Seit Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. An unserer Hochschule wurde der Prozess zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studierende Ende letzten Jahres neu aufgesetzt. Ziel des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit von Mutter und (ungeborenem) Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen und Benachteiligungen im Studium zu vermeiden.
Die Meldung einer Schwangerschaft an die Hochschule ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen. Nur nach einer Meldung können Mutterschutzregelungen, Schutzmaßnahmen und mögliche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Nach der Meldung gelten die gesetzlichen Schutzfristen: In der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (in besonderen Fällen bis zu zwölf Wochen). In dieser Zeit besteht grundsätzlich ein Teilnahmeverbot an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Studierende können jedoch ausdrücklich erklären, dass sie weiterhin am Studium teilnehmen möchten. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sodass ein Rücktritt von einzelnen Studien- oder Prüfungsleistungen jederzeit möglich bleibt.
Darüber hinaus gibt es wichtige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel:
- den Ausschluss von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (z. B. bestimmten Laborarbeiten),
- den Schutz vor Studienaktivitäten nach 20 Uhr sowie an Wochenenden,
- Freistellungen für medizinische Untersuchungen und zum Stillen.
Um Nachteile im Studium zu vermeiden, können Nachteilsausgleiche beantragt werden, etwa verlängerte Bearbeitungszeiten oder angepasste Prüfungsformen.
Die Meldung der Schwangerschaft bzw. Stillzeit erfolgt bei der zuständigen Beratungs- und Meldestelle im jeweiligen Fachbereich. Aktuell sind dies die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Nach der Kontaktaufnahme findet ein Beratungsgespräch statt, in dem der Studienverlauf, mögliche Gefährdungen und individuelle Unterstützungsmaßnahmen besprochen werden.
Zusätzlich unterstützt das Familienbüro bei Fragen zum Mutterschutz und zum Studieren mit Kind allgemein, zum Beispiel zu Elternzeit, Urlaubssemester, Teilzeitstudium oder Betreuungsmöglichkeiten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.frankfurt-university.de/mutterschutz
Birgit Widera