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Sie haben Fragen zur Praxis-Promotion?

Nachfolgend finden Sie Antworten* auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

Um als Nachwuchswissenschaftler*in eine HAW-Professur antreten zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Promotion
  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (drei davon außerhalb der Hochschule)
  • Erste Lehrerfahrung

Mit den neuen Qualifikations- und Kooperationsprogrammen werden qualifizierte Fachkräfte auf eine Hochschulkarriere vorbereitet.

Es gibt vier Arten von Qualifikations- und Kooperationsprogrammen:

  • Praxis-Promotion
  • Fokus-Promotion
  • Praxis-Postdoc
  • Kooperative Professuren 

Absolvent*innen, die eine Promotion anstreben, können ihre Doktorarbeit zu je 50 Prozent an unserer Hochschule und in Kooperation mit einem Praxispartner verfassen. Zudem sind 2 SWS Lehrtätigkeit angesetzt.

Die Zielgruppe für dieses Angebot besitzt bereits einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss, möchte jedoch anwendungsorientiert promovieren bzw. in der Praxis verwurzelt bleiben. Praxis-Promotionen sind sowohl für Master-Absolvent*innen, als auch für erfahrene Berufspraktiker*innen gedacht, die sich weiterentwickeln möchten.

Die Praxis-Promotion dauert drei Jahre.

Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 13 TV-Hessen.

*Bitte beachten Sie, dass sich diese Angabe lediglich auf das anteilige Gehalt (50 Prozent) bezieht, welches seitens der Hochschule getragen wird.  

Nein, insgesamt sind drei Verträge aufzusetzen:

  • Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Praxisunternehmen
  • Arbeitsvertrag zwischen Hochschule und Bewerber*in
  • Arbeitsvertrag zwischen Bewerber*in und Praxisunternehmen

Potentielle Praxispartner sollten die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Tätigkeit im Fachgebiet der Forschungsthematik
  • Verzicht auf 50 Prozent der Arbeitsleistung im Unternehmen für mindestens drei Jahre, um Mitarbeiter*in Forschung an aktuellen Themen zu ermöglichen

Für Praxispartner besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Förderung direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu beantragen. Das BMBF prüft den Antrag und entscheidet letztlich, ob eine Förderung genehmigt werden kann und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.

 

Die jeweiligen Rechte und Pflichten werden im Kooperationsvertrag festgehalten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Freistellung zu 50 Prozent
  • Finanzierung praktischer Anteile (50 Prozent)
  • Verantwortung für die Praxisphasen
  • Unterstützung beim Erreichen des Forschungsziels

Im Rahmen von PROFfm ist das leider nicht möglich. Da das Programm zunächst bis 2027 befristet ist, kann derzeit kein Wechsel angeboten werden.

Zu den einzureichenden Unterlagen zählen:

  • Lebenslauf
  • Projektsteckbrief
  • Motivationsschreiben
  • Zeugnisse
  • Angaben zu Ihren bisherigen Forschungs- und Lehraktivitäten (falls vorhanden)
  • professorale Betreuungszusage
  • Zusage eines Praxispartners (falls vorhanden)

Nein, ein Abschluss im jeweiligen Fachbereich ist nicht zwingend erforderlich. Das Forschungsthema muss sich dennoch auf eines der vier gesuchten Fachbereiche beziehen.

Das Mitbringen eines Praxispartners ist wünschenswert. Es stellt zwar kein ausschlaggebendes Kriterium für den weiteren Bewerbungsprozess dar, jedoch ist die verbindliche Zusage eines Praxispartners spätestens für die endgültige Einstellung unentbehrlich. 

Der/die professorale*r Betreuer*in an der Hochschule und der/die fachliche Mentor*in beim Praxispartner dürfen nicht ein- & dieselbe Person sein.

Hinweis: Für den Praxisanteil ist eine Anstellung bei einem externen Arbeitgeber erforderlich. Als Selbstständige*r können Sie sich nicht mit Ihrem eigenen Unternehmen bewerben.

 

Falls zum Zeitpunkt der Zusage für eine Kooperationsstelle kein Praxispartner gefunden wurde, versuchen wir in der Koordinations- und Beratungsstelle PROFfm ein Matching der drei möglichen Beteiligtengruppen (Kandidat*in, Partnerunternehmen und professorale Betreuung) an unserer Hochschule zu erreichen.

Die Abteilung Forschung Innovation Transfer informiert über alle Themen rund um eine Promotion an unserer Hochschule: www.frankfurt-university.de/de/forschung/promotionsforderung 

 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Kontakt

M.A.
Ann-Kristina Gleim
Kooperationsprogramme PROFfm, Referentin für Personalentwicklung
Gebäude BCN (City Gate), Raum 1030
Franziska HedrichID: 11072
letzte Änderung: 02.02.2024