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Versicherungen

Versicherungen begleiten Sie durch Ihr ganzes Studium. Einige davon sind Pflicht, andere verlangen Beiträge vom Lohn. Und andere schützen Sie, ohne dass Sie es wissen.

An dieser Stelle geben wir ausländischen Studierenden einen ersten Überblick über die wichtigsten Versicherungen, die Sie im Studium betreffen.

Ausführliche Auskünfte zu den einzelnen Versicherungen erhalten Sie in unseren Sprechzeiten. Wir beraten Sie dann auch gerne zu speziellen Versicherungsfragen wie z.B. der Krankenversicherung für Studienkollegiat/-innen.

Für ausländische Studierende gibt es drei Gründe, in Deutschland krankenversichert zu sein:

  1. Die Gesundheit - sie braucht auch hier medizinische Versorgung. Eine Krankenversicherung garantiert Gesundheits­leistungen bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, die aus eigener Tasche sonst kaum bezahlbar sind.
  2. Das Sozialgesetz - es  verlangt, dass Studierende kranken- und pflegeversichert sind. Die Versicherungspflicht besteht zumindest bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zum Ende des Semesters, in dem man den 30. Geburtstag feiert.
  3. Das Ausländergesetz - es fordert, dass jede Person aus dem Ausland für den Aufenthalt in Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben muss. Dies gilt gleichermaßen für EU- und Nicht-EU-Bürger.

Im Anschluss gehen wir auf Fragen der Krankenversicherung während der Versicherungspflicht ein. Die Situation nach dem 14. Semester bzw. dem 30. Lebensjahr besprechen wir nachfolgend in einem eigenen Beitrag.

In eine Krankenversicherung zahlt man regelmäßig Beiträge ein, damit man sich Behandlungen bei künftigen Krankheiten leisten kannAuch die Pflegeversicherung ist eine Vorsorgeeinrichtung im Gesundheitsbereich: Sie soll Menschen Betreuung garantieren, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter langfristig auf Hilfe angewiesen sind. 
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland vor einigen Jahren gesetzlich eingeführt worden. Sie ist eine Pflicht  für alle Bürger/-innen, die sich krankenversichern müssen. Der Einfachheit halber schließen wir deshalb nachfolgend immer die Pflegeversicherung mit ein, wenn wir von „Krankenversicherung“ sprechen. Nur bei sachlichen Unterschieden werden wir ausdrücklich differenzieren.

Wie kann ich mich versichern?

Ein ausländischer Studierender hat drei Möglichkeiten, der Versicherungspflicht nachzukommen:

  1. Die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ==> siehe unten "Gesetzliche Krankenversicherung"
  2. Die Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ==> siehe unten "Private Krankenversicherung"
  3. Die Übertragung der Heimatversicherung: ==> siehe unten "Heimatversicherung"

Welche Versicherung ist die richtige für mich? 

Die Entscheidung treffen Sie selbst. Während des Pflichtversicherungszeitraums ist die Versicherung in der GKV für Studierende fast immer die beste Lösung. In der PKV findet sich so gut wie kein Produkt, das einen vergleichbar umfassenden Versicherungsschutz zu einem niedrigeren Beitrag bietet. Außerdem besteht für Studierende, die Familienmitglieder in Deutschland haben, das konkurrenzlose Angebot der Familien­versicherung: Hiermit können Sie, wenn Sie bereits in der GKV versichert sind, Ihre/n Ehepartner/in und/oder Ihre Kinder kostenlos mitversichern. Umgekehrt können Sie sich - wenn Sie noch nicht älter als 25 Jahre sind - bei Ihren gesetzlich versicherten Eltern mitversichern lassen. Auch für studentische Ehepaare ergibt sich diese Möglichkeit, indem die z.B. Ehefrau den günstigen Studententarif zahlt und damit zugleich noch ihrem Ehemann Versicherungsschutz gibt (und umgekehrt). Der Abschluss einer PKV in der Zeit der Versicherungspflicht ist nur sinnvoll, wenn sie besseren Versicherungsschutz bietet als die GKV. Solche Versicherungen sind dann jedoch so teuer, dass sie sich aus gelegentlichem Job-Einkommen nicht bezahlen lassen. Bei Studierenden ist zur Finanzierung fast immer die Unterstützung der Familie nötig. Nur wenn diese für die gesamte Dauer des Studiums garantiert ist, können wir zu einer PKV raten. Sonst drohen entweder wirtschaftliche Probleme im Studium oder der Verlust des Versicherungsschutzes durch Beitrags­rückstände. PKVs, die weniger bieten als die GKV, sind zwar auch billiger, sind aber wegen der dann üblichen Beschränkung der Leistungen für die Absicherung eines ganzen Studiums nicht geeignet. Erst nach Ende der Versicherungspflicht können sie im Einzelfall zur echten Alternative werden.
(==> siehe unten "Krankenversicherung ab 30")

Übertragung der GKV des Heimatlandes

Eine weitere Lösung des Versicherungsproblems kann in der Übertragung der GKV des Heimatlandes nach Deutschland bestehen (==> siehe unten "Heimatversicherung"). Eine solche Übertragung bietet sich vor allem auch für Austauschstudierende an.  Über Chancen und Risiken sollten Sie sich jedoch vorher ausführlich bei Ihrer Heimatversicherung beraten lassen. Sollten dann noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne an das International Office wenden.

Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

Wenn Sie zum Austauschaufenthalt aus einem Land kommen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, sollten Sie für die Zeit Ihres Aufenthaltes als Studierender in die hiesige GKV eintreten. Dies ist einfacher und auch billiger, als in ihrer Heimat eine private Krankenversicherung speziell für den Aus­lands­­aufenthalt abzuschließen.

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, erhalten Sie von dieser sogenannte Versicherungsbescheinigungen zur Vorlage im Studienbüro. Haben Sie sich privat versichert, genügt als Nachweis die Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse. Sind Sie in der Heimat versichert, können Sie dies durch Ihre EHIC-Karte bzw. eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Heimatkrankenkasse dokumentieren.

Probleme mit der Versicherung im Studium

Wie kann ich bei Zuzahlungen sparen? Was mache ich, wenn der Arzt die Heimatversicherung nicht akzeptiert? Probleme mit der Versicherung können im Studium immer mal auftreten. Scheuen Sie sich dann nicht, bei Ihrer Versicherung zu fragen. Es gehört zu ihren Service-Aufgaben, Sie zu informieren. Besondere Probleme ergeben sich manchmal auch mit den Beiträgen. Studierende, die nicht regelmäßig zahlen, laufen Gefahr, aus ihrer Versicherung ausgeschlossen zu werden. Und dies wiederum kann schlimme Aus­wirkungen haben. Beitragsrückstände müssen von den gesetzlichen Kassen nämlich an die Frankfurt UAS gemeldet werden, die die Studierenden gesetzlich exmatrikulieren muss, wenn die Rückstände nicht bis spätestens zum Ende eines Semesters ausgeglichen werden. Und ein Ausschluss aus der Versicherung – auch aus der PKV oder Heimatversicherung – kann Folgen für den weiteren Aufenthalt in Deutschland haben. Achten Sie deshalb bitte unbedingt darauf, regelmäßig Ihre Beiträge zu zahlen. Sollten Sie einmal erkennen, dass Sie Ihren Beitrag einmal wirklich nicht zahlen können, informieren Sie im Voraus Ihre Krankenversicherung. Im frühzeitigen Dialog lassen sich dann oft noch Lösungen (wie z.B. Stundungen) finden, die bei hohen Rückständen nicht möglich sind. Das International Office berät Sie gerne in diesen Fragen. Keine Lösung bei Beitragsrückständen ist jedenfalls der Wechsel der Versicherung. Abgesehen davon, dass aufgelaufene Rückstände sowieso gezahlt werden müssen und gewisse Wechselfristen einzuhalten sind, ist zumindest zwischen gesetzlichen Kassen ein Wechsel ausgeschlossen, so lange bei der alten Kasse noch Rückstände bestehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (= GKV) ist die öffentliche Pflichtversicherung in Deutschland. Das heißt: breite Teile der Bevölkerung müssen sich per Gesetz in ihr versichern. Dazu zählen auch Studierende bis zum 30. Lebensjahr bzw. dem 14. Fachsemester. Als Pflichtversicherte haben Sie, wie alle anderen Mitglieder auch, im Gegenzug das Recht auf ausreichenden und finanzierbaren Krankenversicherungsschutz.

Als Träger der GKV bieten die verschiedenen Krankenkassen einen weitgehend identischen, gesetzlich definierten Katalog von Gesundheitsleistungen an. Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sind darin ebenso enthalten wie die ambulante Behandlung bei Arzt oder Zahnarzt. Aber auch die Bereitstellung von Medikamenten und Operationen im Krankenhaus gehören dazu. Wer Mitglied in einer gesetzlichen Kasse ist, bekommt diese Leistungen durch seine Versichertenkarte direkt von Arzt oder Apotheker, der die Kosten danach mit der Kasse abrechnet. Der Preis, den die versicherte Person für die Teilnahme am Gesundheitssystem zahlen muss, ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag an die Krankenkasse. Dieser Beitrag richtet sich jeweils prozentual nach dem Einkommen der versicherten Person, sodass sozial besser Gestellte mehr zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen als die schlechter Gestellten. Insgesamt bilden die Versicherten so eine Solidargemeinschaft, in der die aktuell besser Verdienenden die schlechter Verdienenden genauso unterstützen wie die Gesunden die Kranken.

Für pflichtversicherte Studierende wurde ein besonders günstiger Beitrag festgelegt: Der sogenannte Studententarif. Er beträgt bei allen Kassen identische 77,01 € (inklusive der Beiträge für die Pflegeversicherung). Studierende über 23, die kinderlos sind, müssen insgesamt 78,50 € zahlen. Hinzu kommen wie bei allen anderen Versicherten noch bestimmte Gebühren, wenn medizinische Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden: Gebühren für den Aufenthalt im Krankenhaus (10,00 € pro Tag für maximal 28 Tage) und in den meisten Fällen Zuzahlungen zu den Medikamenten (5,00 bis 10,00 €).

Mitglied werden können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse (TK, Barmer, DAK, AOK etc.). Da alle Krankenkassen in der gesetzlichen Pflichtversicherung für Studenten gleiche Leistungen zum gleichen Preis anbieten, empfehlen wir: Wählen Sie die Kasse, die die beste Beratung und den besten Service hat. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt einen eigenen Studentenberater, der in allen Versicherungs- und Gesundheitsfragen kurzfristig zur Verfügung steht:

Techniker Krankenkasse
Niklas Kniedel
Mobil: 0160 91208580
Niklas.Kniedel@tk.de
www.TK-online.de

Sprechzeiten: Montags 9:30 - 12:00 in Gebäude 1, Raum 113

Die private Krankenversicherung (= PKV) bietet auch Studierenden Krankenversicherungsschutz nach dem Prinzip einer Lebensversicherung an. Private Versicherungsunternehmen, die als Träger der PKV fungieren, versichern Gesundheits­leistungen in den unterschiedlichsten Kombinationen: Ob Chefarztbehandlung mit Einzelzimmer, die Standardversorgung für Studierende oder die einfache Reiseversicherung – in der PKV gibt es keine Einheitsversorgung, sondern verschiedene Leistungspakete (= Tarife), zwischen denen man wählen kann.

Anders als die GKV bietet die PKV diese Leistungen nicht selbst an. Vielmehr übernimmt sie die Kosten dafür. Das bedeutet, dass die versicherte Person die Rechnung für die Behandlung in der Regel zunächst selbst zahlen ("vorlegen") muss, bevor ihr die Versicherung die Ausgaben erstattet. Die Beiträge (= Prämien) in der PKV richten sich zunächst nach der Qualität des Tarifs. Medizinisch anspruchsvolle Tarife sind teuer, medizinisch einfache billig. Darüber hinaus spielt aber auch die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, mit der jede einzelne versicherte Person Leistungen in Anspruch nehmen wird. Da das Krankheitsrisiko statistisch mit dem Alter steigt, steigt der Beitrag mit dem Eintrittsalter. Und auch chronisch Kranke sowie Frauen müssen bei fast allen Privatversicherungen mehr für ihre Versicherung zahlen.

Ob die versicherte Person arm ist oder reich, spielt dabei keine Rolle. Die Beiträge enthalten keine "soziale" Komponente. Damit droht in der PKV die Gefahr, dass man sich mit den Beiträgen überfordert oder dass man sich bei geringerem Einkommen keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr leisten kann. Für Studierende bieten die privaten Krankenversicherer ebenfalls Studententarife an. Für eine private Vollversicherung, die den Leistungen der GKV entspricht, müssen Beiträge in Höhe von ca. 300 € gezahlt werden. Private Teilversicherungen, die dann auch nur einen Teil der Leistungen der GKV bieten und darüber hinaus chronische Erkrankungen bzw. vor Versicherungsbeginn bereits bekannte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, sind bereits ab 30,00 € zu bekommen (==> siehe unten "Krankenversicherung ab 30").

Mitglied werden in der PKV

Zunächst müssen Sie einen Befreiungsantrag bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse kann die Befreiung aber nur dann erteilen, wenn der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Studiums gestellt wird. Einzig unter dieser Bedingung erhalten Sie einen Befreiungsbescheid, mit dem Sie sich versichern und immatrikulieren bzw. rückmelden können. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums - mit der Konsequenz, dass ein Wechsel in die GKV in dieser Zeit nicht mehr möglich ist. Stellen Sie einen Befreiungsantrag erst nach der 3-Monats-Frist, muss er von jeder Krankenkasse abgelehnt werden. Sobald Sie den Befreiungsbescheid erhalten haben, können Sie bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz vereinbaren.

Seriöse Beratung über ihre Produkte bieten unter anderem:

https://vertretung.allianz.de/olaf.elschen/

Sie können sich aber natürlich auch an jeden anderen Versicherer wenden. Vergleichen Sie aber bitte vor dem Abschluss in jedem Fall die Produkte mehrerer Anbieter nach Preis und Leistung.

Sind Sie in Ihrer Heimat bereits krankenversichert? Dann haben Sie vielleicht die Chance, Ihre Versicherung nach Deutschland "mitzunehmen". Sie wären so zusätzlich auch in Deutschland versichert, ohne sich hier noch einmal versichern zu müssen.

Eine solche "Mitnahme" der Versicherung ist unter zwei Voraussetzungen möglich:

  1. Die Heimatversicherung ist eine gesetzliche Versicherung.
  2. Zwischen beiden Ländern besteht ein "Sozialversicherungsabkommen".

Sozialversicherungsabkommen regeln die Zusammenarbeit der Sozialsysteme von Staaten. Sie ermöglichen die Übertragung von sozialen Leistungen zwischen den Partnerländern. Deutschland besitzt Sozialversiche­rungs­abkommen mit einer Reihe von Staaten:

  1. Im Rahmen eines gemeinsamen EU-Abkommens mit allen EU-Staaten und mit Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz (= "Abkommensstaaten EU")
  2. In zweiseitigen Abkommen mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien/Montenegro sowie der Türkei und Tunesien (= "Abkommensstaaten Nicht-EU")

Als gesetzlich Versicherte/r aus diesen Ländern können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz nach Deutschland übertragen lassen. Ihre medizinische Versorgung in Deutschland erfolgt dann allerdings zu deutschen Bedingungen. Auf dieser Basis gibt es zwei verschiedene Leistungspakete:

  1. Das Paket für den langfristigen, d.h. gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. für ein ganzes Studium)
    ==> "großes Leistungspaket"
  2. Das Paket für den kurzfristigen, d.h. vorübergehenden Aufenthalt (z.B. für ein Austauschsemester). Es ist im Leistungsumfang kleiner und existiert in zwei Versionen:
    Der Version für "Abkommensstaaten EU" ==> "kleines EU-Paket"
    Der Version für die "Abkommensstaaten Nicht-EU" ==> "kleines Nicht-EU-Paket".

Das große Paket umfasst alle gesetzlichen Leistungen, also den kompletten deutschen Leistungskatalog. Das kleine Nicht-EU-Paket enthält ausschließlich Leistungen zur Versorgung akuter erst in Deutschland ent­standener Krankheiten. Die Behandlung chronischer Beschwerden ist ausgeschlossen (wenn sie nicht zum akuten Notfall werden). Das kleine EU-Paket ist dagegen erheblich umfangreicher. Es ermöglicht außer der Akutbehandlung zusätzliche Nachbehandlungen. Darüber hinaus sind hier auch chronische Erkran­kungen versichert.

Eine Mitnahme der Heimatversicherung ist deshalb vor allem für Studierende attraktiv, die das "große Paket" bekommen können. Für Kurzaufenthalte kann auch das kleine Paket eine gute Lösung sein. Zum Beispiel Austauschstudierende sind damit ausreichend versorgt, besonders als EU-Bürger/-innen. Für Versicherte aus den Nicht-EU-Staaten ist das Paket für den vorübergehenden Aufenthalt jedoch ungeeignet, wenn eine chronische Erkrankung vorliegt (bereits im Heimatland bestehende Erkrankungen sind nicht versichert!).

Um die Auslandskrankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland zu bekommen, ist ein Antrag bei Ihrer Heimatversicherung nötig. Diese entscheidet dann auch, ob Sie das kleine oder große Leistungspaket erhalten. Dokumentieren Sie bei der Antragstellung ausführlich Zweck und Dauer Ihres Studienaufenthalts in Deutschland sowie etwaige chronische Krankheiten, damit Sie auch das nötige Paket bekommen.

Nach dem 14. Semester, spätestens aber nach dem Semester, in dem Sie 30 geworden sind, müssen Sie als Studierender nicht mehr krankenversichert sein. Trotzdem sollten Sie es aber bleiben. Denn nicht versichert zu sein, ist immer die schlechteste Lösung. Sie gefährden dann Ihre Gesundheit und sparen nicht einmal Geld. Bei Krankheit müssen Sie alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Und außerdem riskieren Sie Probleme mit der Ausländerbehörde, die weiterhin einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Sicherung des Aufenthalts verlangt. Weiter versichert zu sein ist also wichtig. Nachfolgend zeigen wir, wie die Weiterversicherung unter neuen Bedingungen möglich ist.

Bei der Weiterversicherung in der GKV ergeben sich die größten Veränderungen. Zwar kann ein Studie­ren­der nach Ende Versicherungspflicht „freiwillig“ weiter in der GKV bleiben, doch kosten die gleichen Leistungen jetzt mehr als vorher im „Studententarif“. Wie bei Arbeitnehmer/-innen auch, bemessen die Krankenkassen die Beiträge jetzt am Einkommen der Studierenden. Die niedrigst mögliche Einkom­mensstufe zugrunde gelegt (bis ca. 900 €), bedeutet dies einen Anstieg der Monatsbeiträge auf ca. 155 €. Die genaue Höhe hängt jeweils von den Beitragssätzen der einzelnen Kassen ab, die gegeneinander variieren. Da dies gerade für Studierende eine erhebliche Steigerung bedeutet, sollte man vor dem Einstieg in die freiwillige Weiterversicherung von seiner Kasse überprüfen lassen, ob im Einzelfall nicht Gründe vorliegen, die eine Verlängerung der Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung rechtfertigen (Kinder, Krankheit, etc.). Ihre Krankenkasse berät Sie in diesen Fragen. Wenn aber auch nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit der Beitrag für die freiwillige Weiterversicherung zu hoch ist, bleibt als Alternative noch immer, für den Rest des Studiums in eine billige private Teilversicherung zu wechseln (siehe unten).

Für alle, die bisher in der PKV versichert waren, ergeben sich nach der Versicherungspflicht keine großen Veränderungen. Es sei denn, Sie fallen ab einem gewissen Alter aus dem privaten Studententarif heraus. Dann müssen Sie auch hier höhere Beiträge zahlen.

Die Versicherungsbedingungen in den einzelnen Länder, mit denen Deutschland ein Sozial­versiche­rungs­abkommen unterhält, sind teils sehr unterschiedlich. Wenn Sie während Ihres Studiums an der Frankfurt UAS über Ihre Heimat-GKV (Heimatversicherung) versichert sind, müssen Sie dort rechtzeitig folgende Fragen klären: Wie lange kann ich als Studierende/r oder Familienversicherte/r versichert bleiben? Gibt es für die Zeit danach Verlängerungsmöglichkeiten? Und: Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich freiwillig versichern?

Eine neue Alternative

Wenn die Weiterversicherung bei der bisherigen Versicherung jedoch finanziell wirklich nicht möglich ist, bleibt immer noch der Abschluss einer jener billigen PKVs, die – gegenüber der GKV – nur teilweisen Versicherungsschutz bieten. Unter diesen sogenannten "Teilversicherungen" gibt es hier eine Reihe von Produkten, die speziell auf die Verhältnisse von ausländischen Studierenden über 30 zugeschnitten sind.

Nach dem Prinzip der PKV sichern diese Versicherungen zu kleinen Beiträgen nur die wichtigsten Gesundheitsleistungen ab. Für einige Leistungen (wie z.B. ärztliche Behandlung im Akutfall und Krankenhausaufenthalt) werden die Kosten dabei ohne Begrenzung abgedeckt. Für andere Leistungen (z.B. Zahnbehandlung) gibt es Höchstgrenzen für die Kostenerstattung (z.B. pro Jahr). Sogenannte Vorerkrankungen (d.h. Erkrankungen, die vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind) sind dabei prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu beachten ist außerdem, dass die Versicherungen in der Regel nur über begrenzte Zeiträume abgeschlossen werden können und bei Verlängerung oft weitere Leistungseinschränkungen nach sich ziehen. Mit zunehmender Reststudiendauer steigt also das Risiko, durch eine solche Lösung nicht ausreichend versichert zu sein. In jedem Fall ist es aber besser, teilversichert zu sein, als überhaupt nicht versichert zu sein. Unter diesen Voraussetzungen können wir aus unserer Erfahrung einige Produkte empfehlen:

Weil die Angebote untereinander stark differieren, ist es wichtig genau zu prüfen, welche Versicherung zur eigenen Situation am besten passt. Nicht jede an sich gute Versicherung ist auch für jeden geeignet. Je nach Geschlecht und Alter, Reststudiendauer und finanzieller Basis können verschiedene Versicherungsprodukte infrage kommen. Deshalb raten wir Ihnen, anhand dieser Kriterien die Konditionen der einzelnen Versicherungen zu überprüfen.

Aufgabe einer Unfallversicherung ist der Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Sie trägt die Kosten von Heilbehandlung sowie Rehabilitation. Und sie gewährt Invaliditätsrente oder Sterbegeld.
Über die gesetzliche Unfallversicherung ist jeder Studierende automatisch gegen Unfallfolgen im Bereich der Hochschule abgesichert. Dadurch sind alle Schäden abgedeckt, die in Lehrveranstaltungen, beim Hochschulsport und auch bei der An- und Abfahrt zur Hochschule entstehen können.

Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung müssen Sie als Studierende/r nicht zahlen. Wenn Sie einen Unfall im Bereich der Frankfurt UAS erleiden, melden Sie dies bitte so schnell wie möglich dem Studienbüro.

Da der gesetzliche Versicherungsschutz sich auf den Bereich der Hochschule beschränkt, hat das Studentenwerk Frankfurt für alle Studierenden der Frankfurt UAS zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Damit sind bis auf bestimmte Ausnahmen (wie z.B. Vereins- und Leistungssport) auch Unfallschäden im Privatbereich abgesichert. Nähere Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten des Studentenwerks.

Eine Haftpflichtversicherung leistet finanziellen Ersatz für Schäden, die anderen Personen durch das eigene Verhalten zugefügt werden.

Das  Studentenwerk Frankfurt schützt alle Studierenden durch eine private Haftpflichtversicherung für den Hochschulbereich. Versichert sind dabei auch Personen- und Sachschäden bei berufspraktischen Tätigkeiten im Zusammenhang des Studiums sowie Praktika und Austauschaufenthalte im Ausland bei einer maximalen Dauer von einem Jahr.

Die Beiträge für die Versicherung sind in den Semesterbeiträgen enthalten, die Sie vor jedem Semester an die Frankfurt UAS zahlen. Nähere Informationen erhalten Sie auf diesen Seiten des Studentenwerks.

Wenn Sie einen Versicherungsfall melden wollen, wenden Sie sich kurzfristig an das

Studentenwerk Frankfurt am Main
Versicherungen
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7983 4920
versicherungen(at)studentenwerkfrankfurt.remove-this.de

Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf den privaten Bereich. Deshalb ist es für jeden Studierenden eine Überlegung wert, sich hierfür persönlich zu versichern. Günstige Angebote speziell für Studierende werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Debeka etwa bietet eine private Haftpflichtversicherung im Paket mit einer Hausrat- und Fahrradversicherung an. Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten der Debeka.

Kontakt

Betreuung Internationaler Studierender

Gürkan AsciReferent Betreuung internationaler Studierender
Gebäude 1, Raum 4
Fax : +49 69 1533-2748

Sprechstunden

Um ein Termin zu vereinbaren, schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)io.fra-uas.remove-this.de. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen der E-Mail bei. Dann erhalten Sie einen individuellen Termin, entweder online oder vor Ort (Dienstags oder Donnerstags) im Büro.

Informationstage

Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin) 

 

 

International OfficeID: 3580
letzte Änderung: 04.12.2023