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Digitales Werkstattgespräch „Art und Ausmaß der Entschädigung nach Art. 15 GG“

Thesen zur Diskussion um die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von Prof. Dr. Fabian Thiel und Dr. Franziska Drohsel, LL.M.

Der Grundgesetz-Artikel 15 ist seit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in der politischen und juristischen Diskussion. Dabei ist zu beobachten, dass die Frage der Entschädigung bzw. Kompensation bisher juristisch, bodenökonomisch und wertermittlungstechnisch nur wenig bearbeitet wurde. In einem digitalen Werkstattgespräch am 9. April 2021 nimmt sich das Frankfurter Forschungsinstitut für Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik (FFin) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) diesen Fragen an.
Teilnehmen werden der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Brun-Otto Bryde (Universität Gießen), Prof. Dr. Florian Rödl, M.A. (FU Berlin), Sebastian Schneider von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sowie Dipl.-Ing. Jürgen Burneleit (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Berlin).

Die Teilnahme ist kostenfrei, den Zugangslink erhält man nach der Anmeldung. Diese ist auch kurzfristig bis zum Beginn der Veranstaltung möglich unter: http://www.frankfurt-university.de/grundundboden

Prof. Dr. Fabian Thiel, Professor für Immobilienbewertung an der Frankfurt UAS, und die Juristin Dr. Franziska Drohsel, LL.M., führen in die Themenbereiche ein und moderieren die Diskussion. Sie haben anlässlich des Werkstattgesprächs ein Thesenpapier verfasst, das am 9. April auch auf der Homepage des Instituts veröffentlicht wird. Darin heißt es: „Es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine eingeübte Rechtspraxis bzw. Wertermittlungspraxis, so dass es sowohl hinsichtlich der Art als auch des Ausmaßes der Entschädigung im Rahmen des Art. 15 GG erheblichen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gibt.“ Angesichts dessen plädieren Thiel und Drohsel dafür, in den wissenschaftlichen Diskurs einzutreten: Wie können eigene Maßstäbe für eine Vergesellschaftungsentschädigung entwickelt werden? Wie kann die Höhe bemessen und eine plausible Berechnung durchgeführt werden? Sie unterbreiten in ihrer Ausarbeitung Beispiele. Thiel und Drohsel halten fest: „Ein pauschaler Verweis auf eine ,Verkehrswertentschädigung‘ ist eine unzulässige, systemwidrige Vereinfachung, die weder in der Sache gerechtfertigt noch verfassungsrechtlich gefordert ist.“

Prof. Dr. Fabian Thiel: „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir an unserem Forschungsinstitut die wissenschaftliche Diskussion über ein politisch brisantes Thema und ein in der Fachliteratur bisher wenig bearbeitetes Gebiet der Entschädigung im Rahmen von Art. 15 GG führen können und Impulse aus der Politik, der Praxis und der Wissenschaft erwarten dürfen. Sowohl eine Debatte über Art und Ausmaß der Entschädigung, aber auch über das ,Wie‘ einer eigenständigen Bewertung nach Art. 15 GG halte ich für erforderlich. Dabei sollten verschiedene bewertungsrelevante Parameter und Einflussgrößen für den Boden und die aufstehenden Gebäude Berücksichtigung finden.“

Dr. Franziska Drohsel, LL.M.: „Das Spezifikum an Art. 15 GG ist gerade, dass ein Wirtschaftsbereich dem Markt entzogen wird. Es ist nur folgerichtig, dass die Entschädigung dann nicht nach Marktprinzipien erfolgt und der Verkehrswert nicht als die relevante Bezugsgröße fungiert. Wir halten eine breite Diskussion über das ,Wie‘ und somit eigene Entschädigungsmaßstäbe nach Art. 15 GG für dringend erforderlich.“

Termin

Freitag, der 9. April 2021, 14:00 bis 17:00 Uhr

Ort

Online via Zoom, Anmeldelink: http://www.frankfurt-university.de/grundundboden

Kontakt

Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 1: Architektur • Bauingenieurwesen • Geomatik
Prof. Dr. habil. Fabian Thiel
Tel.: +49 69 1533-2788
fabian.thiel(at)fb1.fra-uas.remove-this.de

Informationen zum Frankfurter Forschungsinstitut für Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik (FFin) unter: www.frankfurt-university.de/ffin
Informationen zum Fachbereich 1 unter: www.frankfurt-university.de/fb1

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