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Künstliche Intelligenz (KI) in der Hochschullehre:
Links, Orientierung & Empfehlungen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Bildungslandschaft – auch an unserer Hochschule. Diese Seite bietet Ihnen in Ergänzung zum KI-Impulspapier der Frankfurt UAS einen kompakten Einstieg in den Einsatz von KI-Tools.

Hochschulangehörigen stehen an der Frankfurt UAS drei KI-Chats zur Verfügung: Frank.KI, Copilot Chat und Chat AI. Die Informationen zu Funktionsumfang und Nutzungshinweisen finden Sie im „KI: Knowledge” der Zentralen IT. 

Auf dieser Seite finden Sie außerdem ausgewählte Links mit rechtlichen und didaktischen Empfehlungen rund um den Einsatz von KI in der Hochschullehre. Unser Ziel ist es, Sie bei einem verantwortungsvollen und praxisnahen Einsatz von KI in der Lehre zu unterstützen. Alle Materialien stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen anderer Hochschulen und von Expert*innen. 

Einen guten ersten Überblick erhalten Sie mit den aufgezeichneten Vorträgen der DGHD Themenreihe "KI in der Hochschullehre" auf Youtube.

 

Einige wichtige Hinweise zur Nutzung von KI-Modellen (zur Definition von KI):

  • Vertraulichkeit: Keine sensiblen Daten eingeben – z. B. interne Dokumente, Prüfungsleistungen, personenbezogene Angaben oder urheberrechtlich geschützte Inhalte.

  • Qualität prüfen: KI-Ergebnisse sind nicht immer korrekt und aktuell. Inhalte kritisch prüfen – besonders bei Fachwissen oder Prüfungsfragen. Achten Sie auf Verzerrungen, veraltete Infos und sogenannte „Halluzinationen“.

  • Transparenz und Regeln: KI-Nutzung bei Aufgaben, Texten oder Materialien sollte dokumentiert und – wo nötig – offengelegt werden. Für Studierende klare Vorgaben formulieren, bei eigenen Lehrmaterialien verantwortungsvoll kennzeichnen.

Das Gutachten "Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung (PDF)" (Peter Salden, Jonas Leschke (Hrsg.) bietet hier ebenfalls wertvolle Einblicke.

Diese Inhalte werden regelmäßig aktualisiert (Stand: 07.07.2025).

Claudia WoltmannID: 12100
letzte Änderung: 11.12.2025