Digitalpakt Hessen (2020-2025)
Digitalisierung an hessischen Hochschulen fördern: Der Hessische Digitalpakt Hochschulen (DPH)
Das Digital Transformation Office (DTO) ist aus den Anforderungen des Hessischen Digitalpakts Hochschulen (DPH, 2020-2025) entstanden. Dieser verfolgt das Ziel, die Digitalisierung an den hessischen Hochschulen auf zwei Ebenen voranzutreiben: Zum einen hessenweit und hochschulübergreifend – durch die Generierung von Synergien bei Prozessen und in organisationalen Strukturen, zum anderen individuell an jeder Hochschule. So hat auch das DTO der Frankfurt UAS sowohl hochschulinterne Projekte als auch Hochschulverbund-Projekte, wie DigiKomT, auf den Weg gebracht. Hochschulübergreifend werden die Aktivitäten des DPH durch eine Geschäftsstelle am Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst koordiniert und über einen Koordinierungsausschuss gesteuert. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Digitalpakts der Hochschulen.
Digital erfolgreich: Warum Kompetenzentwicklung der Schlüssel zur Transformation ist (DigiKomT)
Sollen digitale Transformationsprozesse gelingen, dürfen nicht nur die Technologien und technischen Tools selbst im Vordergrund stehen, sondern vor allem die Menschen, die diese Veränderungen gestalten, umsetzen und mittragen. Um digitale Transformationsprozesse mitgestalten zu können, benötigen Menschen das dafür nötige Wissen und Können.
Das Projekt DigiKomT der Frankfurt UAS unterstützt die Hochschule dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen und die Digitalkompetenzen der Mitarbeitenden gezielt zu stärken. Durch den Einsatz innovativer Technologien, den Ausbau digitaler Fähigkeiten und die Förderung einer offenen, lernbereiten Haltung wird die digitale Zukunft aktiv gestaltet. Entscheidend ist dabei die Digital Readiness – die Fähigkeit, neue Entwicklungen aufzunehmen, kontinuierlich zu lernen und sich an dynamische Herausforderungen anzupassen.
Mitarbeitende der Hochschule finden mehr Informationen auf unserer Confluence-Seite "DigiKomT - Digitalkompetenz als Schlüssel"
Das OZG-Umsetzungsprojekt der staatlichen hessischen Hochschulen
Digitale Verwaltungsleistungen und Vernetzung der Verwaltung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die deutsche Verwaltung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und verfolgt damit das Ziel, die Interaktion zwischen Bürgerinnen/Bürgern, öffentlichen Institutionen sowie Unternehmen schneller, effizienter, moderner und nutzerfreundlicher zu gestalten. Neben dem OZG gibt es weitere gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung, die ebenfalls für Hochschulen relevant sind. Beispiele sind u.a. das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) und die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO). Verwaltungsleistungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sollen digital, bürgernah und nutzerorientiert beantragt werden können und die Verwaltungen in Zukunft digital miteinander vernetzt sein.
Als Teil des öffentlichen Verwaltungssystems bilden Hochschulen eine wichtige Akteursgruppe bei der Umsetzung dieser Digitalisierungsvorhaben. Die staatlichen hessischen Hochschulen haben sich im Rahmen des Hessischen Digitalpakts Hochschulen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen im Sinne dieser gesetzlichen Vorgaben voranzubringen. Dabei arbeiten sie eng mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) zusammen und sind an der Vernetzung mit Stakeholdern deutschlandweit beteiligt.