Exmatrikulation
Sie können die Exmatrikulation im FranCa-Portal für Studierende online beantragen.
Mögliche Gründe für eine Exmatrikulation:
- Rücktritt von der Einschreibung/ Rückmeldung (nur bis Vorlesungsbeginn)
- Unterbrechung/ Abbruch des Studiums
- Hochschulwechsel vor der Rückmeldung
- Hochschulwechsel nach Vorlesungsbeginn (spätestens bis zum 30.04. zum Sommersemester/ 31.10. zum Wintersemester)
- Sonstige Gründe
Die Exmatrikulation wird standardmäßig zum Ende eines laufenden Semesters (für das Sommersemester zum 30.09/ für das Wintersemester zum 31.03) ausgesprochen. Der Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters.
Eine Exmatrikulation zum Stichtag ist auch möglich. Bitte beachten Sie, dass der Studierendenstatus zum Stichtag erlischt, und dies finanzielle sowie versicherungstechnische Auswirkungen hat (z. B. Krankenversicherung, BAföG, Kindergeld).
Exmatrikulation durch die Hochschule
In begründeten Fällen erfolgt die Beendigung des Studiums nicht durch den Studierenden selbst, sondern durch die Entscheidung der Hochschule.
Mögliche Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen sind:
- Ausstehende Gebühren nach Ablauf der Rückmeldefrist
- Zahlungsverzug der Beiträge der Krankenkasse
- Fehlender Nachweis über den Versicherungsstatus
- Verlust des Prüfungsanspruches
Möchten Sie Ihr Studium abschließen, so müssen alle Leistungen (Thesis sowie Kolloquium) zum Ende des jeweiligen Semesters (30.09. für das Sommersemester/31.03. für das Wintersemester) abgeschlossen sein. Sobald eine Leistung in das Folgesemester fällt, ist eine Rückmeldung zwingend erforderlich.
Sind alle Leistungen erbracht und es fehlt lediglich der Eintrag der Leistung im System, melden Sie sich nicht zurück. Ansonsten wird der Verwaltungskostenbeitrag von 50 € einbehalten. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Erstattung über das FranCa-Portal stellen. Nach Ende des Semesters verwenden Sie bitte diesen Antrag auf Erstattung.
Die Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt zum Ende des jeweiligen Semesters mit dem Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie behalten den Studierendenstatus bis zum Ende des Semesters. Sollte sich nach Ende der Rückmeldefrist herausstellen, dass Sie eine oder mehrere Ihrer Prüfungen nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro. Sie erhalten dann die Möglichkeit, sich noch verspätet und ohne Säumnisgebühr zurückzumelden (selbst dann, wenn das neue Semester schon begonnen hat).
Weiterführende Informationen:
Wenn Sie von der Einschreibung/ Rückmeldung zurücktreten möchten, ist ein Rücktritt bis Vorlesungsbeginn möglich. Der Antrag muss online in Ihrem FranCa Portal für Studierende gestellt werden. Bei einem Rücktritt innerhalb der Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben und sind für das Folgesemester nicht rückgemeldet. Die Erstattung des Semesterbeitrag muss im FranCa-Portal beantragt werden.
Weiterführende Informationen:
Die Rückerstattung des Semesterbeitrags ist als Student*in der Frankfurt UAS online im FranCa-Portal zu stellen. Bewerber*innen, die nicht eingeschrieben sind und daher keinen Zugang zum FranCa-Portal für Studierende haben, verwenden bitte den Antrag auf Rückerstattung als PDF-Datei. Schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an das Studienbüro.
Weiterführende Informationen:
