und Ablegung einer Zusatzprüfung erworben wurde. Aus den entsprechenden Nachweisen sollen die Durchschnittsnoten ersichtlich sein.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt auch zur Aufnahme eines Studiums in gestuften Studiengängen (konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge) an Universitäten (§ 63 Abs. 2 Satz 2 HHG).

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letzte Änderung: 09.08.2023