DAAD-Sprachnachweis für den Auslandsaufenthalt
Die nächsten Tests für den DAAD-Sprachnachweis finden im Juni 2023 statt.
Studierende der Frankfurt UAS können am Fachsprachenzentrum den DAAD-Sprachnachweis für die Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch für einen Auslandsaufenthalt erhalten.
Der DAAD-Sprachnachweis gilt für zwei Jahre ab Ausstellungsdatum. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für die Ausstellung des Sprachnachweises an. Das gesamte Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Bitte nutzen Sie für die gesamte Kommunikation Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum Verfahren
Erste Option
Sie haben in der jeweiligen Sprache einen Kurs am FSZ oder ein Fachsprachenmodul in Ihrem Studiengang erfolgreich besucht und dieser Kurs liegt nicht länger als zwei Jahre zurück:
- Füllen Sie bitte dieses Formular mit Ihren persönlichen Daten und den Angaben zum bestandenen Kurs aus und senden es mit "DAAD Sprachnachweis" im Betreff an sek(at)fsz.fra-uas.de.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Sekretariat Informationen zum weiteren Verfahren.
Hinweis: Für General English Kurse gelten Sonderregeln.
Zweite Option
Sie haben noch keinen Sprachkurs am Fachsprachenzentrum absolviert oder dieser liegt mehr als zwei Jahre zurück. Dann müssen Sie einen schriftlichen und mündlichen Test absolvieren:
- Füllen Sie bitte dieses PDF-Formular mit Ihren persönlichen Daten aus und senden es mit "DAAD Sprachnachweis" im Betreff an sek(at)fsz.fra-uas.de.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Sekretariat Informationen zum weiteren Verfahren.
Hinweise zum Test
- Die Termine für den schriftlichen Test werden Ihnen im Laufe des Anmeldeverfahrens vom Team des LanguageLab+ mitgeteilt.
- Der mündliche Test findet nach dem schriftlichen Test nach Vereinbarung mit einer Sprachlehrkraft des FSZ statt.
- Der schriftliche und mündliche Test und die nachfolgende Ausstellung des Nachweises sind kostenpflichtig (30 Euro). Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
- Mit der Zahlung des Entgelts ist die Anmeldung verbindlich. Eine Rückzahlung ist nur im ärztlich bescheinigten Krankheitsfall möglich.
- Der Test kann in der Regel nach 6 Monaten wiederholt werden.
Die fertigen Sprachnachweise können im Sekretariat abgeholt werden.
Öffnungszeiten Sekretariat
Mo – Fr 10:00 – 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten Sekretariat
Mo – Fr 10:00 – 12:00 Uhr |
Sprechstunde
Donnerstag, 15:00 -16:00 Uhr | |
Koordination für romanische Sprachen |
Gebäude 2, Raum 379
Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit
Montag | 12-17 Uhr |
Dienstag | 12-17 Uhr |
Mittwoch | 12-17 Uhr |
Donnerstag | 12-17 Uhr |