Studieren ohne Abitur
In Hessen gibt es viele Möglichkeiten, auch ohne das klassische Abitur oder die Fachhochschulreife ein Studium beginnen zu können.
Auf dieser Seite helfen wir Ihnen herauszufinden, ob Sie möglicherweise bereits einen Hochschulzugang haben oder ob Sie noch etwas unternehmen müssen, um einen Hochschulzugang zu erhalten.
Bitte prüfen Sie folgende Möglichkeiten:
Sie haben eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen, im Anschluss daran haben Sie eine Aufstiegsfortbildung absolviert und abgeschlossen, die mindestens 400 Weiterbildungsstunden beinhaltete und staatlich geprüft wurde (z.B. Meister*in, Fachwirt*in).
In diesem Fall handelt es sich um eine der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Qualifikation und Sie haben die Möglichkeit, sich an allen Hochschulen in Hessen für jeden Studiengang zu bewerben.
Sie haben vor der Ausbildung einen mittleren Schulabschluss erworben und es handelt sich um eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung mit der Prüfungsnote 2,5 oder besser (Note des Prüfungszeugnisses, nicht des Berufsschulzeugnisses).
In diesem Fall handelt es sich um eine der Fachhochschulreife gleichwertige Qualifikation und Sie haben die Möglichkeit, sich an den Hochschulen in Hessen über den sog. Modellversuch für jeden Bachelor-Studiengang zu bewerben.
Studieren im Modellversuch setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus, die zur Immatrikulation zwischen der Hochschule und Ihnen geschlossen wird. In der Vereinbarung verpflichten Sie sich, im ersten Fachsemester des Studiums mindestens 18 oder im ersten Studienjahr 30 ECTS zu erbringen.
Werden diese ECTS nicht in dem Zeitraum erworben, kann nach eingehender Beratung eine neue Studienvereinbarung aufgesetzt werden. Es erfolgt in keinem Fall eine sofortige Exmatrikulation. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Verpflichtungen und der festgelegten Leistungsziele ist die Hochschule zur Exmatrikulation berechtigt, wenn nicht erwartet werden kann, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird. Bei der Entscheidung über eine Exmatrikulation sind jedoch eine Erwerbstätigkeit, die Betreuung der Angehörigen, eine Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie vergleichbare Gründe zu berücksichtigen.
Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, die fachlich verwandt ist, mit dem von Ihnen angestrebten Studium und Sie haben im Anschluss mindestens 2 Jahre in einem Feld gearbeitet, das ebenfalls fachlich verwandt ist mit dem angestrebten Studium.
In diesem Fall ist eine Hochschulzugangsprüfung nötig, um einen fachgebundenen Hochschulzugang zu erwerben.
Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert und im Anschluss daran zwei Jahre gearbeitet. Die Ausbildung und/oder die Berufstätigkeit sind nicht verwandt mit dem angestrebten Studium.
In diesem Fall ist eine Hochschulzugangsprüfung nur dann möglich, wenn Weiterbildungen im Umfang von mindestens 400 Stunden nachgewiesen werden aus dem Bereich, in dem sich das angestrebte Studium befindet. Je nach Studienbereich sind unterschiedliche Hochschulen für die Hochschulzugangsprüfung zuständig. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an die zuständige Hochschule.
Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen Ländern berechtigen zum Weiterstudium in dem gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang in Hessen, wenn in dem anderen Land nachweislich die ersten beiden Semester nach der Studien- oder Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule erfolgreich absolviert oder mindestens 45 Credit Points erreicht wurden. Eine Hochschulzugangsberechtigung nach Satz 1 besteht für beruflich Qualifizierte auch, wenn sie in einem anderen Land nach landesrechtlichen Regelungen nachweislich ein Probestudium erfolgreich absolviert haben.
Absolvent*innen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen, sowie Absolvent*innen eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main besitzen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
Rechtsgrundlagen und Bestimmungen
- Näheres zur Rechtsgrundlage entnehmen Sie bitte der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen vom 16.12.2015.
- Fortbildungsabschlüsse, die gemäß der BMBF-Initiative „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ zu einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung führen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist.