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Expertise der Frankfurt UAS für erweiterten Kinderschutz-Aktionsplan des Landes Hessen

Gegen sexuellen Missbrauch von Jungen und Mädchen: Gremien unter Leitung von Forschenden des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit erarbeiten konkrete Handlungsvorschläge

Die hessische Landesregierung hat ihren Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiterentwickelt. In diesen Prozess waren alle wichtigen Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz einbezogen worden. Zu den beteiligten Expertinnen und Experten gehörten auch Wissenschaftler*innen des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS: Prof. Dr. Carola Berneiser, Professorin mit dem Schwerpunkt Familienrecht/Kinder- und Jugendhilferecht sowie Kinderschutz, Prof. Dr. Maud Nordstern (ehemals Zitelmann), Professorin für Jugendhilfe und Kinderschutz, Prof. Dr. Stefan Timmermanns, Professor für Sexualpädagogik und Diversität in der Sozialen Arbeit, Prof. Dr. Ute Zillig, Professorin für Traumasensible Soziale Arbeit, sowie der Familienrechtsexperte Prof. Dr. Ludwig Salgo, bis 2012 Professor für Familien- und Jugendrecht an der damaligen Fachhochschule Frankfurt.

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose stellte Ende Juli im hessischen Landtag den erweiterten Aktionsplan vor, mit dem die Schutz- und Präventionsarbeit in Hessen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden soll. Insgesamt über 130 Fachleute haben 38 konkrete Handlungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen in sechs Themenfeldern erarbeitet. Die Leitung des Themenfelds Hilfe und Versorgung lag bei Prof. Dr. Ute Zillig, das Themenfeld Qualifikation leitete Prof. Dr. Maud Nordstern gemeinsam mit Dr. Kerstin Schulmeyer-Ahl vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK).

Missbrauchsbeauftragte hält Landesaktionsplan für richtungsweisend

Die Vorschläge der Fachleute bilden die politische Richtschnur, um den Kinderschutz in Hessen verbessern und ausbauen zu können. Auch Betroffene waren beteiligt. Hessen ist laut Klose das bisher einzige Bundesland, das einen solch umfassenden Beteiligungsprozess bei der Novellierung seines Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hält die Weiterentwicklung des hessischen Landesaktionsplans für richtungsweisend.

Beispiele für erarbeitete Empfehlungen sind unter anderem die Gründung eines Landesbetroffenenrats und der Ausbau von Forschung und Aufarbeitung. Außerdem wird die Verpflichtung zur Entwicklung von Schutzkonzepten über Bereiche hinaus erweitert, in denen sie – wie z.B. in Kitas – bereits verpflichtend sind. Darüber hinaus wird die Errichtung eines interdisziplinären Kompetenzzentrums Kinderschutz in Hessen vorgeschlagen, um die Qualifikation in allen Berufszweigen, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen, zu steigern. Weitere Details und Hintergründe sind nachzulesen in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

Zentrale WebredaktionID: 13160
letzte Änderung: 23.11.2023