Semesterbeitrag und Rückmeldung
Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich jedes Semester rückmelden, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht überweisen.
Der Semesterbeitrag muss bis zum 1. März für ein Sommersemester bzw. 1. September für ein Wintersemester eingegangen sein. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich diese Frist nicht bis zum nächsten Werktag. Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag jedes Semester variiert.
Wie Sie die Zahlungsaufforderung des Semesterbeitrags im FranCa-Portal für Studierende finden, sehen Sie in den FAQs zum FranCa-Portal.
Die Rückmeldung für das Sommersemester 2025 war bis zum 01. März 2025 möglich.
Die Rückmeldefrist mit Säumnisgebühr endete am 15. März 2025.
Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Studierende überweisen für die Rückmeldung:
€ 345,88
Neueinschreiber*innen überweisen für die Einschreibung € 355,88
Säumnisgebühr
Eine verspätete Rückmeldung mit Säumnisgebühr ist für das Sommersemester bis 15. März und für das Wintersemester bis 15. September möglich. Die Säumnisgebühr beträgt 30,00 Euro und muss zusätzlich zu dem Semesterbeitrag überwiesen werden.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt die Exmatrikulation aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung.
Study Chip
Für den Study Chip (Studierendenausweis) erheben wir bei Neu- und Ersteinschreibungen eine Gebühr von 10,00 Euro.
Wenn Sie bereits einen Study Chip haben und diesen weiterverwenden möchten, dann brauchen Sie die 10,00 Euro nicht zu zahlen.
Bankverbindung
Empfänger | Frankfurt University of Applied Sciences |
Bank |
Frankfurter Sparkasse Neue Mainzer Str. 47 – 53 60311 Frankfurt am Main |
IBAN | DE81 5005 0201 0200 0164 66 |
SWIFT-BIC | HELADEF 1822 |
VerwZweck | Das Semester, Ihre Matrikelnummer und Ihr Name |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025
345,88 Euro | Summe Semesterbeitrag |
176,40 Euro | Beitrag zum Deutschlandticket für Studierende (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
17,10 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,50 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
96,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt (Studierendenwerk), davon: 0,50 Euro Versicherungsanteil, 1,00 Euro Solidarbeitrag, 95,00 Euro Beitrag für das Studierendenwerk |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25
337,18 Euro | Summe Semesterbeitrag |
176,40 Euro | Beitrag zum Deutschlandticket für Studierende (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
17,10 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,30 Euro | Beitrag für studentische Wahlen (AStA) |
1,50 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
86,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt (Studierendenwerk), davon: 0,50 Euro Versicherungsanteil, 1,00 Euro Solidarbeitrag, 85,00 Euro Beitrag für das Studierendenwerk |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024
329,28 Euro | Summe Semesterbeitrag |
176,40 Euro | Beitrag zum Deutschland-Semesterticket für Studierende (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
86,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt am Main |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2023/24
386,47 Euro | Summe Semesterbeitrag |
233,59 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
86,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt am Main |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023
386,47 Euro | Summe Semesterbeitrag |
233,59 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
2,38 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
86,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt (Studierendenwerk) |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023
359,80 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) * |
0,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
0,00 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem DB Call a Bike (AStA) |
81,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt am Main |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022
363,30 Euro | Summe Semesterbeitrag |
216,30 Euro | Beitrag zum RMV-Semesterticket (AStA) |
2,00 Euro | Rechtsschutzversicherung (AStA) |
11,00 Euro | Studentischer Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA) |
1,00 Euro | Kulturticket (AStA) |
1,50 Euro | Beitrag Fahrradvermietsystem Nextbike (AStA) |
81,50 Euro | Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Frankfurt am Main |
50,00 Euro | Verwaltungskostenbeitrag |
Erstattung von Gebühren und Beiträgen
Sie können eine Rückerstattung im FranCa Portal für Studierende online beantragen. Sofern Sie keinen Zugang zu Ihrem FranCa-Portal mehr haben oder Sie nicht eingeschrieben wurden, können Sie den Antrag auf Erstattung per E-Mail an studienbuero(at)fra-uas.de senden.
Mögliche Gründe für eine Rückerstattung des Semesterbeitrags:
Sie exmatrikulieren sich mit Ablauf des Vorsemesters und treten von der erfolgten Einschreibung/Rückmeldung aus einem sonstigen Grund zurück. Der Antrag auf Erstattung muss bis zum Tag des Vorlesungsbeginns im FranCa-Portal gestellt werden.
Ein Teil des gezahlten Semesterbeitrags wird erstattet, der Kostenersatz für den Study Chip und der Verwaltungskostenbeitrag werden jedoch einbehalten. Eine Erstattung nach dem Stichtag ist nicht möglich.
Sie exmatrikulieren sich und treten von der erfolgten Einschreibung/Rückmeldung zurück, da Sie sich an einer anderen Hochschule eingeschrieben haben. Der Antrag auf Erstattung muss bis 30. April (Sommersemester) bzw. 31. Oktober (Wintersemester) über das FranCa-Portal eingereicht werden. Der gezahlte Semesterbeitrag wird erstattet, der Kostenersatz für den Study Chip und der Verwaltungskostenbeitrag werden jedoch einbehalten. Eine Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule ist Voraussetzung für die Erstattung.
Sie haben eine Zulassung erhalten und den Semesterbeitrag überwiesen. Wenn Sie sich nicht immatrikuliert haben, erhalten Sie den kompletten Semesterbeitrag einschließlich des Verwaltungskostenbeitrages zurück. Bitte senden Sie dafür den Antrag auf Erstattung per E-Mail an studienbuero(at)fra-uas.de.
Weiterbildende Studiengänge mit zusätzlichen Gebühren
Studierende der Weiterbildungsstudiengänge müssen zusätzlich zum Semesterbeitrag ein Entgelt zahlen. Die Zahlungen des Semesterentgeltes und des Semesterbeitrages erfolgen auf verschiedene Konten. Für Informationen und Bescheinigungen zum Entgelt wenden Sie sich bitte an den KompetenzCampus.
Dies betrifft folgende Studiengänge:
Rechtliche Grundlagen
Einzelheiten zum Semesterbeitrag erfahren Sie in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 06.01.2014. Die Beitragsordnung des Studierendenwerks Frankfurt können Sie auf deren Seite einsehen.