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Häufig gestellte Fragen

Studieninteressierte

Eine umfassende Beratung rund um Fragen zu Studienentscheidung, Studieninhalten und Berufsperspektiven bietet Ihnen die Zentrale Studienberatung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen das Studienbüro.

Das hängt davon ab, ob Sie sich für einen offenen, d. h. nicht zulassungsbeschränkten, oder für einen NC-Studiengang, also einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung, interessieren.

In den offenen Studiengängen dürfen sich alle einschreiben, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

In den NC-Studiengängen wird eine begrenzte Anzahl an vorhandenen Studienplätzen vergeben. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden für jeden NC-Studiengang anhand der eingegangenen Bewerbungen Ranglisten gebildet. Eine Rangliste, in der Sie mit Ihrer Durchschnittsnote geführt werden und eine Rangliste, die die Anzahl Ihrer Wartesemester enthält. Die Wartezeit muss nicht gesondert beantragt werden. Sie errechnet sich automatisch aus der Zeit, die seit der Erlangung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist (bei Bewerbungen auf Masterstudiengänge seit Erlangung Ihrer Masterzugangsberechtigung), abzüglich der Zeiten, die Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Es dürfen maximal 7 Wartesemester angerechnet werden.

Mehr Informationen zu den Auswahlgrenzen in den NC-Studiengängen

Als Hochschulzugangsberechtigung wird das Abschlusszeugnis bezeichnet, das Sie zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Weitere Informationen finden Sie in der Auflistung der verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zeugnis vorab von uns prüfen zu lassen. Schicken Sie uns hierzu Ihr Zeugnis als pdf-Datei an folgende E-Mail-Adresse: studienbuero(at)fra-uas.de. Eine Prüfung ist nur bis eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist möglich. Wenn Ihr Zeugnis aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum korrekten Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

In Hessen werden keine Studiengebühren erhoben. Für jedes Semester ist allerdings ein Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser enthält auch den Beitrag zum Deutschland-Semesterticket, der jeweils an eventuelle Fahrpreiserhöhungen angepasst werden muss. Über die Höhe und Zusammensetzung der letzten Semesterbeiträge können Sie sich hier informieren: Semesterbeiträge der vergangenen Semester.

Darüber hinaus gibt es einige entgeltpflichtige Master-Studiengänge, Informationen über die jeweiligen Entgelte finden Sie auf der jeweiligen Studiengangs-Webseite.

Bewerbung

Bei den Bachelor-Studiengängen, die einen NC haben, steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Aus diesem Grund müssen sich Studieninteressierte für diese Studienplätze frist- und formgerecht bewerben. Für die Bewerbung registrieren Sie sich parallel sowohl in dem Portal  hochschulstart als auch im hochschuleigenen Bewerbungsportal FranCa. Die anschließende Bewerbung erfolgt über FranCa.

Die Studienplatzvergabe erfolgt auf Grundlage der Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Wartesemester entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV). Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über hochschulstart in einem dynamischen Verfahren.

In einen offenen Bachelor-Studiengang können sich Studieninteressierte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, innerhalb einer festgesetzten Frist im hochschuleigenen Bewerbungsportal FranCa einschreiben. Die Einschreibung in den gewünschten Studiengang erfolgt durch das Studienbüro, sofern die Immatrikulation mit allen Nachweisen fristgerecht online durchgeführt wurde.

Ja. Sie dürfen sich für maximal drei NC-Bachelor-Studiengänge zum ersten Fachsemester bewerben.

Sie dürfen allerdings zusätzlich einen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang eingeschrieben waren und Ihr Studium nun in dem gleichen oder in einem fachverwandten Studiengang fortsetzen möchten.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, dann dürfen Sie sich nur auf einen (NC-)Studiengang bewerben.

Numerus Clausus heißt übersetzt "beschränkte (An)Zahl". Der NC ist kein von der Hochschule festgelegter Wert. Der NC für einen Studiengang wird in jedem Bewerbungsverfahren neu ermittelt durch die Anzahl eingegangener Bewerbungen und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Im Auswahlverfahren werden Ranglisten nach den Durchschnittsnoten und den Wartesemestern der Bewerber*innen für einen Studiengang gebildet.

NC = Der Notendurchschnitt/die Anzahl der Wartesemester derjenigen Bewerbung, die den letzten Studienplatz in dem betreffenden Studiengang erhalten hat.

Zur Orientierung können Sie sich die NC-Werte der vergangenen Semester ansehen.

Als Wartezeit/Wartesemester gilt bei einer Bewerbung auf einen Bachelor-Studiengang jedes Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Bewerbungssemester, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Bei einer Bewerbung auf einen Master-Studiengang gilt jedes Semester nach Erwerb des Bachelorabschlusses bis zum Bewerbungssemester, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, als Wartezeit/Wartesemester. Ein Wartesemester muss nicht beantragt werden. Unser System berechnet die Wartesemester automatisch auf der Grundlage des Datums Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Bachelorabschlusses. Gemäß Hessischer Hochschulzulassungsverordnung (HHZVO) dürfen maximal 7 Wartesemester angerechnet werden.

Nein. Die Wartezeit verbessert nicht Ihre Durchschnittsnote. Ihre Wartesemester können jedoch die Chance auf einen Studienplatz erhöhen.

Sofern in den Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang keine Berufsausbildung gefordert wird, verbessert diese nicht Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Eine Berufsausbildung nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erhöht aber die Anzahl Ihrer Wartesemester, sofern Sie während der Ausbildung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Losverfahren werden unter bestimmten Voraussetzungen nur bei den zulassungsbeschränkten Bachelor- und Master-Studiengängen durchgeführt.

In Bachelor-Studiengängen findet ein örtliches Losverfahren nur dann statt, wenn nach Abschluss des Koordinierungsverfahrens und eines möglichen koordinierten Nachrückens noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Am Losverfahren für Bachelor-Studiengänge können auch Studieninteressierte teilnehmen, die sich bislang noch nicht beworben hatten.

In Master-Studiengängen findet ein örtliches Losverfahren nur dann statt, wenn nach Abschluss des Hauptverfahrens und eventuell stattfindender Nachrückverfahren noch Studienplätze zur Verfügung stehen.

Für eine Teilnahme am örtlichen Losverfahren reicht eine E-Mail an studienbuero(at)fra-uas.de in der Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und den gewünschten Studiengang angeben.

Generell sind alle unsere Bachelor-Studiengänge als Vollzeitstudiengänge konzipiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach der Einschreibung einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.

Ihre Bewerbung ist immer nur für ein Bewerbungsverfahren gültig. Wartelisten für zukünftige Semester gibt es nicht. Sofern Sie nach einer Absage weiterhin Interesse an einem Studienplatz an der Frankfurt University of Applied Sciences haben, müssen Sie sich für das nächste Semester erneut bewerben.

StudienbüroID: 2344
letzte Änderung: 28.05.2025