Studienabschlussbeihilfe
Die Unterstützung ist für Internationanele Studierende in der Endphase des Studiums bestimmt. Die Beihilfen sollen vor allem Examenskandidat*innen vor finanzieller Not bewahren. Über Vergabe und Höhe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission aus Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen der Frankfurt UAS
In erster Linie wird die Beihilfe für das Semester gewährt, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird. In der Regel werden 3 Monate gefördert.
Wer ist berechtigt: Studierende mit guten Leistungen und finanziellen Problemen in der Abschlussphase. Gefördert werden internationale Studierende die sich im letzten oder vorletzten Fachsemester befinden und sich nächsten Semester für die Abschlussarbeit anmelden.
Studierende, die im Rahmen von STIBET I ein Stipendium erhalten, dürfen grundsätzlich nebenbei arbeiten. Die maximale Höhe eines Vollstipendiums beträgt 992 Euro pro Monat. Um die festgelegte Obergrenze nicht zu überschreiten, werden in der Regel keine Vollstipendien vergeben. Wird eine zusätzliche Beschäftigung aufgenommen, kann die Stipendienrate entsprechend gekürzt werden, damit die zulässige Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Beispiel für monatliche Grenzbeträge
- Studierende: 992 Euro (Vollstipendium) + 556 Euro brutto (Zuverdienst) = 1.548 Euro
- Studierende: 600 Euro (Teilstipendium) + 948 Euro brutto (Zuverdienst) = 1.548 Euro
Bei Voll- und Teilstipendien gilt daher: Übersteigt die Summe aus Stipendienrate und Brutto-Zuverdienst die geltende Grenze, wird die Stipendienrate um den entsprechenden Betrag gekürzt. Diese Regelung gilt für jeden Monat, in dem eine Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Stipendium und BAföG
Internationale Studierende, die BAföG erhalten, können zusätzlich ein Stipendium beziehen. Das Stipendium muss jedoch bei der zuständigen BAföG-Stelle angegeben werden, die anschließend prüft, ob eine Kürzung des BAföG-Satzes erforderlich ist.
Bewerbungszeitraum und Frist:
- für das Sommersemester ab dem 01. November, Bewerbungsschluss ist der 20. Januar
- für das Wintersemester ab dem 01. Mai, Bewerbungsschluss ist der 20. Juli
Bitte senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail zu.
Bewerbungsunterlagen:
- eine aktuelle Studienbescheinigung
- Tabelarischer Lebenslauf (ausschließlich Ihren Bildungsweg)
- Leistungsnachweise („Übersicht über alle Leistungen“)
- die Angabe der noch zu erbringenden Leistungsnachweise
- falls schon vorhanden: die Zulassung zur Abschlussarbeit (dies ist keine Bewerbungsvoraussetzung!)
- ein aktuelles Empfehlungsschreiben eines/r Hochschullehrers*in
- Kopie des laufenden Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, „Duldung“ etc.)
- Kopien der durchgängigen Kontoauszüge der letzten sechs Monate (bei Verheirateten auch die Unterlagen der Ehepartner)
- Nachweise über eine finanzielle Notlage z.B. Belege über Miete, Kredite, Gehaltszahlungen, Förderungen, Schulden etc.
- Schilderung der finanziellen Lage (Geben Sie bitte vor allem an, wie Sie bisher Ihr Studium finanzieren und wie hoch Ihr monatliches Einkommen üblicherweise ist. Wenn Sie zusammen mit ihrem Ehepartner leben, geben Sie auch dessen Einkommensverhältnisse an.)
- Antragsformular (PDF-Datei)
Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDF per E-Mail ein: foerderung(at)io.fra-uas.de
Stipendienberatung
Für Informationen und Hilfestellung bei der Antragsstellung, können Sie gerne unsere Informationssprechstunde Mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr besuchen. (Gebäude 1, Raum 02)
Sie brauchen dafür keinen Termin.