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Hochschulzugangsprüfung

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch welche die Vorbildung und Eignung für ein Studium im angestrebten Studienbereich festgestellt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem fachgebundenen Studium in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studienbereich an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie den Berufsakademien in Hessen.

Für die Prüfung kann zugelassen werden, wer

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen hat,
  • eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt hat.

Auf die geforderte zweijährige hauptberufliche Tätigkeit können bei erzieherischen und sozialpflegerischen Berufen das selbstständige Führen eines Haushaltes mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, muss zusätzlich qualifizierte Weiterbildung im Umfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich nachgewiesen werden.

Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere:

  • Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen (Zertifizierte Hochschulweiterbildungsangebote)
  • Inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
  • Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung

Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen vom 16.12.2015.

Informationen zu Zugangsvoraussetzungen in anderen Bundesländern finden Sie im Webauftritt des Centrums für Hochschulentwicklung.

Gegenstand der Prüfung

Die Hochschulzugangsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch sowie einer schriftlichen Prüfung. Sie knüpft an den besonderen berufsbezogenen Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber an und umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die Voraussetzung für ein Studium in dem gewünschten Studienbereich sind. Das Prüfungsgespräch dauert für jeden Prüfling 50 bis 60 Minuten. Die schriftliche Prüfung dauert zwei bis vier Stunden und kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen (§ 6, Ab. 5 VO).

Anmeldung

Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung ist schriftlich bei der jeweiligen Trägerhochschule (s.u.) einzureichen. Die Antragsfristen sind in der Regel der 15. Februar und der 15. August.

Dem Antrag beizufügen sind:

  • Lebenslauf und Foto
  • Amtlich beglaubigte Kopien des letzten Schulzeugnisses sowie der Zeug-nisse der Berufsausbildung
  • Vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufsausübung (Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse)
  • Nachweis über mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassende qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen, wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder der Berufstätigkeit verwandt ist.
  • Erklärung darüber, ob und für welchen Studienbereich bereits früher in Hessen, an welcher Hochschule ein Antrag auf Zulassung zu einer Hochschulzugangsprüfung gestellt wurde

Beratung im Vorfeld

Vor der Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung können die Bewerber*innen zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Gleichermaßen können Berwerber*innen beim jeweiligen Prüfungsausschuss auf Antrag um ein Beratungsgespräch ersuchen.

Prüfungsgebühren

Für die Durchführung der Hochschulzugangsprüfung wird eine Prüfungsgebühr von derzeit 250 € erhoben. Die Aufforderung zur Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt mit dem Zulassungsbescheid. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr ist spätestens vor Beginn des ersten Prüfungsteiles zu führen.

Prüfungsausschüsse

Trägerhochschule

Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel

Ansprechpartner

Herr Bischoff
Tel.: (0561) 804 1964
c.bischoff(at)uni-kassel.remove-this.de

oder

Herr Keim
Tel.: (0561) 804 2487
keim(at)uni-kassel.remove-this.de

Trägerhochschule

Justus-Liebig Universität Gießen
Erwin- Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Ansprechpartner

Studierendensekretariat
Tel.: (0641) 99 16400

Trägerhochschule

Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
35032 Marburg

Ansprechpartner

Studientelefon
Tel.: (06421) 28 22222

Trägerhochschule

Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Ansprechpartner

Frau Fischer-Gerstemeier
Tel.: +49 69 1533-2517
fischer(at)abt-sb.fra-uas.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für Sozial- und Gesellschaftswissenschaften

Trägerhochschule

Johann Wolfgang Goethe-Universität
Studierendensekretariat
Frau Schulz
Postfach 111932

Ansprechpartner

Frau Schulz
Tel.: (069) 7987 980
angela.schulz(at)em.uni-frankfurt.remove-this.de

Teilbereichsauschuss für Soziale Arbeit

Trägerhochschule

Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Ansprechpartnerin

Frau Fischer-Gerstemeier
Tel.: +49 69 1533-2517
fischer(at)abt-sb.fra-uas.remove-this.de

Trägerhochschule

Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel

Ansprechpartner

Herr Bischoff
Tel.: (0561) 804 1964
c.bischoff(at)uni-kassel.remove-this.de

oder

Herr Keim
Tel.: (0561) 804 2487
keim(at)uni-kassel.remove-this.de

Trägerhochschule

Hochschule Fulda
Marquardstraße 35
36039 Fulda

Ansprechpartner

Herr Feldermann
Tel.: (0661) 9640 9340
tim.feldermann(at)verw.hs-fulda.remove-this.de

Trägerhochschule

Hochschule Darmstadt
Haardtring 100
64295 Darmstadt

Ansprechpartner

Frau Götz
Tel.: (06151) 16 8938
karin.goetz(at)h-da.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für Maschinenbau

Trägerhochschule

TH Mittelhessen
Wiesenstraße 14
35390 Gießen

Ansprechpartner

Heidrun Aff und Alexandra Kunert
Tel.: (0641) 309 1311 oder 309 1315
bq(at)thm.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für Elektrotechnik

Trägerhochschule

Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden

Ansprechpartner

Tel.: (0611) 9495 1104
pruefungsamt(at)hs-rm.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für übrige ing. Studiengänge

Trägerhochschule

TU Darmstadt
Haardtring 100
64295 Darmstadt

Ansprechpartner

Frau Götz
Tel.: (06151) 16 8938
karin.goetz(at)h-da.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für Mathematik und Informatik an Fachhochschulen

Trägerhochschule

TH Mittelhessen
Wiesenstraße 14
35390 Gießen

Ansprechpartner

Heidrun Aff und Alexandra Kunert
Tel.: (0641) 309 1311 oder 309 1315
bq(at)thm.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für übrige naturwissenschaftliche Studiengänge an Fachhochschulen

Trägerhochschule

Hochschule Darmstadt
Haardtring 100
64295 Darmstadt

Ansprechpartner

Frau Götz
Tel.: (06151) 16 8938
karin.goetz(at)h-da.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für  alle Studienbereiche von Nr. 10 an Universitäten

Trägerhochschule

Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
35032 Marburg

Ansprechpartner

Studientelefon
Tel.: (06421) 28 22222

Trägerhochschule

Justus-Liebig Universität Gießen
Erwin- Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Ansprechpartner

Studierendensekretariat
Tel.: (0641) 99 16400

Teilbereichsausschuss für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin

Trägerhochschule

Johann Wolfgang Goethe-Universität
Studierendensekretariat
Frau Schulz
Postfach 111932

Ansprechpartner

Frau Schulz
Tel.: (069) 7987 980
angela.schulz(at)em.uni-frankfurt.remove-this.de

Teilbereichsausschuss für Humanbiologie, Pharmazie

Trägerhochschule

Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
35032 Marburg

Ansprechpartner

Studientelefon
Tel.: (06421) 28 22222

Trägerhochschule

Justus-Liebig Universität Gießen
Erwin-Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Ansprechpartner

Studierendensekretariat
Tel.: (0641) 99 16400

Trägerhochschule

TU Darmstadt
Haardtring 100
64295 Darmstadt

Kontakt

Bettina Fischer-GerstemeierStuPort - Student Support and Services
Gebäude 1, Raum 117
StudienbüroID: 15061
letzte Änderung: 05.05.2025