Der Hochschulrat
Aufgaben und Funktionen eines zentralen Gremiums
Der Hochschulrat hat gemäß § 48 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG) die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die von Seiten der beruflichen Praxis an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern.
Er gibt zudem Empfehlungen zur Studiengangsplanung, zur Durchführung von Evaluierungsverfahren und dem Abschluss von Zielvereinbarungen und hat ein Auge auf die Gestaltung aufgabengerechter und effizienter Verwaltungsstrukturen, die Mittelverwendung und den Wissens- und Technologietransfer.
Die Entwicklungsplanung der Hochschule, der Wahlvorschlag des Präsidenten für die Wahl weiterer Mitglieder des Präsidiums, der Wahlvorschlag für den Präsidenten/die Präsidentin an den Senat sowie die Namensgebung für die Hochschule bedürfen der Zustimmung des Hochschulrates.
Überdies nimmt er Stellung zum Entwurf der Grundordnung, zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten, zum Budgetplan, zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche.
Der Hochschulrat beteiligt sich an der Verwaltung des Eigenvermögens der Hochschule, an Berufungsverfahren und wirkt an der Bestellung der Präsidiumsmitglieder mit.
Dem Hochschulrat der Frankfurt University of Applied Sciences gehören bis zu zehn Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, berufliche Praxis und Wissenschaft an; aktuell hat das Gremium zehn Mitglieder. Hinzu kommt ein Vertreter des Ministeriums, der mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.
Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird von Präsidium und Ministerium vorgeschlagen bzw. benannt; alle Mitglieder des Hochschulrates werden vom Ministerium im Regelfall für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt.
Sitzungen des Hochschulrates finden ca. viermal jährlich statt; sie sind nicht öffentlich; lediglich die Mitglieder des Präsidiums nehmen daran teil.