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Studieren an der Frankfurt UAS

Wenn Sie Ihren Hochschul- bzw. Schulabschluss im Ausland erworben haben und Sie ein Studium in einem Studiengang an der Frankfurt University of Applied Sciences aufnehmen möchten, erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten alle Informationen zur Bewerbung sowie zu den Zugangsvoraussetzungen.

Informationen zum Hochschulzugang in Deutschland finden Sie in der Datenbank anabin. Diese Datenbank der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zur Verfügung.

Für alle Bachelorstudiengänge sowie für die meisten Master-Studiengänge müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die erforderlichen Sprachkenntnisse.

Wie bewerbe ich mich?

Die kostenpflichtige Vorprüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt für die meisten Studiengänge durch uni-assist e.V.. Auch wenn Sie bereits eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) oder einen Prüfbericht von uni-assist haben oder an einer anderen Hochschule in Deutschland studieren, müssen Sie sich für das Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences über uni-assist bewerben.

Nachdem Sie im Bewerbungsportal My assist Ihren Studienwunsch oder Ihre Studienwünsche (bis zu drei Studiengänge sind möglich) ausgewählt haben, beantworten Sie die erforderlichen Zusatzfragen und übermitteln Ihre Bewerbung form- und fristgerecht und mit allen notwendigen Nachweisen versehen digital. Sie müssen keine Unterlagen postalisch an uni-assist oder die Frankfurt UAS senden. Alle Zeugnisse müssen in der Originalsprache sowie in beeidigter Übersetzung (wenn die Zeugnisse nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind) eingereicht werden. Die Zahlung muss direkt bei der Absendung der Bewerbung erfolgen.

In hilfreichen Video-Tutorials von uni-assist finden Sie Informationen zu allen wichtigen Schritten für die Bewerbung.

Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig, für den Fall, dass Sie Unterlagen nachreichen müssen. Das Nachreichen von Unterlagen nach der Frist ist leider nicht möglich. Auch nicht, wenn Sie den Bescheid von uni-assist erst nach der Bewerbungsfrist erhalten.

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei uni-assist e. V. Anträge, die nicht bis zum oben genannten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen form- und fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt. Achtung: Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich diese Frist nach § 31 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht bis zum nächsten Werktag.

Bitte beachten Sie, dass – wenn Sie sich für mehrere NC-Studiengänge bewerben – die Priorisierung der NC-Studiengänge anhand der Reihenfolge, in der sie von uni-assist übermittelt werden, vorgenommen wird. Wenn Sie für einen NC-Studiengang eine Zulassung erhalten, werden die darauffolgenden Studienwünsche für das Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt.

Informationen zur Bewerbung für duale Studiengänge, weiterbildende Master-Studiengänge und Kooperationsstudiengänge finden Sie auf den unten hinterlegten Bewerbungsseiten der jeweiligen Studienabschlüsse.

Bewerbende mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit, sowie Bewerbende aus Drittstaaten, die mit einem:einer EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet sind, werden nicht über die 10%-Quote für Ausländer zugelassen, sondern nehmen am deutschen Vergabeverfahren teil. Die Zulassungsentscheidung erhält diese Bewerbungsgruppe vom Studienbüro. Die Auswahlgrenzen finden Sie auf den Seiten des Studienbüros.

Diese Bewerbungsgruppe muss sich zudem bei Hochschulstart.de registrieren und die BID und BAN bei der Bewerbung über uni-assist angeben. Eine Bewerbung über Hochschulstart oder das Hochschulportal ist nicht notwendig. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über uni-assist.

Für die Bewerbung notwendige Unterlagen:

  • Vollständiges Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht sowie alle Seiten, die Text enthalten
  • Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland, falls vorhanden
  • Ggf. Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht aus dem Heimatland
  • Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse
  • Passkopie
  • APS-Zertifikat (mit Zeugnissen aus China, Indien und Vietnam)
  • Für einige Länder müssen ggf. zusätzliche Dokumente eingereicht werden.
  • Für einige Studiengänge müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Studiengangseiten über die Voraussetzungen für die Bewerbung bzw. Immatrikulation.

Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren:

  • Nachweis der Studienvergangenheit in Deutschland: Stammdatenblatt über alle Einschreibezeiten an Hochschulen in Deutschland mit Angabe und Art des Studiengangs, Diplom oder Bachelor, Hochschulsemester, Fachsemester, Urlaubssemester
  • Gleichnamiger / fachverwandter Studiengang: aktuelle Übersicht aller Leistungsnachweise mit bestandenen, angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen. Falls Sie in einem Modul den Prüfungsanspruch verloren haben, müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über den verlorenen Prüfungsanspruch einreichen.
  • Aktuelle Studienbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung

Zusätzliche Unterlagen bei der Bewerbung für ein Master-Studium:

  • Studienabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (Bewerber:innen, die bis zum Bewerbungsschluss über kein endgültiges Abschlusszeugnis aus dem grundständigen Studium verfügen, legen bitte eine vorläufige Bescheinigung (Provisional Certificate) vor. Bitte beachten Sie, dass Ihr Studium abgeschlossen sein muss.)

Bitte reichen Sie nur die Unterlagen ein, die für die Bewerbung notwendig sind. Alle zusätzlichen Nachweise, die nicht Zulassungsvoraussetzung für den gewünschten Studiengang sind (z. B. Referenzen, Fotos, Modulhandbücher, Arbeitszeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse usw.) werden nicht berücksichtigt und verbessern nicht Ihre Zulassungschancen.

Beglaubigungen

Zeugnisse der Hochschulreife, die Sie in Ihrem Heimatland zum Hochschulstudium berechtigen (zum Beispiel Abitur, Baccalauréat, School Leaving Certificate, General Certificate of Education etc.) müssen in der Originalsprache einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Sind diese Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse in Originalsprache sowie zusätzlich amtlich beglaubigte (Kopien der) Übersetzungen in Deutsch (oder Englisch) beigefügt werden.

Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.

Beglaubigen dürfen (Deutschland)

Beglaubigen dürfen (Ausland) Nicht beglaubigen dürfen

Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister:innen und Ortsvorstehende, Stadtverwaltungen, Rathäuser, Kreisverwaltungen), Gerichte, Notare; Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen (z. B. Pfarrämter), Dolmetscher:innen, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereine, der AStA und andere Stellen, auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.

Übersetzungen

Urkunden und Zeugnisse, die in Englisch ausgestellt sind, müssen nicht übersetzt werden.

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Wenn Sie zum Beispiel an Ihrer Heimathochschule ein Zeugnis erworben haben, kann dies an der Heimathochschule mehrsprachig ausgestellt werden.

Auf der Website von uni-assist finden Sie weiterführende Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen.

Wie ist der Status meiner Bewerbung?

Sobald Ihre Bewerbung von uni-assist ausgeliefert wurde, legen wir für Sie einen Account in unserem Bewerbungssystem, FranCa, an - dies dauert in der Regel eine Woche. In FranCa können Sie den Status Ihrer Bewerbung selbstständig überprüfen. Sie werden per E-Mail über die Account-Generierung benachrichtigt und erhalten Ihre Zugangsdaten. Bitte überprüfen Sie zu diesem Zweck auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.

Die Generierung des Accounts erfolgt voraussichtlich Ende November für ein Sommersemester und Anfang Mai für ein Wintersemester. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt keine E-Mail mit den oben genannten Informationen erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Vollmacht

Sollten Sie eine andere Person damit beauftragen wollen, Handlungen im Zusammenhang mit der Bewerbung durchzuführen, verwenden Sie bitte das Vollmachtsformular und fügen Sie alle notwendigen Dokumente bei.

Kontakt

Ansprechpersonen

Ute Kaboth, Sarah Panzer

Info-Center der Frankfurt UAS

Sie erreichen das Info-Center der Frankfurt UAS telefonisch unter +49 69/ 1533 - 0 und über das Ticketsystem.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.

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Offene Bürosprechstunde (ohne Termin)

 

Mittwoch

09:30-12:00 Uhr

Gebäude 1; Raum 8

 

Aufgrund des Feiertags entfällt die offene Bürosprechstunde am 01. Mai 2024.

Digitale Sprechstunde

 

Mittwoch

09:30-12:00 Uhr

Aufgrund des Feiertags entfällt die digitale Sprechstunde am 01. Mai 2024. Alternativ findet eine digitale Sprechstunde am 30.04.2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail admissions(at)io.fra-uas.remove-this.de unter dem Betreff "Digitale Sprechstunde", um die passenden Zoom-Daten zu erhalten. Für die Überprüfung von Unterlagen halten Sie diese bitte digital bereit.

International OfficeID: 12076
letzte Änderung: 25.04.2024