Das Präsidium der Frankfurt University of Applied Sciences
Das Präsidium ist gemäß § 37 (1) HHG für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Gesetz einem anderen Organ übertragen sind.
Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung.
Dem Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, der Vizepräsident für Wissenschaftliche Infrastruktur, Forschung und IT sowie der Kanzler an.
Präsident
Sekretariat
Leitung der Präsidialabteilung
Persönliche Referentin des Präsidenten
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Sekretariat
Vizepräsident für Forschung, Weiterbildung und Transfer
Sekretariat
Der Kanzler der Frankfurt University of Applied Sciences ist der Leiter der Verwaltung und Mitglied des Präsidiums. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben.