Verspätete Einreise
Neueingeschriebene Studierende, die aufgrund von Verzögerungen bei deutschen Botschaften im Heimatland keine oder sehr späte Termine für die Visumsvergabe erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten, auf diese schwierigen Umstände zu reagieren.
Grundsätzlich gilt: Die Verschiebung der Zulassung auf ein späteres Semester ist nicht möglich.
Je nach Studiengang ist die Aufnahme der Lehrveranstaltungen teilweise auch nach Vorlesungsbeginn noch möglich, weiter unten auf dieser Seite finden Sie konkrete Informationen, sortiert nach Studiengang. Sollte Ihr Studiengang nicht dabei sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an international.admission(at)fra-uas.de.
Option 1: Rücktritt von der Immatrikulation
Wenn Sie das Studienplatzangebot doch nicht annehmen möchten, können Sie entweder Ihren Immatrikulationsantrag zurückziehen oder von der Immatrikulation zurücktreten.
Solange Sie noch nicht immatrikuliert sind, können Sie in Ihrem FranCa-Portal den Immatrikulationsantrag zurückziehen. Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben, wird dieser vollständig erstattet.
Wenn Sie bereits immatrikuliert wurden, können Sie von der Immatrikulation zurücktreten, in dem Sie bis spätestens Vorlesungsbeginn in Ihrem FranCa-Portal für Studierende einen Antrag auf Exmatrikulation stellen mit dem Grund "Rücktritt von Einschreibung/Rückmeldung". In diesem Fall wird der Semesterbeitrag abzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € erstattet. Ist Ihr Study Chip zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits produziert wurden, wird die Study Chip-Gebühr in Höhe von 10 € ebenfalls nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesem Fall für ein kommendes Semester erneut über uni assist bewerben müssen, wenn Sie Ihr Studium aufnehmen möchten! Die uni assist Gebühr wird nicht erstattet.
Option 2: Fortbestehen der Immatrikulation
Sie können auch trotz nicht erfolgter Einreise an der Frankfurt University of Applied Sciences in Ihrem Studiengang eingeschrieben bleiben. Auf diese Weise behalten Sie Ihren Studienplatz und müssen sich nicht erneut über uni assist bewerben.
Ihre Fach- sowie Hochschulsemester werden weitergezählt. Eine Beurlaubung ist nicht möglich, da Studierende für die Visumserlangung nicht beurlaubt sein dürfen.
Beachten Sie bitte:
Der Semesterbeitrag kann nicht erstattet werden.
Sie müssen weiterhin eine gültige Krankenversicherung besitzen – ohne gültige Krankenversicherung ist die Rückmeldung zum Folgesemester nicht möglich.
Die Beiträge für Ihre Krankenversicherung müssen in der Regel trotz nicht erfolgter Einreise nachgezahlt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung über die Konditionen.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn einreisen können, melden Sie sich bitte bei Frau Andraschko vom Dezernat Internationales unter masters(at)io.fra-uas.de .
Informationen nach Studiengang
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich. Hybride oder online Lehrveranstaltungen werden nicht angeboten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin, Frau Brendlin:
Studiengangskoordination
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter, Herrn Prof. Hinz:
Erfolgt die Einreise drei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter, Herrn Prof. Bierwirth:
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Lehreinheitsreferentin der Informatik-Studiengänge, Frau Rühl:
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Demirezen oder Kilb im Sekretariat:






