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Nach dem Studium

Was tun nach dem Studium? Die meisten ausländischen Studierenden wollen nach dem Examen zurück in die Heimat, um dort mit ihren an der Frankfurt University of Applied Sciences erworbenen Fachkenntnissen in den Beruf einzusteigen. Andere wiederum spielen mit dem Gedanken, sich zu Hause eine eigene Firma aufzubauen.

Es gibt eine Reihe staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen in Deutschland, die beide Wege unterstützen können. Absolventen, aber auch Studienabbrecher jeder Nationalität stehen Beratungsangebote und organisatorische Hilfen offen. Auch Absolventen aus Entwicklungs- und Schwellenländern haben die Chance auf finanzielle Hilfen.

Weitere Informationen und praktische Hinweise wie zur Beglaubigung von Frankfurt UAS-Zeugnissen für das Heimatland erhalten Sie während unserer Sprechzeiten.

Wer bereits von Deutschland aus eine Arbeit im Heimat- oder einem anderen Zielland suchen will, sollte sich zunächst an die staatliche Arbeitsverwaltung des Landes wenden.

Die Kontaktadressen für einzelne Länder können Sie ermitteln unter: www.wapes.org

In jedem Fall können Sie sich aber auch an die Bundesagentur für Arbeit, die staatliche Arbeitsvermittlung Deutschlands, wenden. Als eine ihrer Unterorganisationen vermittelt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitsstellen für Fach- und Führungskräfte auf internationaler Ebene. Sie leistet dies in enger Kooperation mit Behörden und anderen Einrichtungen in den entsprechenden Zielländern. Die ZAV-Auslandsvermittlung unterhält eine Hotline, über die der Erstkontakt für eine Stellensuche hergestellt werden kann: Tel. 0228 / 7131313. Da die ZAV hier in Frankfurt lokalisiert ist, können Sie dort leicht auch einen persönlichen Termin vereinbaren:

Bundesagentur für Arbeit
ZAV-Auslandsvermittlung
Emil von Behring Str. 10
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069/59768328
ZAV-Frankfurt-Auslandsvermittlung(at)arbeitsagentur.remove-this.de

Absolventen aus Entwicklung- und Schwellenländern werden auf der Stellensuche speziell durch das CIM, das Centrum für internationale Migration und Entwicklung, betreut: Das CIM, eine Arbeitsgemeinschaft der ZAV mit der GIZ (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit) hat seinen Sitz hier in Frankfurt.

Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
65760 Eschborn
Tel.: 06196/793366
return(at)cimonline.remove-this.de


Für viele dieser Länder (z.B. Marokko, Kamerun, Türkei, Indonesien, Iran, Palästina) können Sie aktuelle Stellenangebote bereits auf der Internetseite des CIM abrufen: https://www.cimonline.de/en/html/returning-experts.html

Darüber hinaus hält das CIM für viele dieser Länder noch einen besonderen Service parat: Die Rückkehrerberater/-innen, die im Auftrag des CIM in den jeweiligen Herkunftsländern arbeiten. Dies sind Landsleute, die selbst ehemals in Deutschland studiert haben und ihren Landsleuten vorab oder nach der Rückkehr bei ihrer beruflichen Integration helfen sollen. Die Kontaktdaten dieser Berater können Sie bei der CIM erfahren.

Ganz grundsätzliche Informationen zum Berufsstart in der Heimat liefern die regelmäßigen Reintegrationsseminare des CIM. Für eine erste Beschäftigung mit dem Thema Reintegration sind diese Veranstaltungen ideal: Man erfährt hier Allgemeines über die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu Hause und über alle wichtigen Kontaktstellen. Wann und für welche Länder solche Seminare demnächst angeboten werden, ist ebenfalls der Website des CIM zu entnehmen. Die Seminare sind kostenlos einschließlich der Anreise und Übernachtung, doch wird man nach Anmeldung dafür ausgewählt.

Speziell für Marokko bietet auch ein Verein Hilfe bei der beruflichen Eingliederung an. Die Deutsch-Marokkanische Gesellschaft für Kultur und Bildung kann vor dem Erstkontakt zum marokkanischen Arbeitsmarkt hilfreiche Orientierung geben:

Deutsch-Marokkanische Gesellschaft für Kultur und Bildung e.V.
Postfach 730252
60504 Frankfurt am Main
Tel.: 01578-1683543
info(at)deumages.remove-this.de
https://deumages.de/

Die berufliche Reintegration kann von deutschen Stellen auch finanziell unterstützt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich allerdings nur für Absolventen aus bestimmten Entwicklungs- bzw. Schwellenländern. Für sie hält das „Programm Rückkehrende Fachkräfte“ drei Angebote bereit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanziert werden:
 

  1. Das erste besteht in der Gewährung von Zuschüssen für die Rückreise. Pro Person können für Reise- und Transportkosten jeweils 800 € (Reisen innerhalb Europas bzw. zu den Mittelmeerstaaten) bzw. 1000 € (Reisen in übrige Staaten) zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Gelder sind für Ehepartner und Kinder vorgesehen.
    Diese Unterstützung ist ohne weitere Bedingung aber nur möglich für Staatsangehörige der ärmsten Entwicklungsländer. Welche Länder das sind, finden Sie in den ersten beiden Kategorien der DAC-Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgeführt. Die DAC-Liste ist abrufbar unter http://www.oecd.org
    Für Angehörige aus Entwicklungs- und Schwellenländern der dritten und vierten Kategorie dieser Liste sind Zuschüsse für die Rückreise nur unter einer zusätzlichen Bedingung erhältlich: Sie müssen, z.B. mit Hilfe des CIM, in ihrer Heimat einen Arbeitsplatz gefunden haben, der entwicklungspolitisch relevant ist.
  2. Das zweite Angebot besteht in der Vergabe von Gehaltszuschüssen: Haben Sie für die Zeit Ihrer Rückkehr bereits einen Job gefunden, dessen Gehalt aber zu gering ist, um die Lebenshaltungskosten zu tragen, kann für die Einarbeitungszeit eine Beihilfe von 300-600 € über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich bei dem betreffenden Job um eine Tätigkeit in einem entwicklungspolitisch relevanten Bereich handelt. Dazu muss der Job im Förderschwerpunkt eines entwicklungspolitischen Schwer­punktlandes liegen. Oder aber für den Fortschritt eines beliebigen Entwicklungs- oder Schwellenlands von besonders großer Bedeutung sein (z.B. in der Energieversorgung, in der wirtschaftlichen oder sozialen Infrastruktur, im Gesundheitswesen etc.). Näheres zu den Angeboten und Bedingungen unter https://www.cimonline.de/de/html/ruckkehrende-fachkrafte.html.
    Unterstützungen aus beiden Angeboten sollten spätestens drei Monate vor der geplanten Heimreise beantragt werden. Anträge können für ein Programm, aber auch für beide gestellt werden beim CIM, dem Centrum für internationale Migration und Entwicklung:

    Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
    Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
    65760 Eschborn
    Tel.: 06196/793366

    return(at)cimonline.remove-this.de
  3. Ebenfalls im Rahmen des Programms Rückkehrende Fachkräfte betreibt der WUS (World University Service) zusammen mit dem CIM ein Programm zur Arbeitsplatzausstattung (APA-Programm). Falls Sie in Ihrer Heimat einen Arbeitgeber finden, der für Sie eine Stelle, aber keinen geeigneten Arbeitsplatz hat, kann der deutsche Staat die Kosten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes (mit Schreibtisch, PC, Maschinen, Fachliteratur etc.) übernehmen, falls sich der Arbeitgeber im Gegenzug verpflichtet, Sie für mindestens 2 Jahre zu beschäftigen. Voraussetzung der Förderung (die bis zu 10.000 € betragen kann) ist, dass der betreffende Job für die Entwicklung des Landes bedeutsam ist. Anträge für das APA-Programm können beim WUS gestellt werden:

    World University Service (WUS)
    Goebenstr. 35
    65195 Wiesbaden
    Tel.: 0611/446648
    info(at)wusgermany.remove-this.de
    www.wusgermany.de


    In der Regel sollten die Jobs, für die ein Gehaltszuschuss oder eine Arbeitsplatzausstattung gewünscht wird, fachlich und qualitativ Ihrem Studienabschluss entsprechen. Prinzipiell können finanzielle Eingliederungshilfen aber genauso für Jobs in „studienfremden“ Branchen beantragt werden. Bedingung ist dann allerdings auch, dass dafür ein aka­demischer Abschluss benötigt ist.
    Ebenso können die finanziellen Hilfen auch für ein anderes Land als das Heimatland beantragt werden, wenn es gleichfalls ein Entwicklungsland ist, für das zudem eine  Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Ein Rechts­anspruch auf Förderung besteht bei keinem der drei Programme.

Viele ausländische Studierende wollen ihr im Studium erworbenes Wissen in einer eigenen Firma professionalisieren. Meist soll der Start in die Selbstständigkeit dabei im eigenen Heimatland erfolgen. Vor einer Existenzgründung im Ausland müssen jedoch viele Fragen geklärt werden: Bin ich überhaupt geeignet als Unternehmer? Was ist meine Geschäftsidee? Wie realitätstüchtig ist diese Idee vor Ort? Wie erwerbe ich Branchenkenntnisse im Heimatland? Wie erfahre ich, welche Institutionen mich zu Haus bei der Existenzgründung finanziell und organisatorisch unterstützen können? Was ist ein Businessplan und wozu brauche ich ihn? Solche und andere Fragen werden in Seminaren geklärt, die das CIM zusammen mit Kompass, dem Zentrum für Existenzgründungen, anbietet. Allen Studierenden und Absolvent/-innen, die sich mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit zu Hause tragen, können diese kostenlosen Gründerseminare nur empfohlen werden. Wenn Sie nähere Informationen dazu brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an:

Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
65760 Eschborn
Tel.: (06196) 793559
oualid.arbib(at)zav-cimonline.remove-this.de

Der Kontakt zum CIM erscheint doppelt sinnvoll, da es aus unserer Sicht ratsam ist, vor der Existenzgründung die Branche zu Hause zunächst einmal als Angestellter kennenzulernen. So können Sie - abgesichert durch ein Gehalt - schon praktische Erfahrungen sammeln, während Sie in Ruhe den Aufbau der eigenen Firmen vorbereiten. Das CIM kann Ihnen helfen, hierzu den geeigneten Job zu finden. Die Seminare vom CIM/Kompass richten sich allerdings nur an Gründungs­interessierte aus Entwicklungs- und Schwellenländern.

Für alle, die sich mit die Gründung einer Firma im Ausland beschäftigen, steht dagegen die Beratung am Institut für Entrepreneurship (IFE) offen. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung am Fachbereich 3 der Frankfurt UAS. Die Beratung dort, zu der auch aufbauend auf die CIM/Kompass-Seminare geraten werden kann, ist allerdings kostenpflichtig. Für eine Zweistunden-Beratung muss das IFE 60 € + Mehrwertsteuer, zahlbar an die Frankfurt UAS, berechnen. Eingeschlossen ist der vorherige Check des Businessplans per Mail zur Vorbereitung auf die Sitzung. Weitere Beratungen kosten 50 €/Stunde.

Frankfurt University of Applied Sciences
Institut für Entrepreneurship
Nibelungenplatz 1
Geb. 4, Raum 505
www.frankfurt-university.de

Kontakt

Betreuung Internationaler Studierender

Gürkan AsciReferent Betreuung internationaler Studierender
Gebäude 1, Raum 4
Fax : +49 69 1533-2748

Sprechstunden

Um ein Termin zu vereinbaren, schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)io.fra-uas.remove-this.de. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen der E-Mail bei. Dann erhalten Sie einen individuellen Termin, entweder online oder vor Ort (Dienstags oder Donnerstags) im Büro.

Informationstage

Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin) 

 

 

International OfficeID: 3586
letzte Änderung: 07.05.2021