Auswahlgrenzen in den NC-Studiengängen
Numerus Clausus heißt übersetzt "beschränkte (An)Zahl". Der NC ist kein von der Hochschule festgelegter Wert. Der NC für einen Studiengang wird ermittelt durch die Anzahl eingegangener Bewerbungen und der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Im Auswahlverfahren werden zwei Ranglisten
- nach den Durchschnittsnoten und
- den Wartesemestern
der Bewerber für einen Studiengang gebildet.
NC=Der Notendurchschnitt/die Anzahl der Wartesemester, den/die der Bewerber/-in hatte, der den letzten Studienplatz in dem betreffenden Studiengang erhalten hat.
Da für die Berechnung des NC zunächst alle Bewerbungen gesichtet werden müssen, kann dieser erst zu einem sehr späten Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
Die Auswahlgrenzen in den Ranglisten nach Qualifikation (Noten) und Wartezeit in den jeweiligen Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung Hessen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen stellen wir Ihnen hier zum Abruf bereit.
NC-Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Bachelor- und Master-Studiengänge (Stand: 11.05.2023)