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Erforderliche Sprachkenntnisse

Für deutschsprachige Studiengänge müssen Bewerbende mit internationalen Zeugnissen zusätzlich zur Hochschul- bzw. Masterzugangsberechtigung und gegebenenfalls studiengangspezifischen Anforderungen Deutschkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen. Außerdem sind bei einigen Studiengängen zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Deutsch- und ggf. weiteren Sprachkenntnissen finden Sie nachfolgend.

Deutschkenntnisse

Ihre Bewerbung mit dem Antrag auf Zulassung kann erst erfolgen, wenn Sie mit einem Zertifikat ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können.

Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn Sie über ein DSH-2-Zertifikat oder ein äquivalentes Zertifikat (siehe „Sprachnachweis für die Immatrikulation“) verfügen. Haben Sie beides nicht, dann können Sie sich mit einem C1-Zertifikat oder Äquivalent (siehe „Sprachnachweis zur Bewerbung“) für ein Studienfach bewerben, müssen aber zum Zeitpunkt der Immatrikulation ein DSH-2-Zertifikat oder Äquivalent einreichen.

Ab dem Sommersemester 2025 wird kein DSH-Kurs und keine DSH-Prüfung an der Frankfurt UAS angeboten.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Zertifikat einreichen müssen. Eine Teilnahmebescheinigung reicht nicht als Sprachnachweis aus.

Studienbewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Studienkolleg mindestens Kenntnisse auf dem Niveau B1 mit Zertifikat nachweisen. Ein nachweislich abgeschlossener B2-Kurs ist ebenfalls ausreichend für die Bewerbung. Eine Teilnahmebescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus.

ZD „Zertifikat Deutsch als Fremdsprache“ ist das niedrigste Sprachzertifikat und reicht nur zur Teilnahme am Aufnahmetest für das Studienkolleg aus.

Studienbewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Kenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.

Folgende Nachweise sind für die Bewerbung ausreichend:

  • DSH-1
  • TestDaF ab 14 Punkten (die Note „unter 3“ darf nicht dabei sein)
  • Goethe Zertifikat C1, ZMP  – „Zentrale Mittelstufenprüfung“
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
  • Aktuelle Teilnahmebescheinigung am DSH-Kurs einer anderen Hochschule in Deutschland (mit Prüfungstermin)

Studienbewerber:innen mit einem direkten Hochschulzugang müssen zur Immatrikulation die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Ergebnis DSH-2 oder DSH-3 nachweisen.

Folgende Alternativen zur DSH-2 oder DSH-3 sind möglich:

  • Goethe Zertifikat C2, (vormals: Zentrale Oberstufenprüfung ZOP Goethe-Institut)
  • DSD II – Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
  • TestDaF 4×4 TDN (eine TDN 3 kann durch eine TDN 5 ausgeglichen werden)
  • telc Deutsch C1 Hochschule (NICHT telc C1) mit mind. dem Ergebnis „Ausreichend“
  • In der bestandenen Feststellungsprüfung mind. Deutsch mit der Note 4
  • Die im Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02.06.1995 in der aktuell gültigen Fassung aufgeführten ausländischen Bildungsnachweise

Benötige ich mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Deutsch als Fremdsprache in der Schule / im Studium einen Sprachnachweis?

Die deutsche Staatsangehörigkeit gilt nicht als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse.

Bewerbende mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen mit einem der oben genannten Sprachnachweise oder durch einen Einstufungstest (an einem Goethe- oder einem TestDaF-Institut) ihr Sprachniveau nachweisen. In diesem Fall können Sie eine Prüfung ablegen, die die Gleichwertigkeit mit den von der Hochschule geforderten Sprachkenntnissen bestätigt. Studienbewerber:innen, die ein Germanistikstudium abgeschlossen haben oder als Fremdsprache in der Schule oder im Studium Deutsch hatten, benötigen ebenfalls einen Einstufungstest.

Eine Befreiung von der DSH-Prüfung oder dem Nachweis der Deutschkenntnisse zur Immatrikulation ist nicht möglich.

Kann ich ohne Deutschnachweis eine bedingte Zulassung erhalten?

Bereits bei der Bewerbung müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse (siehe oben) bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang nachgewiesen werden. Können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Wir stellen in diesem Fall keine bedingte Zulassung aus.

Wenn Sie die deutsche Sprache in Deutschland erlernen wollen, müssen Sie selbstständig nach einer passenden Sprachschule suchen und ein Visum für studienvorbereitende Zwecke beantragen. Informationen zu unseren Sprachangeboten finden Sie unter „Vorbereitungskurse“.

Weitere Sprachkenntnisse

Für manche Studiengänge müssen zusätzlich zum Deutschnachweis weitere Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Eine Übersicht der erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie nachfolgend.

Für die nachfolgenden Bachelorstudiengänge müssen neben den erforderlichen Deutschkenntnissen noch weitere Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Akzeptierte Englisch-Sprachnachweise für Master-Studiengänge finden Sie in der hinterlegten PDF.

Studiengang

Erforderlicher Sprachnachweis

Infrastruktur und Umwelt (B.Eng.)

Englisch B1 (GER)

International Business Administration (B. A.)

Englisch (B2 (GER), TOEFL ibt 87 Punkte, IELTS 6.0)

International Finance (B.Sc.)

Englisch (B2 (GER), TOEFL ibt 87 Punkte, IELTS 6.0)

Maschinenbau (dt.-span. Doppelabschluss) (B.Eng.)

Spanisch B1 (GER)

Soziale Arbeit :transnational (B. A.)

Englisch B2 (GER); alternativ Englisch B1 (GER) und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER)

Stadtplanung (B.Eng.)

Englisch B1 (GER)

Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)

Englisch B2 (GER)

Wenn Sie Ihren Schul- oder Studienabschluss in einem Land absolviert haben, dessen Amts- oder Bildungssprache den geforderten Sprachkenntnissen entspricht, müssen Sie keinen zusätzlichen Sprachnachweis einreichen. Die Überprüfung der Amts- und Bildungssprache erfolgt bei der Bewerbung durch uni-assist.

Sollte die geforderte Sprache als Fremdsprache in der Schule unterrichtet worden sein, muss bei Zeugnissen aus der Europäischen Union ausgewiesen sein, dass das Niveau dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entspricht. Bei Zeugnissen aus Nicht-EU-Ländern muss in jedem Fall ein zusätzliches Zertifikat eingereicht werden.

Kontakt

Ansprechpersonen

Ute Kaboth, Sarah Panzer

Info-Center der Frankfurt UAS

Sie erreichen das Info-Center der Frankfurt UAS telefonisch unter +49 69/ 1533 - 0 und über das Ticketsystem.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.

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International OfficeID: 12081
letzte Änderung: 26.08.2024