Das Präsidium (Hochschulleitung) ist gem. § 43 HessHG für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Gesetz einem anderen Organ übertragen sind.
Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung und legt jährlich vor dem Senat Rechenschaft über die Geschäftsführung ab.
Dem Präsidium gehören der Präsident, der Vizepräsident für Studium und Lehre, die Vizepräsidentin für Forschung, Weiterbildung und Transfer sowie der Kanzler an.
Ab dem 1. April 2023 tritt Herr Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke das Amt des Präsidenten an. Seine Amtszeit läuft bis zum 31.03.2029. Der Präsident führt im Präsidium den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Er vertritt die Hochschule nach außen.
Ab dem 1. November 2022 bis zum Amtsantritt einer neuen Kanzlerin/eines neuen Kanzlers übernimmt Frau Prof. Dr. Christiane Saure im Rahmen einer Interimsregelung die Funktion der Kanzlerin. Frau Prof. Dr. Saure ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Kanzlerin förmlich beauftragt. In offiziellen Dokumenten und Ansprachen lautet ihre Amtsbezeichnung demnach „Kanzlerin (m. d. W. d. A. b.)“ – mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.
Öffnungszeiten Präsidiumssekretariat:
Montag – Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag, Donnerstag | 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 14:00 Uhr |
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