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Prüfungsamt

Referentin für Prüfungsangelegenheiten Fb1

Magdalena SprandelReferentin für Prüfungsangelegenheiten am Fb1
Gebäude 1, Raum 416
Fax : +49 69 1533-2374

Sprechzeiten:
Dienstag: 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00-14:00 Uhr

Sekretariat Prüfungsamt Fb1

Sarah AmaadachouSekretariat Prüfungsamt Fb1
Gebäude 1, Raum 416
Fax : +49 69 1533-2727

Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Mo.,Di.,Do.,Fr. 10:00 bis 12:00 Uhr / 13:30 bis 14:15 Uhr, Mi. 13:00 bis 15:30 Uhr

Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
Mo.-Fr. 10:00 bis 12:00 Uhr

Leiter des Prüfungsamts

Prof. Dr.
Josef Becker
Leiter Prüfungsamt
Gebäude 1, Raum 416

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Stellvertretender Leiter des Prüfungsamtes

Prof. Dr.
Jonas Hahn
Professur für Immobilienmanagement
Gebäude BCN (City Gate), Raum 512

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Postanschrift

Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 1:
Architektur • Bauingenieurwesen • Geomatik
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
pruefungsamt-fb1(at)fb1.fra-uas.remove-this.de

Prüfungsverwaltung der Studiengänge

Die Ansprechpartnerinnen für die Studiengänge finden Sie unter Sekretariat:  stud-sekreteriat(at)fb1.fra-uas.remove-this.de

Gemäß § 5 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master ist der Prüfungsausschuss für die Durchführung der Prüfungsverfahren zuständig. Er achtet darauf, dass die Prüfungsordnung eingehalten und die Prüfungen im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden.

Insbesondere haben die Prüfungsausschüsse folgende Aufgaben:

  1. Bestimmung der Termine der Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen
  2. Bildung der Prüfungskommissionen, Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
  3. Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Modulen und Leistungen
  4. Anerkennung der in den Praxissemestern und/oder Praxisphasen erbrachten Praxismodule, soweit die Prüfungsordnungen nichts anderes vorsehen
  5. Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
  6. Zulassung zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen
  7. Entscheidung über Nachteilsausgleiche.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master bildet das Prüfungsamt die operative Infrastruktur für die Geschäftsprozesse des

Prüfungswesens, soweit diese den Fachbereich betreffen.

Es werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  1. Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung
  2. Vorbereiten der Zulassung zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen
  3. Verwaltung der Leistungsnachweise
  4. Vorbereiten der Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit und zum Kolloquium
  5. Ausfertigen aller Prüfungszeugnisse und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen Bescheinigungen
  6.  Bearbeiten des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden
  7. Erteilen aller erforderlichen Bescheide, Überwachen der Termine auf der Grundlage der Entscheidungen des Prüfungsausschusses.

Prüfungsausschuss
Wenden Sie sich direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Diesen finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs für Studierende. Gerne leitet das Prüfungsamt Ihre Anfrage entsprechend weiter.

Prüfungsamt
Das Prüfungsamt Fb1 erreichen Sie persönlich während der Sprechzeiten oder per E-Mail: pruefungsamt-fb1(at)fb1.fra-uas.remove-this.de

Anfragen von Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences sind ausschließlich über die E-Mail-Adresse der Hochschule an das Prüfungsamt zu richten. Um Ihre Anfragen bearbeiten zu können, benötigen wir ein Mindestmaß an Informationen:

  1. Matrikelnummer
  2. Vor- und Nachname
  3. Studiengang
  4. ggf. Titel/Prüfungsnummer des betroffenen Moduls
  5. ggf. Screenshot des Problems

Anfragen ohne oder unvollständige Angaben können leider nicht beantwortet werden.

Das Einreichen von Formularen kann per E-Mail, per Post, durch die persönliche Abgabe während der Sprechzeiten oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten des Prüfungsamts (Gebäude 1, Raum 416) erfolgen.

Bitte verzichten Sie auf persönliche Abgabe bei akuter Erkrankung vor Ort zum Schutz der Mitarbeitenden.

Die rechtsverbindliche Prüfungsan- und abmeldung erfolgt über das Studierendenportal FranCa. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit einen Quittungsdruck Ihrer An- oder Abmeldungen direkt im System zu erstellen, welcher Ihnen im Zweifelsfall als geeigneter Beleg für Ihre fristgerechte An- bzw. Abmeldung dient.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang die im Prüfungsplan gesetzten An- und Abmeldefristen. Den für Sie gültigen Prüfungsplan finden Sie jeweils auf der Website zu Ihrem Studiengang.

Sollte eine fristgerechte eigenständige systemseitige An- und Abmeldung nicht möglich sein, wenden Sie sich mit einem Antrag auf Anmeldung bzw.Abmeldung mit einer kurzen Beschreibung/Screenshot des Problems an das Prüfungsamt. Für die Anmeldung zu einer Prüfung in einem anderen Studiengang des Fb1verwenden Sie bitte diesen Antrag.

Für die Bachelor- und Masterarbeiten, das Interdisziplinäres Studium Generale sowie das Berufspraktische Semester gelten gesonderte Anmeldeverfahren.


 

Sollten Sie eine Anmeldefrist aus triftigem Grund (z.B. technischer Probleme) verpasst haben, können Sie eine nachträgliche Zulassung beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.

  1. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit Architektur
  2. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit Bau
  3. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit GeRe

Neben einer Begründung sind geeignete Belege beizufügen. Unvollständige Anträge werden als unbegründet abgelehnt.

Gemäß Prüfungsordnung besteht in einigen Studiengängen die Möglichkeit bestimmte Module in anderen Fb1-Studiengängen abzulegen. Hierfür müssen Sie eine Zulassung beim für das Lehrangebot zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.

  1. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit Architektur
  2. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit Bau
  3. Antrag an den Prüfungsausschuss Lehreinheit GeRe

Unvollständige Anträge werden als unbegründet abgelehnt.

Wichtig: Nach bestandener Prüfung muss ein Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss gestellt werden, um das Modul samt Bewertung abschließend in Ihre Leistungsübersicht zu überführen.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Abgabefrist nicht einhalten oder an einem Prüfungstermin (Klausur oder Mündliche Prüfung) nicht teilnehmen können, müssen Sie einen von Ihrem behandelnden Arzt vollständig ausgefülltes „Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit“ (PU) unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen (vgl. § 16 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master), der Prüfungsverwaltung vorgelegt werden. Ihre Abgabefrist wird angemessen verlängert oder ein Rücktritt verbucht.

Der Eingang der PU im Fall der Klausur oder mündlichen Prüfung wird nicht bestätigt. Sie müssen mit mindestens einer Woche Bearbeitungszeit nach Eingang rechnen. Die Anerkennung der PU können Sie dem Vermerk "RT" bzw. „AT“ in FranCA entnehmen. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen kommt das Prüfungsamt auf Sie zu.

Wichtig:

  1. Bitte verzichten Sie auf persönliche Abgabe bei akuter Erkrankung vor Ort zum Schutz der Mitarbeitenden.
  2. Verwenden Sie ausschließlich das o.g. Formular. Durch ärztliches Attest zur Arbeitsunfähigkeit ("AU", "gelber Schein") oder anderen Attesten, die den Anforderungen der Frankfurt UAS nicht genügen, können Sie Ihre Angaben nicht glaubhaft machen. Ihre Anträge und Erklärungen werden in diesen Fällen als unbegründet abgelehnt.
  3. Gleichzusetzen mit eigener Krankheit ist der Krankheitsfall des Kindes. Auch hier ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass und für welchen Zeitraum eine Betreuung benötigt wird/wurde.

Amtsärztliches Attest: Der Prüfungsausschuss kann Ihnen die Auflage erteilen, dass Erkrankungen durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen sind. Dieses erhalten Sie bei den zuständigen Gesundheitsämtern im Bereich „Gutachten und Untersuchungen“ im Privatauftrag. Die Gebühren sind durch Sie zu tragen.

Dem Gesundheitsamt müssen Sie die Aufforderung des Prüfungsausschusses und ggf. weitere Dokumente vorlegen.

Eine Übersicht der Gesundheitsämter in der Umgebung finden sie hier:

Linkliste der Gesundheitsämter des Rhein-Main Gebietes
Linkliste der bayerischen Gesundheitsämter
Linkliste der rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter

Der Eingang des ärztlichen Attestes wird nicht bestätigt. Sie müssen mit bis zu 4 Wochen Bearbeitungszeit nach Eingang rechnen. Die Anerkennung des ärztlichen Attestes können Sie dem Vermerk "RT"/ „AT“ in FranCA entnehmen. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen kommt das Prüfungsamt auf Sie zu.

Das Präsidium der Frankfurt University of Applied Sciences hat am 22.01.2024 die digitale Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen geregelt. Zur Umsetzung wurde die cloudbasierte digitale End-to-End-Prüfungs- und Bewertungsplattform WISEflow eingeführt. Die Prüfungsplattform steht allen Fachbereichen und Abteilungen zur Verfügung.

Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, machen Sie sich dringend im Vorfeld vor einer Abgabe mit der Abgabeplattform WISEflow vertraut. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Upload Ihrer schriftlichen Ausarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Abgabeplattform WISEflow schließt nach Ablauf der Abgabefrist um 23:59 Uhr systemseitig die Abgabemöglichkeit, sodass alle nach diesem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossenen Abgaben als verfristet zu werten sind (Note 5,0 /NA).

Einen ausführlichen und bebilderten Leitfaden zur Abgabeplattform WISEflow finden Sie in Confluence „WISEflow Knowledge Base“.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang den Leitfaden zur Abgabe von großen Dateien.

Sollten Ihnen ein Problem auffallen, wenden Sie sich mit genügend Vorlaufzeit an das Prüfungsamt (pruefungsamt-fb1(at)fb1.fra-uas.remove-this.de) oder an die WISEflow-Ansprechpartner (wiseflow@fra-uas.de) mit einer Beschreibung des Problems und ggf. einem Screenshot.

Abschlussarbeiten sind gemäß den Regularien des § 9 Abs. 5 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master anzumelden. Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Meldung zur Thesis –Abschlussarbeit und Kolloquium“ gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus und reichen dieses beim Prüfungsamt ein. Nach positiver Prüfung der Voraussetzungen erfolgt die Zulassung durch den Prüfungsausschuss, die Ausgabe der Aufgabenstellung sowie des Bearbeitungszeitraums und Abgabetermins.

Reichen Sie mit Ihrer Anmeldung auch das Formular „Einverständniserklärung zur Bachelor/Master-Arbeit“ ein. Gemäß Ihren Angaben kann Ihre Abschlussarbeit bei den Preisverleihungen berücksichtigt werden. 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang das Merkblatt zum Modul Bachelor-/Masterarbeit mit Kolloquium.

Hier finden Sie das aktuelle Angebot des „Interdisziplinären Studium Generale“.

Beachten Sie, dass Anträge auf nachträgliche Zulassung, Umbuchung, Schreibzeitverlängerungen etc. direkt schriftlich bei der Koordinationsstelle !SG über das Kundencenter zu stellen sind.

 

Ziel des Berufspraktischen Semesters (BPS) ist die praktische Ausbildung außerhalb der Hochschule und Praxisorientierung. Ein Schwerpunkt ist dabei die selbständige Arbeit an einem konkreten Projekt. Beachten Sie hierbei die abweichenden Fristen im jeweiligen Prüfungsplan.

Nähere Informationen erhalten Sie durch den BPS-Beauftragten.

Gleichwertige Leistungen, die Sie an anderen Hochschulen (auch im Ausland) oder berufliche Qualifikationen erbracht haben, können Sie sich für Ihren Studiengang anerkennen lassen.

Die Hochschule unterscheidet zwischen hochschulisch und außerhochschulisch erbrachten Lernergebnissen auf Grundlage der § 20 und § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master.

Der Antrag auf Anerkennung ist frühestens nach erfolgter Einschreibung stellen. Die Entscheidung über den Antrag kann ggf. bis zu 12 Wochen dauern.

Die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung trifft der jeweilige Prüfungsausschuss ggf. unter Mitwirkung der jeweiligen Modulverantwortlichen.

 

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule

Hochschulisch erbrachte Leistungen sind anerkennungsfähig, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen, die ersetzt werden sollen, kein wesentlicher Unterschied besteht. Referenzpunkt für die Beurteilung sind in den jeweiligen Modulhandbüchern beschrieben.

Der Anerkennungsantrag ist vollständig aufzufüllen und entsprechende Belege, wie z.B. Leistungsnachweis und Modulbeschreibungen beizufügen. Unvollständige Anträge werden als unbegründet abgelehnt.

 

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen eines anderen Studiengangs der Frankfurt UAS

Der Anerkennungsantrag ist vollständig aufzufüllen und nach Vorliegen der Bewertung einzureichen. Unvollständige Anträge werden als unbegründet abgelehnt.

 

Anrechnung außerhochschulisch erworbene Kenntnisse (AAEK-Verfahren)

Nachgewiesene Kompetenzen aus der beruflichen Aus-, und Weiterbildung sowie der beruflichen Praxis sind anzuerkennen, wenn die anzuerkennenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleich sind. Referenzpunkt für die Beurteilung sind in den jeweiligen Modulhandbüchern beschrieben. Bitte setzen Sie sich mit den auf dieser zentralen Website zu AAEK-Verfahren und den nachstehend bereitgestellten Informationen zum AAEK-Verfahren an der Frankfurt University auseinander.

Der Anrechnungsantrag ist vollständig aufzufüllen und entsprechende Belege, wie z.B. Leistungsnachweis, Lernergebnisse des Moduls und ggf. einen tabellarischen Lebenslauf beizufügen. Unvollständige Anträge werden als unbegründet abgelehnt.

Zum Ausgleich von vorliegenden dauerhaften oder chronischen Beeinträchtigungen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, und die sich nachteilig auf die Leistungserstellung in Prüfungen auswirken, können Studierende einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs  stellen.
Das ärztliche Zeugnis (nicht älter als ein Jahr) ist nur dann als hinreichender Nachweis geeignet, wenn neben dem Nachweis der länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung, dargestellt ist, wo und in welcher Weise sich die Durchführung der Prüfungen infolge der Beeinträchtigung erschwert und sich dadurch Benachteiligungen gegenüber Mitstudierenden ergeben. Nur konkrete Teilhabe-Defizite können kompensiert werden.

Hierbei ist eine Gegenüberstellung der konkreten Beeinträchtigung und begründeten Notwendigkeit sowie der Maßnahme zum Nachteilsausgleich (ggf. differenziert nach Prüfungsformen) notwendig.

Wichtig:

  1. Der Fb1 schließt sich den Angaben des Deutschen Studierendenwerks hinsichtlich geeigneter Nachweise an.
  2. Reichen Sie Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs frühzeitig beim jeweiligen Prüfungsausschuss ein, sodass z.B. noch genügen Zeit für die Umsetzung dessen verbleibt. Kurzfristig eingereichte Nachteilsausgleiche können ggf. aus diesem Grund nicht mehr berücksichtigt werden.


Beratung rund um den Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beratungsstelle "Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen an der Frankfurt UAS“.

Um Schwangere und Mütter zu schützen, wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) novelliert und gilt seit 01. Januar 2018 auch für schwangere und stillende Studentinnen im ersten Jahr nach der Geburt. Für allgemeine Informationen und eine vertrauliche Beratung wenden Sie sich gerne an das Familienbüros.

In dieser Zeit gilt ein relatives Prüfungs- und Teilnahmeverbot: Studentinnen sind in dieser Zeit von Prüfungen und Veranstaltungen ausgeschlossen. Sie können dieses Verbot jedoch für einen beliebigen Zeitraum innerhalb dieser Frist umgehen, indem Sie sich schriftlich gegenüber der Hochschule zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen bereiterklären. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Schutzrechte ist die Meldung der Schwangerschaft gegenüber der Hochschule (Gefährdungsbeurteilung). Bitte nehmen Sie mit dem Arbeitsschutz per E-Mail arbeitsschutz@fra-uas.de auf.

Anzeige einer Schwangerschaft oder Stillzeit gemäß § 15 Mutterschutzgesetz

Erklärung zur freiwilligen Absolvierung einer Prüfungsleistung während des Mutterschutzes

Diese Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenden Sie sich hier per E-Mail an das Prüfungsamt.

Folgende standardisierte Bescheinigungen können sich Studierende direkt über das FranCa-Portal selbst generieren:

  1. Studienbescheinigungen des laufenden Semesters
  2. BAföG-Bescheinigungen
  3. Leistungsnachweisen
  4. Studienverlaufsbescheinigungen

Das Prüfungsamt stellt Ihnen bei Bedarf gerne weitere Bescheinigungen für unterschiedliche Zwecke aus.

Von Amts wegen fertigt das Prüfungsamt nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung Ihre Abschlussdokumente aus. Hierbei handelt es sich um

  1. Urkunde
  2. Zeugnis
  3. Transcript of Records
  4. Diploma Supplement
  5. Ggf. Notenverteilskala

Bitten rechnen Sie hier eine Bearbeitungszeit von i.d.R. vier Wochen ein.

 

Sollten Sie im Verlauf Ihres Studiums Zusatzmodule abgelegt haben, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Bescheinigung über Zusatzmodule an das Prüfungsamt.

Sobald die Abschlussdokumente vollständig vorliegen, werden Sie durch das Prüfungsamt informiert. Der Empfang der Abschlussdokumente ist zu quittieren.

Ihre Abschlussdokumente werden anhand der in HIS hinterlegten Stammdaten erstellt. Überprüfen Sie daher Ihre hinterlegten Personendaten insbesondere die vollständige und korrekte Schreibweise Ihres Namens (inkl. entsprechender Umlaute wie á, é, etc.). Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich direkt an das Studienbüro.

Die Korrektur von bereits ausgestellten Abschlussdokumenten nimmt einige Zeit in Anspruch, sodass Ihnen durch Fehler in den Stammdaten Nachteile entstehen können.

Students of the Urban Agglomerations Master program can find information regarding their studies on our website. Among other things you can find the timetable, module handbook as well as further links to student services here.

If you have any questions, please contact the programme director directly.

 

All about the final thesis

Your final thesis must be registered in accordance with the regulations of § 9 Abs. 5 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master. To do this, please complete the form ‘Registration form for the Master's thesis’ together with your supervisor (if necessary with the application form for appointment as external co-supervisor for the module ‘Master Thesis with Colloquium’) and submit it to the Examinations Office.

Once the requirements have been checked and approved, the examination board will issue the assignment, the processing period and the deadline for submission.

If you are unable to meet your submission deadline for health reasons, you must submit a medical certificate completed by your attending doctor to the examination administration without delay, in any case within three working days (see § 16 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master). Your submission deadline will be extended accordingly or a cancellation will be recorded.

The final thesis is submitted digitally via the examination and assessment tool WISEflow. It is mandatory to use WISEflow to carry out the submission, assessment and archiving of written bachelor's/master's theses and all submissions (e.g. plans, drawings, photos of models) required as part of a final thesis.

A detailed and illustrated guide to the WISEflow submission platform can be found in Confluence ‘WISEflow Knowledge Base’.

In this context, please note the guidelines for submitting large files.

 

Graduation documents and personal data

The Examinations Office will issue your graduation documents after you have completed your last examination. These graduation documents are

1. certificate

2. transcript of records (english)

3. transcript of records (german)

4. diploma supplement

Your graduation documents are created based on the master data stored in HIS. Therefore, please check your personal data, in particular the complete and correct spelling of your name (including appropriate special characters like á, é, etc.). In case of discrepancies, contact the Student‘s Office directly.

Correcting already issued graduation documents takes some time, so you may suffer disadvantages due to errors in your personal data.

 

 

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