Die Gremien der Frankfurt UAS
Seit der Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 31. Juli 2000 sind die wesentlichen Selbstverwaltungsorgane der Hochschule:
Übersicht der zentralen Selbstverwaltungsorgane
Hochschulrat
Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die von Seiten der beruflichen Praxis an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern.
HochschulratSenat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
SenatPräsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung.
PräsidiumPersonalrat
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule.
PersonalratHier liegen die Schnittstellen für Entscheidungen und Entwicklungen der Frankfurt University of Applied Sciences.
Die Fachbereichsräte und Dekanate können hier gefunden werden.
Informationen zu Wahlen an der Frankfurt University of Applied Sciences (Intranet).
Hier finden Sie weitere Informationen zu AStA.