Beurlaubung und Teilzeitstudium
Eine Beurlaubung oder ein Teilzeitstudium bieten Studierenden flexible Möglichkeiten, Ihr Studium an persönliche Lebenssituationen anzupassen. Ob aus gesundheitlichen Gründen, wegen familiärer Verpflichtungen, beruflicher Tätigkeit oder eines Auslandsaufenthalts - beide Modelle ermöglichen es, das Studium vorübergehend oder dauerhaft fortzusetzen. Dabei gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen und Regelungen, über die sich Studierende rechtzeitig informieren sollten.
Beurlaubung im Studium - Lösungen für verschiedene Lebenslagen
Eine Beurlaubung des Studiums ist eine genehmigte Unterbrechung des Studiums, die zuvor über das FranCa-Portal für Studierende online beantragt werden muss.
Studierende, die beurlaubt sind, behalten den Studierendenstatus und müssen somit den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen.
Weiterführende Informationen:
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
Nachweis: ausführliches ärztliches Attest über Art und Dauer der Erkrankung (im Original mit Arztstempel)
- Ableistung einer Praktikantenzeit (auch im Ausland), die nicht Teil des Studiums ist
Nachweis: Bestätigung des Praxisbetriebs oder Kopie des Praktikumsvertrages.
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt (dies gilt nicht für Studiengänge, die ein integriertes Auslandsstudium beinhalten)
Nachweis: Bestätigung über den Aufenthalt an der Partnerhochschule, ggf. ausführliche Erklärung
- Mutterschutz (entspr. § 3 Mutterschutzgesetz)
Nachweis: Mutterpass, Geburtsurkunde; ggf. persönliche Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis und zur Betreuung
- Elternzeit (entspr. § 15 des Bundeserziehungsgeldgesetzes)
Nachweis: Geburtsurkunde; ggf. persönliche Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis und zur Betreuung
- Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe (§ 15 (1) SGB XI)
Nachweis: Einstufung zur Pflegestufe sowie Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis und zur Pflegetätigkeit
- Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader (A-, B-, C- oder D/C-Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
Nachweis: Bestätigung des entsprechenden Fachverbandes
- Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreter*in in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung
Nachweis des Wahlbüros, des AStA oder des Studierendenwerks
Stellen Sie bitte den Antrag auf Beurlaubung digital über das FranCa-Portal für Studierende.
Der Antrag ist in der Regel bis Semesterbeginn (1. April für das Sommersemester / 1. Oktober für das Wintersemester) zu stellen.
Teilzeitstudium - Wenn ein Vollzeitstudium nicht möglich ist
Ein Teilzeitstudium ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z. B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Ein Studium in Teilzeit können Sie berufsbegleitend studieren.
Beim Teilzeitstudium steht Ihnen im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Sie die Studienleistungen erbringen können.
Weiterführende Informationen:
- Berufstätigkeit, i. d. R. in der Form eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit mindestens 14 Stunden und höchstens 28 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit.
Nachweis: Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Kopie des Arbeitsvertrages oder Sozialversicherungsnachweis. Bei Selbstständigkeit: Gewerbeschein, Steuererklärung oder Steuernummer oder andere geeignete Nachweise.
- Betreuung von Angehörigen, i. d. R. Erziehung eines Kindes im Alter bis zu 10 Jahren (§ 25 BAföG: eigenes Kind, Pflegekind, unter bestimmten Voraussetzungen, in den Haushalt aufgenommenes Kind des Ehegatten, in den Haushalt aufgenommene Enkel), nachgewiesene Pflege naher Angehöriger mit Zuordnung zu einer Pflegestufe (§ 15 (1) SGB XI)
Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes / Einstufung der zu betreuenden Person in einer Pflegestufe, Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis und Bestätigung der Krankenkasse, dass die Betreuung von der Antragsteller*in geleistet wird.
- Chronische Krankheit oder Behinderung, die die Studienzeit verlängert.
Nachweis: ausführliches ärztliches Attest, das bestätigt, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist.
Stellen Sie bitte den Antrag auf Beurlaubung digital über das FranCa-Portal für Studierende.
Der Antrag kann in der Regel bis Vorlesungsbeginn gestellt werden.
- Bei einem Doppelstudium oder in einem Master Studiengang ist ein Teilzeitstudium nicht möglich.
- Ein Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebots. Bitte beachten Sie, dass sich die Vorlesungsangebote an Vollzeitstudierenden orientieren und es keine gesonderten Termine für Teilzeitstudierende gibt. Das Teilzeitstudium wirkt sich nicht auf die Höhe des Semesterbeitrags aus. Dieser ist in voller Höhe zu entrichten.
- Der Antrag kann mehrfach wiederholt, jedoch höchstens bis zur doppelten Regelstudienzeit gewährt werden. Bei Wiederholungsanträgen wird der Leistungsstand geprüft.
- Die Hochschule kann die Erlaubnis zum Teilzeitstudium widerrufen, wenn in einem Teilzeitsemester im Durchschnitt mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Leistungsnachweise / ECTS erworben wurden.
- Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG-fähig.
- Rückwirkend (nach Abschluss eines Semesters) darf kein Teilzeitstudium genehmigt werden.