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Bewerbung Studium / Studienkolleg

Ihr Weg zu uns

Internationale Schüler*innen oder Absolvent*innen von einer unserer Partnerschulen können sich direkt und ohne Gebühren an der Frankfurt University of Applied Sciences für ein Studium bewerben. (Ausnahme: Bewerbende mit deutschem Abitur müssen sich wie Bildungsinländer*innen bewerben)

Die detaillierte Übersicht aller Studiengänge der Frankfurt UAS zeigt Ihnen, welche speziellen Anforderungen für Bewerbende mit ausländischen Zeugnissen zu beachten sind. Hier finden Sie das Studienangebot.

Benötigte Unterlagen zur Bewerbung

Für einige Studiengänge gibt es zusätzliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Hierbei wird zwischen Zulassungs‐ und Immatrikulationsvoraussetzung unterschieden.

Studiengang

Erforderlicher Sprachnachweis

Infrastruktur und Umwelt (B.Eng.)

Englisch B1 (GER)

International Business Administration (B. A.)

Englisch (B2 (GER): nachgewiesen durch TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder durch einen anderen Sprachnachweis, der eine Sprachkompetenz von mindestens B2 des vom Europarat empfohlenen GER ausweist.

International Finance (B.Sc.)

Englisch (B2 (GER): nachgewiesen durch TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder durch einen anderen Sprachnachweis, der eine Sprachkompetenz von mindestens B2 des vom Europarat empfohlenen GER ausweist.

Maschinenbau (dt.-span. Doppelabschluss) (B.Eng.)

Spanisch B1 (GER)

Soziale Arbeit :transnational (B. A.)

Englisch B2 (GER); alternativ Englisch B1 (GER) und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER)

Stadtplanung (B.Eng.)

Englisch B1 (GER)

Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)

Englisch B2 (GER)

Wenn Sie Ihren Schul- oder Studienabschluss in einem Land absolviert haben, dessen Amts- oder Bildungssprache den geforderten Sprachkenntnissen entspricht, müssen Sie keinen zusätzlichen Sprachnachweis einreichen. Die Überprüfung der Amts- und Bildungssprache erfolgt bei der Bewerbung durch uni-assist.

Sollte die geforderte Sprache als Fremdsprache in der Schule unterrichtet worden sein, muss bei Zeugnissen aus der Europäischen Union ausgewiesen sein, dass das Niveau dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entspricht. Bei Zeugnissen aus Nicht-EU-Ländern muss in jedem Fall ein zusätzliches Zertifikat eingereicht werden.

Bewerbungsfristen

NC-Studiengänge

Für NC Studiengänge muss der Antrag bis zum Bewerbungs­schluss (Ausschlussfrist) eingegangen sein:

  • 15. Juli für das Wintersemester
  • 15. Januar für das Sommersemester

Offene Studiengänge

Für offene Studiengänge muss der Antrag bis zum Bewerbungs­schluss eingegangen sein:

  • 1. September für das Wintersemester
  • 1. März für das Sommersemester

Studienkolleg

Bei Zugang über das Studienkolleg muss der Antrag vorliegen bis:

  • 1. Mai für den Aufnahmetest im Juni
  • 1. November für den Aufnahmetest im Januar

Hinweis für EU-Staatsangehörige: DoSV – Dialogorientierte Serviceverfahren

Für alle NC-Studiengänge müssen sich EU-Staatsangehörige zusätzlich auf hochschulstart.de registrieren.

BIDSID: 3571
letzte Änderung: 07.05.2025