Verspätete Einreise
Neueingeschriebene Studierende, die aufgrund von Verzögerungen bei deutschen Botschaften im Heimatland keine oder sehr späte Termine für die Visumsvergabe erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten, auf diese schwierigen Umstände zu reagieren.
Grundsätzlich gilt: Die Verschiebung der Zulassung auf ein späteres Semester ist nicht möglich.
Je nach Studiengang ist die Aufnahme der Lehrveranstaltungen teilweise auch nach Vorlesungsbeginn noch möglich, weiter unten auf dieser Seite finden Sie konkrete Informationen, sortiert nach Studiengang. Sollte Ihr Studiengang nicht dabei sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an international.admission(at)fra-uas.. de
Option 1: Beurlaubung
Wenn Sie eingeschrieben bleiben und damit Ihren Studienplatz sichern möchten, können Sie in Ihrem FranCa-Portal für Studierende einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dadurch bleiben Sie eingeschrieben und Ihre Fachsemester werden für die Zeit der Beurlaubung nicht weitergezählt, d. h. Sie verlieren keine Studienzeiten.
Bitte wählen Sie als Grund für die Beurlaubung "sonstige Gründe" aus und beschreiben Sie im Textfeld kurz Ihre Situation. Eine Beurlaubung ist auch nach Semesterbeginn noch möglich. Nachdem Ihr Antrag auf Beurlaubung genehmigt wurde, können Sie zudem den gezahlten Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen. Bitte beantragen Sie die Erstattung auf der Webseite des AStA.
Bitte beachten Sie: Solange Sie beurlaubt sind, dürfen Sie keine Prüfungsleistungen ablegen. Die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags ist für die Rückmeldung zum Folgesemester zwingend notwendig. Beurlaubungen für nachfolgende Semester müssen jeweils nach der Rückmeldung erneut beantragt werden. Für Studierende besteht zudem die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung für die Gesamtdauer des Studiums. Dies gilt auch, wenn Sie beurlaubt sind. Sie müssen daher gegebenenfalls alle Beiträge zahlen, auch wenn Sie noch nicht nach Deutschland einreisen können. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Krankenversicherung, um Ihre Optionen zur besprechen.
Option 2: Rücktritt von der Immatrikulation
Wenn Sie das Studienplatzangebot doch nicht annehmen möchten, können Sie entweder Ihren Immatrikulationsantrag zurückziehen oder von der Immatrikulation zurücktreten.
Solange Sie noch nicht immatrikuliert sind, können Sie in Ihrem FranCa-Portal den Immatrikulationsantrag zurückziehen. Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben, wird dieser vollständig erstattet.
Wenn Sie bereits immatrikuliert wurden, können Sie von der Immatrikulation zurücktreten, in dem Sie bis spätestens Vorlesungsbeginn in Ihrem FranCa-Portal für Studierende einen Antrag auf Exmatrikulation stellen mit dem Grund "Rücktritt von Einschreibung/Rückmeldung". In diesem Fall wird der Semesterbeitrag abzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € erstattet. Ist Ihr Study Chip zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits produziert wurden, wird die Study Chip-Gebühr in Höhe von 10 € ebenfalls nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesem Fall für ein kommendes Semester erneut über uni assist bewerben müssen, wenn Sie Ihr Studium aufnehmen möchten! Die uni assist Gebühr wird nicht erstattet.
Informationen nach Studiengang
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich und es wird zur Beantragung eines Urlaubssemesters geraten. Hybriden oder online Lehrveranstaltungen werden nicht angeboten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin, Frau Brendlin:
Studiengangskoordination
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich und es wird zur Beantragung eines Urlaubssemesters geraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter, Herrn Prof. Hinz:
Erfolgt die Einreise drei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich und es wird zur Beantragung eines Urlaubssemesters geraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter, Herrn Prof. Bierwirth:
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich und es wird zur Beantragung eines Urlaubssemesters geraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Lehreinheitsreferentin der Informatik-Studiengänge, Frau Rühl:
Erfolgt die Einreise zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters oder später, ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich und es wird zur Beantragung eines Urlaubssemesters geraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Demirezen oder Kilb im Sekretariat: