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Anrechnungsverfahren

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Verfahren)

Was ist das AAEK-Verfahren?

Das AAEK-Verfahren (Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen) soll die Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie im Sinne des Lebenslangen Lernens erworben haben, auf ihre Gleichwertigkeit mit den Lernergebnissen von Modulen des Studiengangs hin bewerten. Hierzu zählen neben Kompetenzen, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit ableiten, auch solche, die zum Beispiel durch familiäres oder ehrenamtliches Engagement entwickelt werden konnten.

Wird ein AAEK-Verfahren positiv durchlaufen, werden Ihnen die entsprechende Modulprüfung sowie die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erlassen. So verringert sich der studentische Workload (Arbeitsaufwand). Eine Einsparung ganzer Semester wird durch AAEK nicht zwingend erreicht.
Eine Note wird auf das/die anerkannte/n Modul/e in der Regel nicht vergeben. Das/die Modul/e geht/gehen deshalb auch nicht in die Bildung der Gesamtnote ein.
 

Kommt für mich ein AAEK-Verfahren in Frage?

Ob in Ihrem Fall eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (AAEK) möglich ist, können zunächst nur Sie überprüfen. Sehen Sie sich die ersten Seiten des Modulhandbuchs Ihres Studiengangs, insbesondere die tabellarische Modulübersicht an: Modulhandbücher der Fb4-Studiengänge.

Gehen Sie zunächst anhand der Modultitel vor. Erscheint Ihnen die Thematik vertraut? Könnten dahinter Ihnen bekannte Inhalte liegen? Lesen Sie daraufhin die gesamte Modulbeschreibung des Moduls im Modulhandbuch.

Verfügen Sie bereits über die in den Modul- und Unitbeschreibungen genannten Lernergebnisse und Kompetenzen? Kennen Sie die dort beschriebenen Inhalte und haben diese in einem ähnlichen Fachkontext bereits erworben? Ist der angegebene Workload mit der zeitlichen Intensität vergleichbar, in der Sie Ihre Kompetenzen darin erworben haben?

Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass Sie sich intensiver mit dem AAEK-Verfahren auseinandersetzen sollten!

Bitte setzen Sie sich mit den auf dieser zentralen Website zu AAEK-Verfahren und den nachstehend bereitgestellten Informationen zum AAEK-Verfahren an der Frankfurt University auseinander.
 

Wie geht es weiter?

Nachdem Sie sich hier über das AAEK-Verfahren informiert haben, nutzen Sie bitte eine persönliche Beratung. Setzen Sie erst daraufhin in einem Kompetenzportfolio die Lernergebnisse des Moduls mit Ihren individuellen Lernergebnissen in eine Relation.

Reflektieren Sie anhand der im Modulhandbuch angegebenen Inhalte und Kompetenzen Ihre eigenen, bereits außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, und stellen Sie beide in einer Tabelle gegenüber. In der linken Spalte kopieren Sie die Lernergebnisse und Kompetenzen des Moduls ein, rechts gegenüber beschreiben Sie Ihre eigenen, dazu passenden Kompetenzen. Beziehen Sie sich dabei auch auf die angegebenen Inhalte des Moduls.

Wie Sie Ihr Kompetenzportfolio erstellen und welche Besonderheiten Sie dabei berücksichtigen sollten, zeigt Ihnen der „Leitfaden zur Erstellung eines Kompetenzportfolios". Diese Broschüre kann ich Ihnen auch gerne auf Papier aushändigen.

 

Welche Dokumente muss ich bei der Antragstellung für das AAEK-Verfahren vorlegen?

  • Ihren ausgefüllten AAEK-Antrag,
  • Ihr Kompetenzportfolio - bitte erstellten Sie eine eigene elektronischen Tabelle im Querformat und übernehmen Sie die Vorgaben des AAEK-Antrags,
  • Eine gültige Studienbescheinigung, auf welcher die Matrikelnummer vermerkt ist (Hinweis: Nicht alle Studienbescheinigungen beinhalten die Matrikelnummer),
  • Einen tabellarischen Lebenslauf,
  • Schriftliche und überprüfbare Nachweise, die Ihre Lernergebnisse belegen. Bitte legen Sie beglaubigte Fotokopien vor.
    Analog dazu ist es möglich, Fotokopien vorzulegen und die Originale für eine Überprüfung mitzubringen:
    • Arbeitszeugnisse, Beurteilungsbögen, Weiterbildungszertifikate, Publikationen, Arbeitsproben, ggf. Abschlusszeugnisse etc..
       

    Verfahrensbeschreibung und Antragsformular

    Ausfüllhilfe zum Antragsformular

    Häufig gestellte Fragen zum AAEK-Verfahren

    Leitfaden zur Erstellung eines Kompetenzportfolios

     

Pauschale Anrechnungsverfahren für den Studiengang Soziale Arbeit (B.A.)

AnKE ist ein zukunftsweisendes Verfahren, das staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ermöglicht, in der Ausbildung erworbene Kompetenzen auf das Bachelorstudium Soziale Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences anrechnen zu lassen. Hierbei können bis zu 30 Credit Points angerechnet werden, wodurch der Weg zu einem akademischen Abschluss erleichtert wird. Im Rahmen des AnKE-Verfahrens gibt es zwei Anrechnungsmöglichkeiten: die pauschale und die individuelle.

Nach dem Abschluss des Bachelor Soziale Arbeit steht den Erzieherinnen und Erziehern der Weg in alle Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit offen. Überdies können die Absolventinnen und Absolventen ein Masterstudium anschließen und damit die Promotionsberechtigung erlangen.

Weitere Informationen zum AnKE-Anrechnungsverfahren.

Anrechnung der Weiterbildung „Ein guter Start ins Leben - Bildungsorientierte Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren“ 

Derzeit gibt es im Bachelor Soziale Arbeit ein Anrechnungsverfahren für folgende Weiterbildung: „Ein guter Start ins Leben – Bildungsorientierte Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren“.

Durch das pauschale Anrechnungsverfahren können sich Absolventinnen und Absolventen dieser Weiterbildung 10 Credit Points auf das Bachelor Studium Soziale Arbeit anrechnen lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Abschluss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Studiums an der Frankfurt UAS erworben wurde.

Welches Modul kann angerechnet werden?

Modul 16: Diversität, Diskriminierung und Inklusion in der Sozialen Arbeit II: Methoden

Gehöre ich zur Zielgruppe für das pauschale Anrechnungsverfahren?

Voraussetzungen zur Antragstellung auf pauschale Anrechnung sind, dass:

  • Sie im Studiengang Soziale Arbeit (BASA) eingeschrieben sind
  • Sie die Weiterbildung „Ein guter Start ins Leben - Bildungsorientierte Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren“ an der Frankfurt UAS erfolgreich abgeschlossen haben
  • der Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt   

Welche Dokumente muss ich bei der Antragstellung vorlegen?

Zur pauschalen Anrechnung muss das AAEK-Antragsformular für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen an die Referentin für außerhochschulische Kompetenzen am Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit, Simone Strecker, eingereicht werden:

  •          Studienbescheinigung mit Matrikelnummer
  •          Eine beglaubigte Fotokopie des Weiterbildungszeugnisses
  •          Übersicht der bestandenen Modulprüfungen

Als Erzieherin/Erzieher erhalten Sie an der Frankfurt University of Applied Sciences 30 Credit Points (= 1 Semester) auf das Studium angerechnet (Nähere Informationen finden Sie beim „AnKE-Verfahren“). Mit dieser Weiterbildung können Sie Ihr Studium um weitere 10 Credit Points verkürzen.

Kontakt

Simone StreckerReferentin für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Gebäude 2, Raum 413

Offene Sprechstunden während der Vorlesungszeit
Montag: 13:30-14:30 Uhr
Dienstag: 10:00-11:00 Uhr
Keine Sprechstunde zwischen dem 29. April - 10. Mai 2024.

Weitere Termine gerne nach Vereinbarung. Schlagen Sie mir Zeiten vor, zu denen Sie sowieso an der Hochschule sind!
Kernarbeitszeit: Montag - Donnerstag von 10:00-15:00 Uhr

Hinweise
Kurzfristige Ausfälle werden über das Schwarze Brett des Fb4 bekannt gegeben.

Sprechstunden außerhalb der Vorlesungszeit
Termine gerne nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.

 

 

Simone StreckerID: 2124
letzte Änderung: 29.02.2024