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Informationen für Studierende

Sie möchten sich um ein Deutschlandstipendium bewerben?

Das Deutschlandstipendium fördert Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie Studierende in der Regelstudienzeit, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, für jeweils 1 Jahr mit 300 Euro monatlich. Die Hälfte wird von Förderern finanziert, die andere Hälfte vom  Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Stipendium wird einkommensunabhängig vergeben.

FAQ

  • Finanzielle Förderung von 300 Euro monatlich für ein Jahr
  • Aufbau eines Netzwerks (Studierende, Förderer, Mentoren, Referenten)
  • Teilnahme am Programm der Ideellen Förderung (z.B. Kaminabende, Ausflüge, Weiterbildungen, Ausstellungen), das jährlich neu zusammengestellt wird
  • Türöffner für weitere Bewerbungen

 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Frankfurt UAS, das einmal jährlich freigeschaltet wird. Den Link finden Sie dann auf dieser Seite (rechts, grauer Kasten).

10.5.2024 bis 2.6.2024

Das Zuteilungs- und Ablehnungsverfahren dauert bis ca. Ende September. Alle Bewerber erhalten einen Bescheid per Mail. Halten Sie uns daher bitte immer auf dem aktuellsten Stand bezüglich Ihrer Mail-Adresse.

  • Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Frankfurt UAS immatrikuliert sind, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben
  • Das Studium muss sich innerhalb der Regelstudienzeit des Studiengangs befinden. Das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gelten als Ausnahmesemester und erhöhen somit die Regelstudienzeit um je ein Semester. (Abweichend von den in den Prüfungsordnungen festgelegten Regelstudienzeiten wird gemäß §2 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich vom Dezember 2021; GVBl. 2021, S. 130 für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 immatrikulierten Studierenden der Frankfurt University of Applied Sciences eine um jeweils ein Semester erhöhte Regelstudienzeit festgesetzt.)
  • Auch Studierende in einem Zweit- oder Ergänzungsstudium, einem Masterstudiengang oder einem berufsbegleitenden/dualen Studium sind förderfähig – wenn sie in ihrem jeweiligen Studiengang in der Regelstudienzeit sind.
  • Ausgenommen von der Förderung sind Promotionsstudien und Studien im Studienkolleg
  • Schüler/-innen, die ein Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences aufnehmen, können sich ebenfalls bewerben (mit sehr guter Note bei der Hochschulzugangsberechtigung).
  • Sehr gute schulische Noten und Studienleistungen (ECTS - European Credit Transfer System)
  • Zusätzlich zur Leistung zählen soziale Förderkriterien (bspw. Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement und die Überwindung von bspw. herkunftsbedingten biografischen Hindernissen)
  • Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren berücksichtigt die Ganzheitlichkeit der Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers

 

Sie dürfen im Förderzeitraum keine weitere begabungs- und leistungsorientierte Förderung beziehen, die einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro oder mehr beträgt. Eine Förderung zur Promotion ist mit einem Deutschlandstipendium nicht möglich. Vorsätzlich gemachte unwahre Angaben führen zum Ausschluss aus der Stipendienvergabe.

Der Stipendienzeitraum hat einen Umfang von einem Jahr und geht von Oktober bis September.

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen.

Ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Seite des   Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Länge: max. ein bis eineinhalb Seiten
  • Inhalt: Legen Sie dar, warum Sie das Stipendium erhalten sollten
  • Wichtig falls zutreffend: Bitte gehen Sie im Anschreiben auch näher auf Ihre Angaben aus den Feldern im Bewerbungsformular (z.B. Ehrenämter, persönliche Umstände usw.) ein, reichen Sie hierfür die entsprechenden Nachweise/Referenzen/Zeugnisse/Dokumente ein
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Bild, ein bis max. zwei Seiten mit Aufführung besonderer Auszeichnungen/Preisen, ebenso Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, Praktika und Arbeitszeiten von mehr als 3 Monaten, ggf. Geburtsurkunden von eigenen Kindern unter 16 Jahre, Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Bitte stellen Sie Ihren Bildungsverlauf chronologisch dar
  • Bitte achten Sie auf Aktualität Ihrer Angaben, insbesondere bei der Angabe Ihrer Kontaktdaten, da der Bescheid an die dort angegebene Adresse versandt wird

Schüler/-innen:
Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. Bsp. Abitur, Fachabitur), Immatrikulationsbescheinigung

Bachelorstudierende im 1. und 2. Fachsemester
mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten:
Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsbescheinigung

Alle anderen Bachelorstudierenden:
Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten)

Masterstudierende im ersten und zweiten Fachsemester
mit weniger als 30 erreichten ECTS-Punkten:
Note Bachelorzeugnis bzw. des letzten akademischen Bildungsgrades

Alle anderen Masterstudierenden:
Nachweis über die bisher erbrachten Modulprüfungsleistungen mit Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel der ausgewiesenen Modulnoten)

Bei ausländischen Zeugnissen ist eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem einzureichen. Bitte reichen Sie beglaubigte Dokumente ein.

  • Vorsätzlich gemachte unwahre Angaben führen zum Ausschluss aus der Stipendienvergabe
  • Stipendiat/-innen sind nach §10 Abs. 2 StipG verpflichtet, alle Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums relevant sind, unverzüglich der Vergabestelle der Hochschule mitzuteilen (z.B. bei Abbruch des Studiums, Wechsel der Fachrichtung oder Exmatrikulation)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Deutschlandstipendiums
  • Die Vergabe der Stipendienplätze erfolgt gemäß Satzung der Frankfurt UAS und vorbehaltlich der Finanzierung und den Vorgaben der Förderer

Das Auswahlverfahren zum Deutschlandstipendium der Frankfurt University of Applied Sciences basiert auf:

  • Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz StipG)
  • Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)
  • und der durch den Senat verabschiedeten Satzung der Frankfurt UAS

Über die Vergabe entscheidet ein vom Senat gewählter Auswahlausschuss.

Kontakt Hochschulförderung | Donor Relations

Astrid KramerLeiterin Hochschulförderung
Gebäude Villa Kleiststr. 8, Raum 2. OG
Ursula KleinHochschulförderung / Deutschlandstipendium
Gebäude 13 (Kleistraße 8), Raum 2. OG
Malika Janka Dohle-SiegmundHochschulförderung | Donor Relations | Referentin Alumni Relations
Gebäude Villa Kleiststr. 8, Raum 2. OG
Zentrale WebredaktionID: 2087
letzte Änderung: 04.09.2024