Semesterbeiträge
Zur Fortsetzung des Studiums (im gleichen Studiengang) müssen Sie sich fristgerecht durch Zahlung des Semesterbeitrages rückmelden. Zur Wahrung der Frist muss der Geldeingang bis zum 1. März für ein Sommersemester bzw. 1. September für ein Wintersemester an der Hochschule erfolgt sein. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich diese Frist nach § 31 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht bis zum nächsten Werktag.
Der Semesterbeitrag beinhaltet die Sozialbeiträge zum Studentenwerk, zur verfassten Studierendenschaft – den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), Versicherungsbeiträge, den Preis für das Semesterticket und den Verwaltungskostenbeitrag. Der Semesterbeitrag verändert sich jedes Semester, bitte gehen Sie sicher, dass Sie den richtigen Betrag überweisen!
Einzelheiten erfahren Sie in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 06.01.2014.
Die Beitragsordnung des Studentenwerks Frankfurt können Sie auf deren Seite einsehen.
Anschrift Studienbüro
Frankfurt University of Applied Sciences
Studienbüro
Gebäude 1, Raum 23 bis 26
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1533-3666
studienbuero(at)fra-uas. de
Aktuelle Beiträge
Rückmeldung zum Sommersemester 2023
Studierende überweisen für die Rückmeldung:
€ 386,47
Neueinschreiber:innen überweisen für die Einschreibung € 396,47.
Semesterbeitrag Sommersemester 2023
386,47 Euro | Summe Semesterbeitrag |
233,59 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) * |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
86,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt (Studierendenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Die Rückmeldung zum Sommersemester ist möglich!
Die Rückmeldefrist endet am 01. März 2023.
Säumnisgebühr
Eine verspätete Rückmeldung ist nur mit Säumnisgebühr bis 31.03.2023 möglich! Die Säumnisgebühr beträgt 30,00 Euro. Ihre Zahlung in Höhe von insgesamt 416,47 Euro muss in diesem Fall bis spätestens 31.03.2023 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt die Exmatrikulation aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung!
STUDY-CHIP
Für den elektronischen Studierendenausweis Study Chip erheben wir bei Neu- und Ersteinschreibungen einen Auslagenersatz von 10,00 Euro.
Das gilt auch, wenn der Study Chip aufgrund eines Defekts, z.B. das Semesterticket lässt sich nicht mehr aufdrucken, neu erstellt werden muss.
Bei Verlust muss laut Verwaltungskostenordnung (§1 VwKostO-MWK) für eine Zweitausfertigung eine Pauschale von 35,00 Euro erhoben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Studienbüro Kundencenter.
Bankverbindung
Empfänger | Frankfurt University of Applied Sciences |
Bank |
Frankfurter Sparkasse Neue Mainzer Str. 47 – 53 60311 Frankfurt am Main |
IBAN | DE81 5005 0201 0200 0164 66 |
SWIFT-BIC | HELADEF 1822 |
Kto | 200016466 |
BLZ | 50050201 |
Institut | Frankfurter Sparkasse 1822 |
Betrag in Euro | 386,47 für Rückmeldungen / 396,47 für Erst- und Neueinschreibungen* |
VerwZweck | Ihre Matrikelnummer, Ihr Name und Vorname |
*bei kostenpflichtigen Studiengängen gelten die jeweiligen Entgeltordnungen |
Von dem Semesterbeitrag abweichende Studiengänge*
Die Zahlungen des Semesterentgeltes und des Semesterbeitrages erfolgen getrennt.
Dies bedeutet für Sie, dass die Überweisung des Semesterentgelts für Weiterbildungsstudiengänge und des Semesterbeitrags in separaten Vorgängen zu tätigen sind. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie eine separate Rechnung über die Höhe des Semesterentgeltes erhalten. Die Rechnung dient Ihnen als Nachweis für Ihren Arbeitgeber, Ihre Förderorganisation, Behörde und/oder das Finanzamt.
- Für Studierende des weiterbildenden Masters Aviation and Tourism Management, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert worden sind, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 19.900 Euro. Eine Ratenzahlung in 2 oder 4 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben wurden, entnehmen das in ihrem Fall zu zahlende Entgelt der für sie gültigen Entgeltordung. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
Bitte überweisen Sie das Entgelt sowie den Semesterbeitrag in getrennten Vorgängen. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte ggf. der Entgeltordnung.
- Für Studierende des weiterbildenden Masters Beratung in der Arbeitswelt - Coaching, Mediation, Supervision und Organisationsberatung, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert worden sind, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 12.900 Euro. Eine Ratenzahlung in 3 oder 6 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben wurden, entnehmen das in ihrem Fall zu zahlende Entgelt der für sie gültigen Entgeltordnung. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
Bitte überweisen Sie das Entgelt sowie den Semesterbeitrag in getrennten Vorgängen. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte ggf. der Entgeltordnung.
- Für Studierende des weiterbildenden Masters Entrepreneurship & Business Development, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert worden sind, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 10.150 Euro. Eine Ratenzahlung in 2 oder 3 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben wurden, entnehmen das in ihrem Fall zu zahlende Entgelt der für sie gültigen Engeltordnung. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Für Studierende des weiterbildenden Masters Urban Agglomerations, die ab dem Wintersemester 2021/22 immatrikuliert werden, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 12.000 Euro. Eine Ratenzahlung in 2 oder 4 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Für Studierende des weiterbildenden Masters Urban Agglomerations, die zum Wintersemester 2020/21 immatrikuliert worden sind, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 11.630 Euro. Eine Ratenzahlung in 2 oder 4 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben wurden, entnehmen das in ihrem Fall zu zahlende Entgelt der für Sie gültigen Entgeltordnung. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
Bitte überweisen Sie das Entgelt sowie den Semesterbeitrag in getrennten Vorgängen. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Engeltordnung.
- Für die Studierenden des weiterbildenden Masters Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert worden sind, beträgt das Entgelt für das gesamte Studium 14.800 Euro. Eine Zahlung in 3 oder 6 Raten ist möglich. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
- Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben wurden, entnehmen das in ihrem Fall zu zahlende Entgelt der für Sie gültigen Entgeltordnung. Zuzüglich ist pro Semester der jeweils aktuell geltende Semesterbeitrag zu zahlen.
Bitte überweisen Sie das Entgelt sowie den Semesterbeitrag in getrennten Vorgängen. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte ggf. der Entgeltordnung.
Vorherige Semesterbeiträge
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023
359,80 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) * |
0,00* Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
0,00*Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
81,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022
363,30 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,50 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2021/2022
363,30 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,50 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021
361,07 Euro | Summe Semesterbeitrag |
214,57 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,00 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,00 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
0,50 Euro | Beitrag zur Haftpflichtversicherung (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2020/ 2021
360,99 Euro | Summe Semesterbeitrag |
213,99 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,50 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,00 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
0,50 Euro | Beitrag zur Haftpflichtversicherung (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2020
363,30 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
1,00 Euro | Beitrag zur Härtefallregelung im Zusammenhang mit dem Semesterticket (AStA) |
10,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,50 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,00 Euro | Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt (Studentenwerk) |
0,50 Euro | Beitrag zur Haftpflichtversicherung (Studentenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Erstattung von Gebühren und Beiträgen
Studienplatz-Bewerber/-innen:
Bewerber/-innen, die den Semesterbeitrag überwiesen und sich nachweislich nicht immatrikuliert haben, erhalten den kompletten Semesterbeitrag einschließlich des Verwaltungskostenbeitrages zurück.
Rückmeldungen:
- Sie exmatrikulieren sich mit Ablauf des Vorsemesters und treten von der erfolgten Rückmeldung aus einem sonstigen Grund zurück. Der Antrag auf Erstattung muss bis zum Tag des Vorlesungsbeginns im Studienbüro gestellt werden. Vorlesungsbeginn bezeichnet hier den offiziellen Termin nach unserem Terminplan. Der gezahlte Semesterbeitrag wird erstattet, der Kostenersatz für den STUDY-CHIP und den Verwaltungskostenbeitrag wird einbehalten. Die Rückgabe aller aktuellen Studienbescheinigungen und die Entwertung des STUDY-CHIP* ist Voraussetzung. Eine Erstattung nach dem Stichtag ist nicht möglich.
- Sie exmatrikulieren sich und treten von der erfolgten Rückmeldung zurück, da Sie sich an einer anderen Hochschule eingeschrieben haben.
Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule, Rückgabe aller aktuellen Studienbescheinigungen und Entwertung des STUDY-CHIP*. Der gezahlte Semesterbeitrag erstattet, der Kostenersatz für den STUDY-CHIP und den Verwaltungskostenbeitrag wird einbehalten. Der Antrag auf Erstattung muss bis 30. April (Sommersemester) bzw. 31. Oktober (Wintersemester) im Studienbüro eingereicht werden. - Für Absolventen gibt es besondere Regelungen.
Einschreibungen:
Sie treten von der erfolgten Immatrikulation aus einem sonstigen Grund zurück. Der Antrag auf Erstattung muss bis zum Tag des Vorlesungsbeginns im Studienbüro gestellt werden. Vorlesungsbeginn bezeichnet hier den offiziellen Termin nach unserem Terminplan. Die Rückgabe aller aktuellen Studienbescheinigungen und die Entwertung des STUDY-CHIP* ist Voraussetzung. Eine Erstattung nach dem Stichtag ist nicht möglich.
Sie haben sich erst nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert und entschließen sich zum Rücktritt von der Einschreibung bzw. haben sich an einer anderen Hochschule eingeschrieben (Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule). Auch hier gilt: Rückgabe aller bereits erstellten Studienbescheinigungen und Entwertung des STUDY-CHIP*. Der Antrag auf Erstattung muss bis 30. April (Sommersemester) bzw. 31. Oktober (Wintersemester) im Studienbüro eingereicht werden.
* Sie erhalten Ihren entwerteten STUDY-CHIP per Post zurück. Bitte legen Sie für die Rücksendung einen an Sie adressierten und frankierten Briefumschlag bei.