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Hochschulzugangsberechtigung

Voraussetzung für ein Bachelor-Studium an der Frankfurt UAS ist eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Die HZB kann erworben werden durch:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Zugang für beruflich Qualifizierte

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Zeugnis zu einem Bachelor-Studium an der Frankfurt UAS berechtigt, können Sie Ihr Zeugnis vom Studienbüro prüfen lassen. Bitte senden Sie Ihr Zeugnis mit dem Betreff: „Zeugnis-Check für Bachelor-Studium“ an
studienbuero(at)fra-uas.remove-this.de.

Allgemeine Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife kann u.a. erworben werden durch:

  • Abiturzeugnis: Mit dem Abitur verfügen Sie über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung, ganz gleich, in welchem Bundesland dieses erworben wurde.
  • Meisterbrief
  • AbiBac (Deutsch-Französisches-Abitur): Wenn Sie das deutsch-französische Abitur in Frankreich erworben haben, muss neben dem Original-Zeugnis eine Bescheinigung über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife mit der Berechnung der deutschen Durchschnittsnote beigefügt werden.
  • Europäisches Abiturzeugnis (mit weiteren Nachweisen)
    1. das Europäische Abiturzeugnis,
    2. die Auflistung der einzelnen Prüfungsnoten,
    3. die offizielle Bescheinigung über die Umrechnung in das deutsche Notensystem
    4. Die Gesamtnote in der Sprache Deutsch (DE) L1 oder L2 muss mindestens 5,0 betragen. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie für die Einschreibung einen Nachweis über Deutschkenntnisse für den Hochschulzugang auf dem Niveau DSH-2.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife kann u. a. erworben werden durch:

  • ein „Zeugnis der Fachhochschulreife“, erworben an einer hessischen Fachoberschule (Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen vom 17. Juli 2018, in aktuell gültiger Fassung)
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder einem Abendgymnasium des Landes Hessen. Der schulische Teil der Fachhochschulreife allein genügt nicht. Aus dem Zeugnis der Fachhochschulreife muss hervorgehen, dass die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht wurden und die berufliche Tätigkeit zum Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife nachgewiesen wurde.
  • das Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule (Assistenten), in Verbindung mit einem Nachweis über die bestandene Zusatzprüfung und dem Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit zum Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses (Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen (Assistentenberufe) vom 1. März 2011, in aktuell gültiger Fassung)
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern: In der Regel enthält Ihr Zeugnis einen Vermerk über die bundesweite Anerkennung. Wenn Sie in einem anderen Bundesland die Fachhochschulreife erworben haben und Ihr Zeugnis einen Vermerk enthält wie z. B. „…. Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in z. B. Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz", ist Ihr Zeugnis möglicherweise nicht für Hessen gültig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für eine Anerkennung Ihrer Fachhochschulreife für Hessen an das Staatliche Schulamt in Darmstadt.
    Kontakt:
    Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
    Rheinstraße 95
    64295 Darmstadt
    Webseite des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstad-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Fachgebundene Hochschulreife

Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium in bestimmten Studienfächern. In der Regel ist der entsprechende Studienbereich in Ihrem Zeugnis ausgewiesen. Beispiel: Hochschulzugangsprüfung (siehe: Beruflich Qualifizierte).

Zugang für beruflich Qualifizierte

Der Zugang für beruflich Qualifizierte kann u. a. erworben werden durch:

  • Meisterbrief
  • Mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung: Sie haben einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erworben. Nach dem Realschulabschluss haben Sie eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung mit der Prüfungsnote 2,5 oder besser abgeschlossen (es zählt die Note des Prüfungszeugnisses, nicht des Berufsschulzeugnisses).
  • Abschluss einer Fachschule: Entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002, in aktuell gültiger Fassung). Hierzu zählen beispielsweise die Abschlüsse von Fachschulen als „Staatlich anerkannte Erzieher/-in“ oder als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/-in“.
  • Anerkannte Ausbildung mit Aufstiegsfortbildung: Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung bestehen, sofern die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 oder 60 Minuten umfasst
  • Hochschulzugangsprüfung (Verordnung über den Zugang für beruflich Qualifizierte zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015, in aktuell gültiger Fassung). Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter Hochschulzugangsprüfung

Das korrekte Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung

Das Datum Ihres Zeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung – HZB) ist für die Ermittlung Ihres Ranglistenplatzes im Zulassungsverfahren in den NC-Studiengängen sehr wichtig!
Wenn Sie sich für einen NC-Studiengang bewerben, beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse folgende Hinweise:

  1. In der Regel finden Sie das HZB-Datum am Ende Ihres Zeugnisses (z. B. Allgemeine Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife).
  2. Es sei denn: Ihr Zeugnis setzt sich aus zwei Teilen zusammen und Sie verfügen noch nicht über ein endgültiges Zeugnis bzw. Ihre Schule stellt kein endgültiges Zeugnis aus. In diesem Fall ergibt sich das Datum des Erwerbs der Fachhochschulreife aus dem zuletzt erworbenen Teil. Beispiel: Ihr Zeugnis besteht aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und dem anschließend abzuleistenden praktischen Teil. Das Datum der HZB ist das Datum des praktischen Teils.

Sollten Sie nicht sicher sein, welches Ihr korrektes Zeugnisdatum ist, senden Sie Ihre Zeugnisunterlagen zur Prüfung bzw. Ermittlung des korrekten HZB-Datums als PDF-Datei mit dem Betreff: „Zeugnis-Check für NC-Studiengänge“ an studienbuero(at)fra-uas.de. Eine Prüfung ist nur bis eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist möglich.

StudienbüroID: 2341
letzte Änderung: 05.12.2025