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Studienkolleg

Wenn Sie eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung haben, Ihr Schulabschluss also nicht gleichwertig zum deutschen Abitur ist, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums ein Studienkolleg besuchen und die Feststellungsprüfung erfolgreich ablegen.

Nach erfolgreicher Bewerbung über uni-assist und nach Bearbeitung vom International Office der Frankfurt University of Applied Sciences erhalten Sie eine Einladung zum Aufnahmetest (Deutschtest) in Frankfurt. Dies ist noch keine Zulassung zum Studium. Der Aufnahmetest findet zweimal im Jahr (Januar und Juni) an einem festgelegten Termin statt. Der Test darf am Studienkolleg Frankfurt nur zweimal wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmetests an den Studienkollegs in Hessen in der Regel alle am selben Tag stattfinden. Eine Befreiung vom Aufnahmetest ist nicht möglich.

Das Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester und endet mit der Feststellungsprüfung. Diese kann nur einmal wiederholt werden. Mit dem Zeugnis der Feststellungsprüfung erwerben Sie die „fachgebundene Hochschulreife“.

Der Besuch des Studienkollegs ist nicht freiwillig. Das heißt, Ihre Heimatzeugnisse entscheiden, ob Sie das Studienkolleg besuchen müssen oder nicht.

Die externe Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ablegen.

Die Ergänzungsprüfung dient der Erweiterung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Diese können Sie nur ablegen, wenn Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben.

Informationen zu diesen beiden Prüfungen finden Sie auf der Website des Studienkollegs.

Welcher Schwerpunktkurs wird mir zugewiesen?

Jeder Studiengang hat eine oder mehrere Fachbindungen. Wenn Ihre Heimatzeugnisse die in der Übersicht erstgenannte Fachbindung zulassen, werden Sie nach Ihrer Bewerbung diesem Schwerpunktkurs am Studienkolleg zugewiesen. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Zeugnisse aus dem Heimatland die erste Fachbindung nicht zulassen, ist die zweite Fachbindung möglich.

Bitte bewerben Sie sich nur für einen Studiengang. Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge mit unterschiedlichen Fachbindungen bewerben, wird nur der erste Studienwunsch berücksichtigt.

Für den Studienkolleg-Besuch geben Ihre Vorbildungsnachweise aus dem Heimatland die Studienrichtung für ein Studium in Deutschland vor. Dies ist oft auf eine Fachrichtung oder auch auf einzelne Studiengänge beschränkt. Daher können Sie das Studienkolleg auch nur in dem Schwerpunktkurs absolvieren, zu dem Ihre Heimat­zeugnisse Sie berechtigen.

G-Kurs für geistes- und kulturwissenschaftliche Studiengänge
M-Kurs für medizinische, biologische und pharmazeutische Studiengänge (life sciences)
T-Kurs für mathematisch-naturwissenschaftliche und technische Studiengänge
W-Kurs für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge

Maßgeblich sind immer erst Ihre ausländischen Vorbildungsnachweise. Dürfen Sie gemäß Ihrer Heimat­zeug­nisse zum Beispiel nur in der Fachrichtung Technik studieren, sind Sie auch für das Studienkolleg an die Fachrichtung Technik, also an den Schwerpunktkurs T, gebunden. Eine andere Fachrichtung, zum Beispiel Betriebswirtschaft, Schwerpunktkurs W, ist nicht möglich. Erst wenn Sie ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, wird Ihre Fachbindung aus dem Heimatland aufgehoben.

In Frankfurt am Main ist sowohl für die Frankfurt UAS als auch für die Goethe-Universität das gleiche Studienkolleg verantwortlich.

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfristen für die Bewerbung zur Teilnahme am Aufnahmetest sind:

  • März - 1. Mai für den Aufnahmetest im Juni (Beginn des Studienkollegs zum Wintersemester)
  • September - 1. November für den Aufnahmetest im Januar (Beginn des Studienkollegs zum Sommersemester)

Kontakt

Ansprechpersonen

Ute Kaboth, Sarah Panzer

Info-Center der Frankfurt UAS

Sie erreichen das Info-Center der Frankfurt UAS telefonisch unter +49 69/ 1533 - 0 und über das Ticketsystem.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Hinweis: Bei Verwendung einer „gmail“-E-Mail-Adresse werden unsere Antworten derzeit teilweise als unzustellbar zurückgesendet. In der Zwischenzeit möchten wir Sie darum bitten, uns möglichst nicht über eine „gmail“-E-Mail-Adresse zu kontaktieren.

Offene Bürosprechstunde (ohne Termin)

 

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International OfficeID: 12078
letzte Änderung: 25.04.2024