Bewerbung Studium / Studienkolleg
Ihr Weg zu uns
Internationale Schüler*innen oder Absolvent*innen von einer unserer Partnerschulen können sich direkt und ohne Gebühren an der Frankfurt University of Applied Sciences für ein Studium bewerben. (Ausnahme: Bewerbende mit deutschem Abitur müssen sich wie Bildungsinländer*innen bewerben)
Die detaillierte Übersicht aller Studiengänge der Frankfurt UAS zeigt Ihnen, welche speziellen Anforderungen für Bewerbende mit ausländischen Zeugnissen zu beachten sind. Hier finden Sie das Studienangebot.
Benötigte Unterlagen zur Bewerbung

Bewerbungen von BIDS Partnerschulen mit direktem Hochschulzugang
Bewerbungen von BIDS Partnerschulen mit direktem Hochschulzugang
Bewerbungen von BIDS Partnerschulen mit indirektem Hochschulzugang (Studienkolleg)
Bewerbungen von BIDS Partnerschulen mit indirektem Hochschulzugang (Studienkolleg)
Bewerbungen von BIDS Partnerschulen aus der Türkei
Bewerbungen von BIDS Partnerschulen aus der TürkeiFür einige Studiengänge gibt es zusätzliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Hierbei wird zwischen Zulassungs‐ und Immatrikulationsvoraussetzung unterschieden.
Studiengang | Erforderlicher Sprachnachweis |
---|---|
Infrastruktur und Umwelt (B.Eng.) | Englisch B1 (GER) |
International Business Administration (B. A.) | Englisch (B2 (GER): nachgewiesen durch TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder durch einen anderen Sprachnachweis, der eine Sprachkompetenz von mindestens B2 des vom Europarat empfohlenen GER ausweist. |
International Finance (B.Sc.) | Englisch (B2 (GER): nachgewiesen durch TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder durch einen anderen Sprachnachweis, der eine Sprachkompetenz von mindestens B2 des vom Europarat empfohlenen GER ausweist. |
Maschinenbau (dt.-span. Doppelabschluss) (B.Eng.) | Spanisch B1 (GER) |
Soziale Arbeit :transnational (B. A.) | Englisch B2 (GER); alternativ Englisch B1 (GER) und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER) |
Stadtplanung (B.Eng.) | Englisch B1 (GER) |
Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) | Englisch B2 (GER) |
Wenn Sie Ihren Schul- oder Studienabschluss in einem Land absolviert haben, dessen Amts- oder Bildungssprache den geforderten Sprachkenntnissen entspricht, müssen Sie keinen zusätzlichen Sprachnachweis einreichen. Die Überprüfung der Amts- und Bildungssprache erfolgt bei der Bewerbung durch uni-assist.
Sollte die geforderte Sprache als Fremdsprache in der Schule unterrichtet worden sein, muss bei Zeugnissen aus der Europäischen Union ausgewiesen sein, dass das Niveau dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entspricht. Bei Zeugnissen aus Nicht-EU-Ländern muss in jedem Fall ein zusätzliches Zertifikat eingereicht werden.
Bewerbungsfristen
NC-Studiengänge
Für NC Studiengänge muss der Antrag bis zum Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) eingegangen sein:
- 15. Juli für das Wintersemester
- 15. Januar für das Sommersemester
Offene Studiengänge
Für offene Studiengänge muss der Antrag bis zum Bewerbungsschluss eingegangen sein:
- 1. September für das Wintersemester
- 1. März für das Sommersemester
Studienkolleg
Bei Zugang über das Studienkolleg muss der Antrag vorliegen bis:
- 1. Mai für den Aufnahmetest im Juni
- 1. November für den Aufnahmetest im Januar
Hinweis für EU-Staatsangehörige: DoSV – Dialogorientierte Serviceverfahren
Für alle NC-Studiengänge müssen sich EU-Staatsangehörige zusätzlich auf hochschulstart.de registrieren.