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Bildungskredit

Der Bildungskredit stellt eine weitere staatliche Finanzierungsmöglichkeit dar. Vom BAföG unterscheidet er sich in mehrfacher Hinsicht: Er dient der Förderung fortgeschrittener Studienphasen. Die Bewilligung hängt nicht von den Einkommensverhältnissen ab. Und die Vergabe erfolgt ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen, das über maximal zwei Jahre 7200,00 € umfassen kann.

Für ausländische Studierende gelten die gleichen Antragsvoraussetzungen wie beim BAföG.

Nur wer einen ausländerrechtlichen Status hat, der zum Bezug von BAföG berechtigt, hat auch eine Chance auf einen Bildungskredit.

Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.

Beratung zum Bildungskredit bietet das Studierendenwerk Frankfurt am Main an.

Kontakt

Gürkan AsciReferent Betreuung internationaler Studierender
Gebäude 1, Raum 2
Fax : +49 69 1533-2748

Sprechstunden

Um ein Termin zu vereinbaren, schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)io.fra-uas.remove-this.de. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen der E-Mail bei. Dann erhalten Sie einen individuellen Termin, entweder online oder vor Ort im Büro.

Informationstage

Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin) 

International OfficeID: 10188
letzte Änderung: 08.05.2025