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Stipendien für Geflüchtete im Studium

HessenFonds für Flüchtlinge – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler/-innen

16. Ausschreibungsrunde "Hessen-Fonds"

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „Hessen- Fonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Voraussetzungen der Förderlinie

- Status als Asylberechtigte/r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1 oder 2 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz
- Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
- Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.


Studierende:
- Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
- herausragende Studienleistungen


Promovierende:
- herausragende wissenschaftliche Leistungen
- Annahme als Doktorand/in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)


Wissenschaftler/innen:
- herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre
- Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen
Hochschule des Landes Hessen (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten

 

Für die Bewerbung wird folgendes benötigt:


1. Antragsformular (inkl. Datenverarbeitung, S.1-3)
2. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
3. ggf. Extrablatt von Hochschule bzgl. nachzureichender Unterlagen
4. Kopie des Aufenthaltstitels
5. Europass-Lebenslauf (max. 3 Seiten) https://europa.eu/europass/de/create-europass-cv
6. Empfehlungsschreiben bzw. Gutachten der nominierenden Hochschule
7. Studienplatzzusage oder Immatrikulationsbescheinigung
8. Hochschulzugangsberechtigung
9. Leistungsnachweise aus dem Studium (z.B. aktuelles Transcript of Records, falls vor-handen: Bachelorzeugnis o.Ä.)
10. ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse
11. ggf. sonstige aussagekräftige Unterlagen und Nachweise, z.B. über Ehrenamt (max. 3 Seiten)
 

 

Abholer

Umfang der Förderung:

Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

  • Studierende: 300 Euro/Monat
  • Promovierende: 1.200 Euro/Monat 
  • Wissenschaftler/-innen: 2.300 Euro/Monat

Förderungszeitraum:

1.Oktober 2023 -  30.September 2024

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber/-innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Frist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich!

Bewerbungsfrist: 01.08.2023

Die Bearbeitung der Bewerbungen in der Hochschule übernimmt Romy Henfling, International Office. Alle Bewerbungen müssen vollständig und per E-Mail bis zum 01.08.2023 eingereicht werden. 

Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. 

 

International OfficeID: 7202
letzte Änderung: 21.07.2023