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Gut versichert

Krankenversicherung

Krankenversicherungspflicht besteht für alle Studierenden bis 30 Jahre. Bis zum Alter von 25 Jahren sind Sie bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert (Verlängerung durch Wehr- und Zivildienst, FSJ oder FÖJ), solange Sie nicht eine bestimmte Wochenarbeitszeit oder ein monatliches Einkommen überschreiten. Nach Erreichung Ihres 26-sten Lebensjahres sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu versichern. Die Regelungen sind nicht ganz unkompliziert, drum sollten Sie sich unbedingt von der Krankenkasse beraten lassen.

Unfallversicherung

Bei Unfällen, die auf dem Gelände der Frankfurt University of Applied Sciences, auf dem Weg dorthin oder zurück passieren, sind Studierende über die Hochschule versichert. Nicht versichert sind private Veranstaltungen auf dem Gelände der Hochschule, so zum Beispiel Partys oder Freizeitaktivitäten.

Webteam Fachbereich 3ID: 8079
letzte Änderung: 17.04.2020