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Infektionsschutz

Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten informiert die Frankfurt UAS zur Gesundheitsvorsorge. Unsere Ziele: Wir wollen die Gesundheit von Mitarbeitenden und Studierenden schützen und durch Vorsorgemaßnahmen die Ausbreitung der Krankheiten in unserem Wirkungskreis bestmöglich verhindern.

Egal ob Corona, Grippe, Erkältung oder andere Krankheiten - vermeiden Sie Ansteckungen und schützen Sie Ihre Mit-Studierenden, Mitarbeitenden und Lehrenden.

Wirksamste Mittel:

  • Wenn Sie erkrankt sind, bleiben Sie zu Hause. Kommen Sie nicht an die Hochschule.
  • Wenn Sie an der Hochschule sind: Tragen Sie eine Maske, um sich und andere zu schützen.
  • Lüften Sie regelmäßig.

Hier können die Regelungen des Landes Hessen zu Corona nachgelesen werden (Stand 02.02.2023).

Hier sind die Regelungen der Bundesregierung abrufbar: Corona: Was ab Oktober gilt | Bundesregierung (Stand 10.02.2023).

Maßnahmen der Frankfurt UAS

Unsere vorrangigen Ziele sind, die Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden zu schützen und durch Vorsorgemaßnahmen die Ausbreitung des Corona-Virus in unserem Wirkungskreis möglichst zu verhindern. Wir folgen dabei den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, des Gesundheitsamts der Stadt Frankfurt sowie der hessischen Landesregierung.

Stand: 14:00 Uhr | 10.02.2023

Das Betreten der Hochschulstandorte bei Symptomen von COVID-19 oder nachgewiesener Erkrankung oder Quarantäneanordnung ist untersagt.

Bei einer eigenen Infektion ist gemäß Hygienekonzept der Hochschule eine Quarantänezeit von 5 Tagen einzuhalten. Die Rückkehr an die Hochschule kann nach Quarantäne erst erfolgen, wenn Sie zwei Tage symptomfrei sind. Anweisungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes oder von autorisierten Personen der Hochschule ist Folge zu leisten.

Bei Beamten und Beschäftigten gilt unverändert die Pflicht zur Meldung und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am dritten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit. Die Präsenzpflicht wird bei Erkrankung oder Quarantäne für 5 Tage aufgehoben, ggf. verlängert, bis eine Symptomfreiheit von zwei Tagen erreicht ist. Wenn es die Erkrankung zulässt bzw. in der Quarantäne keine Pflegeaufgaben zu erfüllen sind, kann mobil gearbeitet werden.

Es gelten die Bestimmungen der zuständigen Behörden.

Weitere Informationen hier:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-verdacht-auf-infektion.html

Es gelten immer die Anweisungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes!

Wenn Sie positiv auf SARS COVID19 getestet wurden, gelten die behördlichen Anordnungen.

Das Betreten der Hochschulstandorte bei Symptomen von COVID-19 oder nachgewiesener Erkrankung oder Quarantäneanordnung ist untersagt. Bei einer eigenen Infektion ist gemäß Hygienekonzept der Hochschule eine Quarantänezeit von 5 Tagen einzuhalten. Die Rückkehr an die Hochschule kann nach Quarantäne erst erfolgen, wenn Sie zwei Tage symptomfrei sind. Anweisungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes oder von autorisierten Personen der Hochschule ist Folge zu leisten.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu Infektionsschutz und Quarantäne.

Für Mitarbeitende und Lehrende:

Informieren Sie innerhalb der Hochschule bitte unbedingt ihre Vorgesetzten.

Soweit es sich um einen milden Verlauf der Erkrankung handelt, erbringen Sie Ihre Arbeitsleistung im Homeoffice. Die Präsenzpflicht wird bei Erkrankung oder Quarantäne für 5 Tage aufgehoben, ggf. auch länger, wenn die Symptomfreiheit noch nicht gegeben ist. Wenn es die Erkrankung zulässt bzw. in der Quarantäne keine Pflegeaufgaben zu erfüllen sind, kann mobil gearbeitet werden.

Hygienetipps

Im Alltag begegnen wir vielen Erregern wie Viren und Bakterien, die in den meisten Fällen harmlos für den menschlichen Organismus sind. Dennoch ist es insbesondere in den Wintermonaten ratsam, sich und seine Mitmenschen vor ansteckenden Infektionskrankheiten wie die Grippe oder auch das Corona-Virus zu schützen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert regelmäßig auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de über Hygienetipps, die sich einfach im Alltag umsetzen lassen. Viele von ihnen können ebenso im Büro umgesetzt werden.

Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu vermeiden, gelten die gleichen Empfehlungen wie für Influenza und andere Atemwegserkrankungen, vor allem:

  • Gute Händehygiene (längeres Einseifen beim Händewaschen; möglichst nicht ins Gesicht fassen), Hinweise des Robert-Koch-Instituts.
  • Husten- und Nies-Etikette (nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge husten) 
  • Kein Händeschütteln
Zentrale WebredaktionID: 8059
letzte Änderung: 10.02.2023