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Who is who? What is what?

Institutionen, Einrichtungen und Gremien

Career Center – Praxisreferat

Studierende der Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft mit Doppelabschluss, International Business Administration, Public und Non-Profit Management und Wirtschaftsrecht sind dazu verpflichtet, im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum zu absolvieren. Hierzu werden sicher einige Fragen aufkommen: Wie läuft das Praktikum ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Unternehmen bieten Plätze für ein Pflichtpraktikum an? Wann kann das Praktikum starten? Gibt es die Möglichkeit, das Praktikum im Ausland zu machen? Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Ausführliche Informationen und eine intensive Beratung erhalten Sie im Career Center von Marcela Jednat und Hella Findeklee.

Dekanat

Das Dekanat wird vom Fachbereichsrat für drei Jahre gewählt und setzt sich aus drei Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Wirtschaft und Recht zusammen. Es führt die Geschäfte des Fachbereichs, indem es den Lehr-, Forschungs- und Weiterbildungsbetrieb organisiert und den Fachbereich nach innen und außen vertritt. Das aktuelle Dekanat besteht aus dem Dekan: Prof. Dr. Dietmar Franzen, der Prodekanin: Prof. Dr. Veronika Kneip und dem Studiendekan: Prof. Dr. Andreas Lueg-Arndt.

Fachbereichsrat (FbR)

Hier wird „Politik gemacht“, d.h. über die Belange des Fachbereichs diskutiert und entschieden. Zu den Aufgaben des FbR gehören u.a. Änderungen der Prüfungsordnungen (PO), die Errichtung oder Änderung von Studiengängen oder die Verteilung von Geldern. Die monatlichen Sitzungen des FbR sind öffentlich und bieten eine gute Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen des Fachbereichs zu informieren und Einblick in die internen Abläufe zu bekommen.

Fachschaft (FS) & Fachschaftsrat (FSR)

Eine „Fachschaft“ besteht aus allen Studierenden des Fachbereichs Wirtschaft und Recht. Der „Fachschaftsrat“ (FSR) ist das, was zwar gerne kurz „Fachschaft“ genannt wird, tatsächlich aber die gewählte Interessenvertretung der Studierenden des Fachbereichs 3 darstellt. Diese Aufgabe wird von den Studierenden ehrenamtlich wahrgenommen. Separat gewählte Mitglieder aus der Fachschaft sind außerdem in fachbereichsinternen Gremien (z.B. Fachbereichsrat (FbR)), den Ausschüssen und Kommissionen des Fachbereiches) oder in hochschulweiten Gremien (z.B. dem Studierendenparlament (StuPa) und dem Senat) aktiv. Darüber hinaus organisiert der FSR gemeinsam mit dem Mentoring-Team auch Teile der Erstsemestereinführung und ist für studentische Veranstaltungen zuständig.

Lehrende – Definition

Professorinnen und Professoren sind hauptberuflich mit der Lehre beauftragt. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften haben sämtliche Professorinnen und Professoren nicht nur eine akademische Ausbildung, sondern auch langjährige praktische Berufserfahrung.

Es gibt auch hauptamtlich Lehrende, die keine Professorinnen oder Professoren sind: Fremdsprachendozentinnen und -dozenten oder Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben handelt es sich um Personen mit Lehrdeputat, die häufig neben dieser Tätigkeit an ihrer Dissertation arbeiten. Lehrbeauftragte lehren meist neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Sie schließen mit der Hochschule sogenannte Lehraufträge ab. Sie bringen neben ihrer akademischen Ausbildung aktuelle praktische Erfahrungen in die Lehre ein.

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist der Dreh- und Angelpunkt (fast) aller studentischen Belange, denn es ist beinahe zu allen Themen rund um die Prüfungs- und Studienleistungen für Sie da. Nachstehend seien einige Beispiele, die zum Serviceportfolio des Prüfungsamts gehören, genannt: Formalitäten wie Anmeldung und Zulassung zu bestimmten Prüfungen (z.B. Abschlussarbeiten), Einsichtnahme in die Prüfungsakten, Anträge an die Prüfungsausschüsse (z.B. Nachteilsausgleich), Erstellung von Zeugnissen, Zertifikaten und Bescheinigungen, Annahme von Hausarbeiten oder Präsentationen, Beratung in Prüfungsangelegenheiten, usw. Leiter des Prüfungsamts ist Prof. Dr. Andreas Lueg-Arndt.

Andere organisatorische Angelegenheiten, z.B. die Anmeldung zu den Prüfungen, die Erstellung von Leistungsnachweisen (auch für BAfÖG-Anträge) usw., können Sie bei uns ganz bequem über das HIS-Portal erledigen.

Studiengangsprecher/-innen & „Runde Tische“

Was passiert, wenn es im Rahmen der Studiengänge organisatorische Probleme, inhaltliche Unklarheiten gibt – oder aber Sie sehen Verbesserungsmöglichkeiten? Damit die verantwortlichen Personen (Studienreformbeauftragte und Dekanat) entsprechend reagieren können, müssen sie über Lob und Kritik erst einmal im Bilde sein. Ins „Bild gesetzt“ werden sie von Ihrem (!) Studiengangsprecher oder Ihrer Studiengangsprecherin, die Sie in den kommenden Wochen wählen werden!  Über die Studiengangsprecherinnen und -sprecher hinaus haben interessierte Studierende einmal pro Jahr die Gelegenheit, sich am sogenannten „Runden Tisch“ offen mit den Lehrenden auszutauschen und über Anregungen und Herausforderungen zu diskutieren.  Zum „Runden Tisch“ wird über das „Schwarze Brett“ des Fachbereichs eingeladen.

Studienreformbeauftragte (Verantwortliche für die jeweiligen Studiengänge)

Für die fachlichen und inhaltlichen Belange der Studiengänge sind unsere Studienreformbeauftragte zuständig.  

Webteam Fachbereich 3ID: 8048
letzte Änderung: 12.04.2024